13.51

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich darf in diesem Jahr bereits das zweite Mal zu einer Beamtendienstrechts-Novelle sprechen. Das stimmt mich persönlich sehr positiv. Ich bin sogar der Meinung, dass man nach den Jahren der Durststrecke im Beamtentum das Jahr 2018 mit Fug und Recht als ein sehr gutes Jahr für öffentlich Bedienstete erklären kann, wurden doch gerade die Beamten in den letzten Jahren immer sehr stiefmütterlich behandelt, teilweise sogar benutzt, um ein bisschen einen Keil zwischen Arbeitnehmer und Angestellte und die Beamten zu treiben; warum auch immer, vielleicht aus politischem Kalkül.

Meine Damen und Herren! Unsere Beamten in den verschiedensten Bereichen leisten wirklich hervorragende Arbeit. Wie überall gibt es schwarze Schafe, aber mit der Mehrzahl unserer Beamten dürfen wir wirklich zufrieden sein, und wir können auch sehr stolz auf sie sein. Gerade deshalb will ich auch die Gelegenheit nutzen, um unserem Herrn Vizekanzler zu danken, der als Beamtenminister für die Anliegen unserer öffentlich Bediensteten ein echtes Verständnis zeigt und ihnen die ent­sprechende Wertschätzung entgegenbringt. – Danke, Herr Vizekanzler! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wie wir gehört haben, ist der Gehaltsabschluss sozial gestaffelt worden, er beträgt zwischen 3,45 Prozent für die kleineren Einkommen und 2,51 Prozent für die größeren Einkommen; alle Zulagen werden um 2,76 Prozent erhöht.

Mit der Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit für Beamte – im Juni haben wir bereits dieselbe für Vertragsbedienstete beschlossen – wird einmal mehr eine Angleichung an die Privatwirtschaft geschaffen. Diese Wiedereingliederungsteilzeit liegt sowohl im Interesse des Dienstgebers als natürlich auch im Interesse des Dienstnehmers.

Die Telearbeit wird flexibilisiert, damit werden auch notwendige Anforderungen ge­schaffen, um den neuen Arbeitsmethoden entsprechen zu können und gerecht zu werden. Weiters wird damit auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöht.

Die bestehende Fachkarriere wird erweitert und ergänzt. Das ermöglicht einerseits, ältere Bedienstete länger aktiv im Dienst zu halten, und andererseits, als ein zweiter Effekt, wird damit jüngeren Bediensteten, die überdurchschnittliche Leistungen erbrin­gen, welche aber keine Führungskarriere anstreben – das gibt es nämlich auch –, ein zusätzlicher Karrierepfad eröffnet, um auch sie dauerhaft im Dienst zu halten. Ich kann Ihnen nämlich aus eigener Erfahrung sagen: Was vor 25 Jahren noch ein Einzelfall war, nämlich dass jemand im Staatsdienst gekündigt hat, passiert in den letzten Jahren leider immer öfter. Warum? – Der Staatsdienst ist in den letzten Jahren immer weniger attraktiv geworden.

Sie können mir eines glauben: Das sind in Wahrheit die teuersten Beamten. Warum? Bei ihnen wird in Ausbildung investiert. Nehmen wir als Beispiel die Polizei: Sie sind zwei Jahre in Ausbildung, sammeln dann Berufserfahrung, gehen weg und setzen ihr Wissen und Können anderswo ein, weil die Bezahlung vielleicht woanders besser ist, die Faktoren attraktiver sind. Dem wird mit dieser Regelung nun entgegengewirkt.

Die Einsatzmöglichkeiten von Richteramtsanwärtern werden erweitert und flexibilisiert. Dadurch wird eine umfassendere Ausbildung garantiert und natürlich auch die Qualität der Ausbildung erhöht.

Änderungen im Recruitingprozess bei der Exekutive beschleunigen das Verfahren, ohne auch nur in irgendeiner Art und Weise die Qualitätsschraube nach unten zu drehen, wie das leider in letzter Zeit fälschlicherweise manchmal behauptet wurde.

Durch die Berücksichtigung von zusätzlichen Kindererziehungszeiten für die Inan­spruch­nahme der Korridorpension wird eine bestehende Benachteiligung von Frauen beseitigt. Sie können sich bis zu sechs Monate mehr pro Kind, auch bei Anschluss­karenzurlauben, für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit anrechnen lassen. Das schafft mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Wie gesagt, das ist wirklich einmal etwas, das den Frauen etwas bringt; nicht, ob ich hier am Rednerpult 100 Mal von Beamtinnen und Beamten und von Bundesrätinnen und Bundesräten oder – so wie manch anderer Genderwütige – von Eltern und ElterInnen rede. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Heiterkeit bei BundesrätInnen von FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Das, meine Damen und Herren, verlängert nämlich nur meine Redezeit, verringert die Verständlichkeit und verringert auch die Aufmerksamkeit im Plenum.

Ich will es auch einmal explizit angesprochen haben, da ich bei einer der letzten Sitzungen durch die Blume von der SPÖ darauf aufmerksam gemacht wurde: Nein, ich gendere nicht, ich mache das ganz bewusst nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Für mich ist es nämlich eine Selbstverständlichkeit, dass Männer und Frauen die gleiche Wertschätzung von mir erfahren, dazu brauche ich nicht zu gendern. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Im Bereich der Schulaufsicht wird mit dem neuen Dienstrecht ein modernes regionales und schultypenübergreifendes Schulqualitätsmanagement eingeführt.

Was nach wie vor über uns schwebt, ist die Entscheidung des Europäischen Ge­richtshofes zum Thema Vordienstzeitenanrechnung. Dieses Thema wurde leider in der Vergangenheit auf die leichte Schulter genommen. Da müssen wir abwarten, was letztendlich rauskommt; vielleicht wird diese Regierung die unter roter Kanzlerschaft eingebrockte Suppe auslöffeln müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser 2. Novelle zum Beamtendienst­recht wurden wieder viele wichtige Punkte umgesetzt, weshalb wir diese Dienstrechts-Novelle vollinhaltlich mittragen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.57

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile es ihr.