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Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Mühlwerth, nicht nur, weil wir kurz vor Weihnachten stehen, habe ich Ihnen heute applaudiert (Bundesrätin Mühlwerth: Was habe ich jetzt angestellt?) – und es ist da jetzt von mir auch kein Widerspruch zu erwarten –, sondern auch, weil in diesen heute vorliegenden Bestimmungen auch wirklich sehr viel Positives steckt.

Ich möchte eben nur eines herausgreifen: die gesetzliche Grundlage für parla­men­tarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsvorsitzenden des Bundesrates. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, ein wichtiger Beitrag, damit der Bundesrat seine Funktionen besser wahrnehmen kann. Wir alle gemeinsam wissen, denke ich, dass da noch einiges zu tun ist, um der zweiten Parlamentskammer auch den ge­bührenden Stellenwert zu geben.

Das wird einem ganz besonders bewusst, wenn man so wie ich direkt aus dem Natio­nalrat hierherkommt und dann die Unterschiede – die Unterschiede in der Infrastruktur, die Unterschiede in der personellen Ausstattung – sozusagen ganz persönlich erlebt. Dazu muss ich schon auch sagen, dass die Arbeitsbelastung in der Länderkammer keineswegs geringer ist. Wenn man sich die Funktionen, die zu bewältigenden Heraus­forderungen in der Wahlkreisbetreuung, in der politischen Kommunikation, im Studium der Ausschussmaterien und im Gesamten vor Augen führt, stellt man fest, dass wir ja eigentlich drei Ebenen zu betreuen haben.

Wir sind auf der Landtagsebene aktiv, denn wir sind ja vom Landtag entsandt, wir sind auch bei den Klubsitzungen der Nationalratsfraktion und bei der Willensbildung dort dabei – ich weiß nicht, ob das bei allen so ist, aber ich gehe jetzt einmal davon aus (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Natürlich!); ich sehe Sie nicken, dann wird das also für alle so zutreffen – und wir haben natürlich hier unsere eigene Ebene, jene des Bundesrates. Das sind also drei Ebenen, die wir zu betreuen haben.

Die Herausforderungen sind natürlich dann ganz besonders groß, wenn man zusätzlich auch noch im EU-Ausschuss tätig ist, weil durch den Vertrag von Lissabon die Parlamentskammern in den Kompetenzen auch europarechtlich gleichgestellt wurden. Diese Kompetenzen sind unglaublich weitläufig. Im Bereich der Subsidiaritätsprüfung zeichnet sich der Bundesrat ja durch besondere Kompetenz und auch Aktivität aus. Ich möchte allen Fraktionen danken, dass das wirklich mit so einer Gewissenhaftigkeit wahrgenommen und betrieben wird.

Wir haben keine parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und arbeiten hier sehr oft noch neben einem weiteren Beruf – quasi nicht hauptberuflich, wie das eben sehr viele Nationalratsabgeordnete tun –, das heißt, wir müssen eigentlich alles alleine machen. Da gibt es also sicherlich noch sehr viel Optimierungspotenzial. Allein wenn man sich die derzeitigen Kompetenzen vor Augen führt, ist zu erkennen, dass da noch einiges zu tun ist.

Kollegin Grimling hat es schon angesprochen: Unser Fraktionschef Reinhard Todt hat schon vor vielen Jahren sehr weitgehende Reformvorschläge unterbreitet – und heute wird ein Schritt in Richtung Umsetzung gemacht. Es müssen aber noch weitere Schritte folgen, genauso wie auch generelle Reformüberlegungen in Richtung eines optimierten föderalen Bundesstaates mit einem gestärkten Zweikammersystem folgen und in die Tat umgesetzt werden müssen.

Wir stehen ja kurz vor Weihnachten, und daher wird man sich ja auch noch etwas wünschen dürfen, nämlich verbesserte Arbeitsbedingungen für uns Bundesrätinnen und Bundesräte. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein wunderschönes Weih­nachts­fest und alles erdenklich Gute – vor allem Gesundheit – für 2019. (Allgemeiner Beifall.)

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