Wir müssen nichts neu erfinden. Slowenien war 2016 das erste europäische Land, das Recht auf Trinkwasser in den Verfassungsrang gehoben hat. Gemeinsam mit Kärntens Landesrat Daniel Fellner konnte ich vergangene Woche bei einem Besuch des slowenischen Parlaments gute Gespräche führen und viele Informationen und wertvolle Tipps zu diesem Thema einholen. Der Klimawandel macht auch vor Österreich nicht halt. Zukünftig wird die Versorgung mit der Ressource Wasser auch in Österreich eine Herausforderung darstellen. Auf längere Trockenperioden folgen starke Unwetter, die Schäden in Millionenhöhe verursachen.
Österreich ist wahrlich ein Wasserparadies. Bei einer österreichweiten Umfrage im Jahr 2006 wurden die Österreicherinnen und Österreicher gefragt, worauf sie stolz seien. 25 Prozent nannten das saubere Wasser, die vielen Seen und Flüsse. Die Sauberkeit unserer Gewässer, intakte Wälder, unberührte Berglandschaften und unsere vielfältige Flora und Fauna sind im Zeitalter der Industrie keine Selbstverständlichkeit. Um diese Schätze zu bewahren, müssen Geld und Zeit in Forschung investiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen einer Enquete sollen mit Experten und Expertinnen Herausforderungen und Maßnahmen zum Schutz unseres Trinkwassers diskutiert und umgesetzt werden, damit auch die nächsten Generationen ein wasserreiches Österreich erleben dürfen. Zu dieser Enquete am 8. Mai möchte ich Sie schon heute recht herzlich einladen.
Ich halte mich an das Motto des amerikanischen Informatikers Alan Kay: Die Zukunft lässt sich am besten vorhersagen, wenn man sie selbst mitgestaltet. – Es liegt jetzt also in unserer Verantwortung, das Trinkwasser für zukünftige Generationen zu schützen und zu sichern.
In diesem Sinne freue ich mich, in diesem halben Jahr mein Bundesland Kärnten präsentieren zu dürfen und dem Bundesrat die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die er verdient. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)
9.11
Präsident Ingo Appé: Eingelangt sind die Schreiben
des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates,
des Präsidenten des Oberösterreichischen Landtages sowie des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates,
des Bundesrates Ewald Lindinger betreffend Mandatsverzicht,
der Präsidentin des Landtages Steiermark betreffend Mandatsverzicht beziehungsweise Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates und
des Ersten Präsidenten des Wiener Landtages betreffend Mandatsverzicht beziehungsweise Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates. (siehe S. 51)
Da Bundesrat Reinhard Todt mit Wirkung vom 31. Dezember 2018, Bundesrat Armin Forstner, MPA mit Ablauf des 14. Jänner 2019 beziehungsweise Ewald Lindinger mit Ablauf des 11. Februar 2019 auf ihr Mandat verzichtet haben, sind deren Ersatzmitglieder Rudolf Kaske, Ernest Schwindsackl beziehungsweise Mag. Bettina Lancaster ex lege auf das jeweils frei gewordene Mandat nachgerückt.
Weiters haben Bundesrätin Sandra Kern mit Wirkung vom 3. Jänner 2019 beziehungsweise Bundesrat Ferdinand Tiefnig mit Ablauf des 30. Jänner 2019 auf ihr Mandat ver-
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