Berichterstatter Martin Preineder: Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des Bun­degesetzblatts Nummer 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betref­fend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landes­regierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bun­des­gesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen ge­än­dert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragsstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm. (Bundesrätin Mühlwerth: Den gönne ich mir jetzt nicht!)