Abstimmung über Fristsetzungsanträge
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Hilfen für junge Erwachsene“ eine Frist bis 14. Februar 2019 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern“ eine Frist bis 14. Februar 2019 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.