13.57

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zu meinem Vorredner: Sprache schafft Bewusstsein, und Frauen sind es wert, auch in einer Rede genannt zu werden. – Das möchte ich Ihnen mitgeben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Wir gendern aber nicht, wenn du dich ... umso besser!)

Ich darf erstmals hier im Bundesrat zu einer Dienstrechts-Novelle sprechen. Ich hatte in der letzten Legislaturperiode im Nationalrat öfters die Gelegenheit dazu, denn dort wurden auch sehr viele positive Dienstrechtsnovellen verabschiedet; und heute eben erstmals für mich hier im Bundesrat. (Beifall bei der SPÖ.) Es war insofern keine Premiere im Bereich des Dienstrechts, wie Sie das dargestellt haben, aber diese Dienstrechts-Novelle enthält tatsächlich sehr viel Positives, deshalb stimmen wir in Summe auch zu.

Die Gehaltserhöhungen, die die entsprechende Wertschätzung gegenüber den Be­diensteten des öffentlichen Diensts zum Ausdruck bringen, wurden schon genannt. Kollegin Grimling und auch andere Kolleginnen und Kollegen haben bereits Einzel­heiten in dieser Novelle hervorgehoben.

Herr Kollege (in Richtung Bundesrat Spanring), Sie haben vorhin die Ermöglichung der Telearbeit angesprochen, und dazu möchte ich schon etwas sagen, nämlich: die Ermöglichung in besonders gelagerten Fällen und nicht Telearbeit als Normalfall, weil Sie das auch als missverstandene Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie genannt haben.

Ich halte das im Gegensatz zu Ihnen und vielleicht auch anderen Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die das vor allem in der Ausschusssitzung im Nationalrat zum Ausdruck gebracht haben, dass es irgendwie eine Vision wäre, dass Mütter mit kleinen Kindern am Schoß Telearbeit leisten, in der einen Hand ein Flascherl, die andere Hand auf der Tastatur, für keine erstrebenswerte Vision und das ist auch kein Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie können wir nur durch entsprechende Kinder­betreuungseinrichtungen und durch entsprechende Öffnungszeiten (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller) gewährleisten, aber eben nicht durch solche Arbeitsformen – die zwar ihre Berechtigung haben, die ein Zeichen der Zeit sind, um auch die Technologien entsprechend konstruktiv zu nutzen, aber wie gesagt: Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört mehr, das möchte ich an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht haben.

Positiv ist auch, dass die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Bildungsreform mit dieser Dienstrechts-Novelle jetzt auch verwaltungstechnisch und dienstrechtlich umgesetzt wird. Das ist insofern bemerkenswert, Herr Vizekanzler, als sich die FPÖ in der letzten Legislaturperiode vehement gegen die Bildungsreform gestellt hat. Ich war ja Bildungssprecherin meiner Fraktion, da konnte ich mir von Ihren Kolleginnen und Kollegen einiges über dieses – unter Anführungszeichen – „rote Teufelswerk“ anhören, das da verabschiedet worden ist. (Heiterkeit der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ja, Sie lachen. Ich kann Ihnen erzählen, was ich mir da alles habe anhören müssen, aber wenn das jetzt verwaltungstechnisch entsprechend umgesetzt wird, dann ist das natürlich auch zu begrüßen.

Es wäre aber nicht diese Bundesregierung, wenn neben einigen positiven Dingen nicht auch einige wirklich haarsträubende Ungeheuerlichkeiten hineingeschleust würden. (Bun­desrätin Mühlwerth: Es wäre nicht die SPÖ, wenn Sie nicht ...!) – Und es wäre nicht die SPÖ, wenn sie nicht darauf aufmerksam machen würde, Frau Kollegin (Beifall bei der SPÖ), denn das ist unsere Aufgabe, ich würde sagen, unsere Pflicht als Opposition und vor allem als demokratisch gesinnte Menschen.

In dieser Novelle wird in einem Aufwaschen auch das Ausschreibungsgesetz geändert, und zwar in einer besonders heimtückischen Weise. Man versucht nämlich, das anscheinend lästig anmutende Ausschreibungsgesetz durch eine Bestimmung in der Dienstrechts-Novelle irgendwie fast beliebig auszuhöhlen. Es ist unbestritten, dass sich Regierungsmitglieder die Mitarbeiter in ihren politischen Büros selbst aussuchen dürfen und natürlich auch Vertrauensleute hineinholen dürfen; das ist legitim und das ist ganz klar. Nun aber wird dieser Begriff, Büro, durch einen Hinweis auf § 7 Abs. 3 Bun­des­ministeriengesetz ersetzt.

Bei näherer Betrachtung dieser Bestimmung erkennt man, dass nun bis hinunter in Abteilungen und Gruppen Leute ohne Ausschreibung, ohne Transparenz, vielfach ohne Bedarf, ohne Qualifikationsprofil beschäftigt werden können, einfach nur, um politische Posten zu schaffen; warum auch immer: vielleicht zur Versorgung von bestimmten Personen, die man anders nicht unterbringt, oder vielleicht um politische Berichterstatter – andere sagen vielleicht auch Spitzel – irgendwie hineinzuschleusen, um das Berufsbeamtentum zu unterwandern und da eben durchgängig auch eine politische Kontrolle durchzuziehen. (Bundesrat Spanring: Das ist schon an den Haa­ren herbeigezerrt!)

Da wird in einer an und für sich positiven Sache fast ein Trojanisches Pferd in die Verwaltung eingeschleust. Wir werden das genau beobachten. Die Dimension ist noch gar nicht absehbar. (Bundesrätin Mühlwerth: Wie der Schelm denkt, so ist er!) Lesen Sie sich das wirklich genau durch, genauer, als das Ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat getan haben, was unter diesen Thinktanks tatsächlich verstanden werden kann und was daraus entstehen kann! (Bundesrat Spanring: Kann, könnte!) Das kann sich immens auswachsen. (Bundesrätin Mühlwerth: Hätt ich, wär ich, tät ich!)

Dabei haben wir immer wieder – vor allem vor der Wahl – gehört, und auch im Regie­rungsprogramm ist es nachzulesen: Wir sparen im System, schlanker Staat. – Das sind alles Mogelpackungen (Beifall bei der SPÖ), genauso, wie Sie durch diese perfide Vorgangsweise die an sich gute, positive und unterstützenswerte Dienstrechts-Novelle zu einer Mogelpackung degradieren. Das ist wirklich sehr, sehr schade. (Rufe und Gegenrufe zwischen Bundesrätin Grimling und Bundesrat Schuster.)

Nichtsdestotrotz werden wir zustimmen, weil auch sehr viele positive Dinge drinnen sind, aber Sie stehen, das sage ich Ihnen schon, massiv unter Beobachtung. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

14.05

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache. – Bitte, Herr Vizekanzler.