16.02

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Kraftfahrzeugliniengesetzes erfüllt zum Großteil langjährige Forderungen der Konzes­sionsbehörden der Bundesländer. Zum einen gilt es, den Entfall der Ausstellung von Konzessionsurkunden im innerstaatlichen Bereich zustande zu bringen. Der vorliegen­de Gesetzesvorschlag sieht entsprechend den Entfall vor. Die Konzessionsurkunde enthält keine über den Bescheid hinausgehenden Angaben und ist daher im inner­staatlichen Bereich entbehrlich. Die Konzessionsbehörden der Bundesländer haben sich einhellig für einen Entfall der Ausstellung von Konzessionsurkunden ausgespro­chen.

Im innerstaatlichen Verkehr besteht auch keine Mitführungspflicht, weder von Konzes­sionsurkunden noch von deren Gleichschriften oder auch von Bescheiden. Es steht diesem Wegfall also nichts entgegen.

In einem zweiten Punkt geht es um Erleichterungen und Verwaltungsvereinfachungen im Haltestellenverfahren. Die Festsetzung von Haltestellen für Kraftfahrlinien obliegt dem Landeshauptmann. Für die bescheidmäßige Festsetzung einer Haltestelle ist die Durchführung einer mit einem Lokalaugenschein verbundenen mündlichen Verhand­lung erforderlich. Bei jedem Wechsel des Betreibers einer Kraftfahrlinie ist ein derarti­ges Haltestellenverfahren erneut durchzuführen. Dies wurde von den Bundesländern schon mehrmals kritisiert, da die Kosten und der Aufwand für die Durchführung von Ortsverhandlungen doch sehr hoch sind.

In einem dritten Bereich geht es um Rufbusse. Das Rufbussystem an sich ist eine Aus­nahmeregelung zur gesetzlichen Definition des Kraftfahrlinienverkehrs und soll als Be­darfsverkehr durch seine Flexibilität insbesondere zum öffentlichen Personennah- und auch -regionalverkehr beitragen. Dadurch soll auch das makroökonomische Ziel einer Entlastung der öffentlichen Hand verwirklicht werden. Hingegen soll es nicht Ziel dieser Regelung sein, betriebswirtschaftliche Vorteile auch im rein kommerziellen Fernverkehr zu generieren. Im internationalen Busverkehr wären derartige Bedarfsverkehre kaum wirksam, vor allem aber auch nicht kontrollierbar. Deshalb soll es da eine gesetzliche Klarstellung geben, was mit diesem Entwurf erfüllt ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.04

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Inge Posch-Gruska. – Bitte, Frau Bundesrätin.