Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsord­nung, dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsan­trag betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 14. Februar 2019 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechteausschuss zur Berichter­stattung über den Entschließungsantrag betreffend „Erhalt des Kinderbetreuungs­geldes für Krisenpflegeeltern“ eine Frist bis 14. Februar 2019 zu setzen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.