15.19

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sie sehen schon, ich bin heute auch in Vertretung des Herrn Bundesministers Hofer, der leider verhindert ist, hier und darf zur vorliegenden Novelle festhalten, dass diese zeitgemäßen und vor allem auch notwendigen Adaptierungen im Radverkehrsbereich einen Umsetzungsbeitrag zum Masterplan Radfahren leisten.

Folgende Punkte können hervorgehoben werden: Das ist zum einen die Änderung von Verhaltensregeln für Radfahrer sowie zum anderen die Schaffung eines neuen Modells für Radfahrerüberfahrten. Es betrifft die Einführung des Reißverschlusssystems beim Enden eines Radfahrstreifens sowie die Einführung des Schutzweges mit Radfahrer­überfahrt zur Erleichterung der Querung eines gemischten Geh- und Radweges.

Die Änderung der Modalitäten in Bezug auf den Radfahrausweis bedeutet, dass Kinder in der vierten Schulstufe bei erfolgreicher Radfahrprüfung den Radfahrausweis am Prü­fungstag auch als Neunjährige sofort bekommen und nicht bis zum zehnten Geburtstag warten müssen.

Ein weiterer Punkt ist die Anpassung der Radwegbenutzungspflicht für Transporträder: Das bedeutet, dass Fahrräder mit einem Radnabenabstand von mehr als 170 cm, wie Tandems und auch Transportfahrräder, aufgrund des Kurvenradius auf Radwegen und auch auf der Fahrbahn fahren können. Weiters werden die Benützungsregeln für Rad­wege für Fahrräder mit Anhängern und für mehrspurige Fahrräder vereinheitlicht und dem Fahrradmarkt angepasst.

Die Änderung der Benutzungsregeln von Kleinfahrzeugen und fahrzeugähnlichem Kin­derspielzeug bedeutet, dass Kinder damit – sofern mit Muskelkraft betrieben – bereits mit acht Jahren unbegleitet am Gehsteig fahren dürfen. Es bedeutet auch, dass mit dieser Änderung die verpflichtende Schrittgeschwindigkeit für Kleinfahrzeuge und Spielzeug auf Gehsteigen und Gehwegen normiert wird.

Weiters beinhaltet die Novelle die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Versuchen betreffend Rechtsabbiegen bei Rot. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, bestimmte Verkehrsversuche durchzuführen, dafür ist eine eigens gesetzliche Verordnungsermächtigung erforderlich. Die Voraussetzungen werden ge­setzlich geregelt, die Kreuzungen sind durch Verordnung des Bundesministers zu be­stimmen. Zusätzlich wird ein Straßenverkehrszeichen geschaffen, das die Straßenver­kehrsteilnehmer an der jeweiligen Kreuzung über die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot informiert. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.21

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke, Frau Bundesminister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck. Ich er­teile es ihr.