14.05

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! In der Politik ist man ja laufend gefordert, auf die Entwicklungen, auf die modernen Entwicklungen auch im Bereich der Verwaltung einzugehen, sich auch immer wieder sozusagen fortzuentwickeln und entsprechende Änderungen und Ver­bes­serungen dort vorzunehmen, wo dies notwendig ist. Es gibt eine rasante technische Veränderung, und es ist meine Verantwortung als Minister für öffentlichen Dienst, dafür Sorge zu tragen, die optimalen organisatorischen und auch dienstrechtlichen Rahmen­bedingungen zu schaffen, das notwendige Personal zu gewährleisten und die Planstellenentwicklung und die Qualität der Leistungserbringung im Interesse der Öster­reicher sicherzustellen.

Im Gegensatz zu meinen Vorgängern – das ist mir schon wichtig, das möchte ich auch festgehalten wissen – wird es nicht so sein, dass ich auf dem Rücken der Beamten irgendein Kleingeld wechsle, und ich werde schon gar kein Beamtenbashing betreiben. Im Gegenteil, mir ist es besonders wichtig, den Beamten im öffentlichen Dienst mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen (Bundesrätin Grossmann: Deshalb bekommen sie die politischen ...!), denn was diese leisten und dass sie in so vielen Bereichen ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinhalten, das verdient nicht nur Respekt und Anerkennung, sondern da haben wir auch eine verdammte Verant­wortung, den Beamten hinsichtlich der Entwicklung der Gehälter, aber auch hinsichtlich der Entwicklung von Rahmenbedingungen das Bestmögliche zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mit der 2. Dienstrechts-Novelle in Jahr 2018 wollen wir den Beamten im öffentlichen Dienst gegenüber diesen Respekt und diese Wertschätzung zum Ausdruck bringen. So haben wir beziehungsweise habe ich das während der Verhandlungen gehandhabt. Wir haben uns in einer hoch korrekten Art und Weise in den Verhandlungen aufeinan­der zubewegt. Es hat drei Verhandlungstermine gegeben; jeder wird noch in Erin­nerung haben, wie das bei anderen Berufsgruppen verlaufen ist, bei uns fanden diese in gegenseitiger Wertschätzung statt. Es ist vonseiten beider Verhandlungspartner gelungen, einen äußerst fairen und gerechten Gehaltsabschluss sicherzustellen, und darauf können wir stolz sein.

Der Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst, der heute hier beschlossen wird, ist sozial gestaffelt, er beträgt zwischen 3,45 Prozent für die kleinen Einkommen und 2,51 Prozent für die größeren Einkommen, und alle Zulagen werden sozusagen pauschal mit 2,76 Prozent erhöht. Das bedeutet, ein junger Offizier in der Gehalts­stufe 1 erhält monatlich um 3,38 Prozent beziehungsweise um 63 Euro mehr, ein jun­ger Polizist mit ein paar Jahren Berufserfahrung in der Gehaltsstufe 5 erhält im Monat 3,27 Prozent beziehungsweise 67,8 Euro mehr. Das ist schon etwas, was man spürt, und das ist über das Jahr gerechnet schon ein ordentlicher zusätzlicher Gehaltsbetrag.

Gleichzeitig ist natürlich für alle Bediensteten eine Gehaltssteigerung deutlich über der Inflation sichergestellt und vorgesehen. Das ist eben der Ausdruck der Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Beamten im öffentlichen Dienst, wobei es ja auch vielschichtige Unterschiede im Beamtenbereich gibt. Eine gut funktionierende Verwal­tung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten uns das wert sein, und dieser faire Gehaltsabschluss war mir daher ein besonderes Anliegen. Ich habe das bereits vor dem ersten Verhandlungstermin in der Öffentlichkeit gesagt und bin froh, dass das heute auch so beschlossen wird.

Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst zu verbessern ist wichtig, und da haben wir uns immer weiterzuentwickeln. Zum Beispiel ist die Einführung der Wiederei­ngliederungsteilzeit für Beamtinnen und Beamte besonders wichtig, denn wenn man nach längerer Zeit im Krankenstand mit dieser Wiedereingliederungsteilzeit – eben nicht Vollzeit, sondern Teilzeit – die Möglichkeit hat, sukzessive wieder ins Berufsleben hineinzuwachsen, wieder hineinzufinden, so ist das im Interesse beider Seiten, nämlich im Interesse der Dienstnehmer, aber natürlich auch im Interesse der Dienstgeber, und daher ist das ein guter und richtiger Schritt.

Ja, die Flexibilisierung der Telearbeit ist auch notwendig und ist auch eine gute Entwicklung, die sich bewährt hat. Damit treffen wir natürlich weitere Anpassungen, um den neuen Arbeitsmethoden gerecht zu werden, und verstehen das nicht so, wie Sie das gerade vorhin in Ihrer Rede interpretiert haben. Nein, es geht darum, dass man in der modernen Arbeitswelt diese Möglichkeiten haben soll, um im öffentlichen Dienst das zu tun, was in der Privatwirtschaft gang und gäbe ist.

Mit der zusätzlichen Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Korridorpension beseitigen wir eine Benachteiligung von Frauen. Das hat die sozialdemokratische Fraktion im Nationalrat leider anders ge­sehen; da hat man ziemlich auf diese Verbesserung für die Frauen hingehauen. Ja, es war bis dato eine Ungerechtigkeit vorhanden, weil es eben einen Unterschied gibt: In der Privatwirtschaft können Frauen mit 60 Jahren in Pension gehen, hier mit 62 Jahren; da ist es notwendig, auch in diesem Bereich diese Ungleichbehandlung der Frauen endlich auszugleichen. Daher: ein guter und richtiger Schritt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist Wertschätzung auch gegenüber Frauen: Dort, wo Ungleichbehandlung vor­handen ist, diese endlich abzustellen. Das ist uns ein ganz wesentliches Anliegen, denn bis dato gab es diese Ungleichbehandlung gegenüber Frauen. Die gibt es natürlich in anderen Bereichen noch immer, das heißt, da haben wir Handlungsbedarf.

Das neue Dienstrecht für die Schulaufsicht ist wichtig. Es ist ein wesentlicher, guter Schritt in der Umsetzung der Bildungsreform, ein modernes, regionales und schul­typenübergreifendes Schulqualitätsmanagement einzuführen. Das ist ja verwaltungs­technisch darauf abgestellt.

Wenn es um die schulpolitischen Experimente geht, haben wir ordentlichen Hand­lungs­bedarf. Diese haben Sie nicht angesprochen, da steuern wir aber dagegen, denn die schulpolitischen Experimente der Sozialdemokratie in den letzten Jahrzehnten haben ja keine Verbesserung im Schulsystem gebracht, sondern eine Verschlech­terung, wie wir auch aufgrund der Ergebnisse der Pisa-Studie sehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Da setzen wir sehr wohl an, wenn es um ein gutes, differenziertes Schulsystem geht. Wir müssen auf unterschiedliche Begabungen, unterschiedliche Stärken, die Kinder haben, natürlich eingehen und können nicht alle gleichmachen, nicht alle gleich behan­deln, weil es eben Unterschiede gibt, die wir auch fördern müssen, und wir müssen Schwächen ausmerzen. Deshalb ist es so wichtig, angesichts des bisherigen Integra­tions­versagens, auch im Bildungsbereich endlich das Projekt Deutsch vor Schule sichergestellt zu haben und endlich wieder Benotungen einzuführen, denn es braucht ja ein Leistungskriterium, damit man Kindern zur Seite stehen kann, damit Leistung auch eine Bewertung findet und Kinder das auch entsprechend rechtzeitig lernen, bevor sie erwachsen werden und dann im Berufsleben bestehen wollen. So gesehen sind das richtige Änderungen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir vereinheitlichen auch die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Richter in politischen Funktionen – auch das ein wesentlicher Punkt –, konkretisieren damit eine weitere wichtige Empfehlung der Group of States against Corruption, weil es wichtig ist, auch in diesem Bereich den ethisch einwandfreien öffentlichen Dienst voranzubringen. Da werden wir auch im Jahr 2019 weitere Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung der Bediensteten in Angriff nehmen, um da eine flächendeckende Sensibilisierung zu erreichen.

Die Erweiterung der Fachkarrieren ist ebenfalls ein wichtiger Bereich, denn nicht jeder ist im Personalmanagement der Geeignete, hat aber ein unglaubliches fachliches Wissen, auf das wir im öffentlichen Dienst nicht verzichten wollen. Er soll daher dieses fachliche Wissen auch im Sinne einer Karriereentwicklung im öffentlichen Dienst als sogenannter Fachexperte weiter einbringen können. Das ist gut, denn wir brauchen dieses Wissen, wir brauchen die Erfahrung bei einer überalterten Struktur im öffent­lichen Dienst.

Ich habe die Sektion angewiesen, zu erheben – und dankenswerterweise hat Frau Sek­tionschefin Flatz  auch bereits evaluiert –, wie es mit den Überalterungen in den Strukturen des öffentlichen Diensts, in den Abteilungen aussieht. Wo können wir rechtzeitig darauf eingehen, für neue, junge Kräfte neue Planstellen schaffen, um den natürlichen Abgang – das kommt im Jahr 2021 auf uns zu und wird in den nächsten 13 Jahren 50 Prozent der öffentlich Bediensteten quasi in die Pension spülen – auch rechtzeitig auffangen und ausgleichen zu können, damit wir da nicht am Ende ein Problem haben? Das ist ein ganz wesentlicher Bereich und bringt auch mehr Flexi­bilität im Personalmanagement und zusätzliche Aufstiegs- und Umstiegsoptionen. Das ist wichtig.

Weil Sie die Thinktanks angesprochen haben, die im Verfassungsausschuss ja auch debattiert worden sind, und weil immer wieder wider besseres Wissen, obwohl man das schon x-fach klargestellt hat, leider die Unwahrheit in den Raum gestellt wird, lassen Sie mich noch einmal einiges richtig- und klarstellen: Der Verfassungsdienst hat ja noch einmal geprüft und auch bestätigt, dass dieses Gesetz sehr klar, sehr deutlich formuliert ist und das, was Sie behaupten, nicht eintreten kann; aber ich gehe vielleicht noch einmal genauer darauf ein. (Bundesrätin Grimling: Ja!)

Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle eine dienstrechtliche Regelung geschaffen, um Mitarbeitern mit Sondervertrag eine Beschäftigung zu ermöglichen, und zwar im klar abgegrenzten Bereich der Analyse und der strategischen Planung, ausschließ­lich – und so ist das Gesetz formuliert – für den Bundeskanzler und für den Vizekanzler und diesen direkt unterstellt. Solche Anstellungen von Mitarbeitern sind von den vorangegangenen Regierungen leider oftmals mittels Leiharbeitsverträgen gehandhabt worden, nämlich nicht ehrlich, nicht transparent, sondern ordentlich versteckt und schön ausgelagert. Ich sage, das war genau das, was wir ändern wollten: nicht mit Leih­arbeitsverträgen für den Bundeskanzler irgendwo versteckt die Experten anzustellen und auszulagern, sondern transparent und nachvollziehbar und gesetzlich sauber im Kabinett des Bundeskanzlers und im Kabinett des Vizekanzlers. Das ist der Unter­schied zwischen der vormaligen sozialistischen Bundesregierung und der jetzigen, worauf wir sehr wohl Bedacht nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Nach nunmehr erfolgter nochmaliger Überprüfung der Regelung durch die Fachsektion und nach nochmaliger Prüfung durch und Rücksprache mit dem Verfassungsdienst kann man festhalten, dass keine Bedenken bestehen, dass durch die Anwendung des § 7 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes die Ausschreibungspflicht betreffend belie­bige Gruppen oder Abteilungen in den Ministerien entfallen kann. Nein, das ist aus­drücklich nicht der Fall – das sind sozusagen Fake News und Unwahrheiten, die immer wieder in den Raum gestellt werden –, weil das gesetzlich klar definiert ist und der Ver­fassungsdienst das noch einmal bestätigt hat; dies eben auch deshalb, weil der gesetzlich geregelte Anwendungsbereich dieser Ausnahme äußerst streng und eng auf die Angelegenheiten der Regierungspolitik, sprich der Kabinette des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers, beschränkt ist – und das ohne neue Planstellen, weil Sie auch gesagt haben: Teuer und nichts von sparen zu sehen! Nein, das erfolgt unter Bei­behaltung des Planstellenplans ohne neue Planstellen; auch das sei noch einmal zur Berichtigung der von Ihnen dargelegten Unwahrheiten angemerkt. (Bundesrätin Grimling: Das schaue ich mir an!)

Ich darf die Gelegenheit auch wahrnehmen, sehr geehrte Bundesräte, Sie in Kenntnis zu setzen, dass wir im ersten Quartal 2019 das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in den zwei anhängigen Vorabentscheidungsverfahren zur Vordienstzeitenanrechnung erwarten. Wie Sie wissen, ist das ein Erbe vorangegangener Regierungen, wobei in den letzten zehn Jahren leider keine ordnungsgemäße Reparatur stattgefunden hat, daher auch Klagen eingebracht worden sind, deren Ergebnis jetzt abzuwarten ist.

Ja, der Generalanwalt hat nunmehr am 6. Dezember 2018 in dieser Causa seine Schlussanträge vorgetragen und ist der Argumentation Österreichs nicht gefolgt. Aus den Schlussanträgen des Generalanwalts können zwar noch keine endgültigen Rück­schlüsse auf das finale Urteil des EuGHs gezogen werden – das finale Urteil ist natür­lich abzuwarten –, aber man weiß, in 80 Prozent der Fälle gibt es eine gewisse Ten­denz.

Wir bereiten uns jetzt auf alle möglichen Szenarien vor. Wir befinden uns da auch in einer engen Abstimmung mit dem Verfassungsdienst und werden in der nächsten großen Dienstrechts-Novelle, die für 2019 geplant ist – und natürlich kann sie erst dann stattfinden, wenn dieses Urteil da ist; das Urteil erwarten wir im März kommenden Jahres –, in der großen Dienstrechtsreform insgesamt auch diesen von Vorgänger­regierungen verursachten Schaden reparieren und auffangen können.

So gesehen werden die weiteren Reformschritte im Dienst- und Besoldungsrecht natürlich erst dann, auf Basis einer gesicherten Rechtslage möglich sein. Wir müssen den Ausgang dieses anhängigen Verfahrens abwarten, dann wird es mit einer weiteren Dienstrechts-Novelle die nachhaltigen Verbesserungen und Optimierungen geben – natürlich mit dem Anspruch, dass, gleich, wie das Urteil ausgeht, am Ende eine Reparatur von meiner Seite für den öffentlichen Dienst sichergestellt werden wird, wo in Zukunft niemand etwas verlieren soll. Das ist mein Anspruch! Das war in der Vergangenheit auch nicht unbedingt immer so.

Ja, mit der vorliegenden Dienstrechts-Novelle setzen wir jedenfalls schon jetzt richtige und wichtige Schritte hin zu mehr Flexibilität und Modernisierung der Arbeits­bedin­gungen. Wir stärken die Attraktivität des Dienstgebers Bund und setzen Maßnahmen zur Sicherung des Wissenstransfers. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit durch längst überfällige gesetzliche Klarstellungen.

Vor allem bringen wir mit dem Gehaltsabschluss für 2019 die notwendige und wichtige Anerkennung der Leistungen der Beamten im öffentlichen Dienst zum Ausdruck. Das haben wir ja auch schon mit der ersten Dienstrechts-Novelle 2018 begonnen, nämlich mit den Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, mit dem endlich eine Mussbestim­mung für den Fall von Verletzungen oder auch Tod geschaffen worden ist, wobei wir hoffen, dass das nicht vorkommt; im Falle von Verletzungen zeigen wir aber endlich unsere Verantwortung für alle Beamten im öffentlichen Dienst und lassen diese nicht im Stich.

So gesehen ist die 2. Dienstrechts-Novelle jetzt auch eine gute Fortsetzung, auf der wir weiter aufbauen wollen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.20