BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 10

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Wir müssen nichts neu erfinden. Slowenien war 2016 das erste europäische Land, das Recht auf Trinkwasser in den Verfassungsrang gehoben hat. Gemeinsam mit Kärntens Landesrat Daniel Fellner konnte ich vergangene Woche bei einem Besuch des slo­wenischen Parlaments gute Gespräche führen und viele Informationen und wertvolle Tipps zu diesem Thema einholen. Der Klimawandel macht auch vor Österreich nicht halt. Zukünftig wird die Versorgung mit der Ressource Wasser auch in Österreich eine Herausforderung darstellen. Auf längere Trockenperioden folgen starke Unwetter, die Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Österreich ist wahrlich ein Wasserparadies. Bei einer österreichweiten Umfrage im Jahr 2006 wurden die Österreicherinnen und Österreicher gefragt, worauf sie stolz sei­en. 25 Prozent nannten das saubere Wasser, die vielen Seen und Flüsse. Die Sauber­keit unserer Gewässer, intakte Wälder, unberührte Berglandschaften und unsere viel­fältige Flora und Fauna sind im Zeitalter der Industrie keine Selbstverständlichkeit. Um diese Schätze zu bewahren, müssen Geld und Zeit in Forschung investiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen einer Enquete sollen mit Exper­ten und Expertinnen Herausforderungen und Maßnahmen zum Schutz unseres Trink­wassers diskutiert und umgesetzt werden, damit auch die nächsten Generationen ein wasserreiches Österreich erleben dürfen. Zu dieser Enquete am 8. Mai möchte ich Sie schon heute recht herzlich einladen.

Ich halte mich an das Motto des amerikanischen Informatikers Alan Kay: Die Zukunft lässt sich am besten vorhersagen, wenn man sie selbst mitgestaltet. – Es liegt jetzt also in unserer Verantwortung, das Trinkwasser für zukünftige Generationen zu schüt­zen und zu sichern.

In diesem Sinne freue ich mich, in diesem halben Jahr mein Bundesland Kärnten prä­sentieren zu dürfen und dem Bundesrat die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die er verdient. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)

9.11

09.11.52Mandatsverzicht und Angelobung


Präsident Ingo Appé: Eingelangt sind die Schreiben

des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates,

des Präsidenten des Oberösterreichischen Landtages sowie des Amtes der Oberöster­reichischen Landesregierung betreffend Mandatsverzichte beziehungsweise Wahl ei­nes Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates,

des Bundesrates Ewald Lindinger betreffend Mandatsverzicht,

der Präsidentin des Landtages Steiermark betreffend Mandatsverzicht beziehungswei­se Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates und

des Ersten Präsidenten des Wiener Landtages betreffend Mandatsverzicht bezie­hungsweise Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates. (siehe S. 51)

Da Bundesrat Reinhard Todt mit Wirkung vom 31. Dezember 2018, Bundesrat Armin Forstner, MPA mit Ablauf des 14. Jänner 2019 beziehungsweise Ewald Lindinger mit Ablauf des 11. Februar 2019 auf ihr Mandat verzichtet haben, sind deren Ersatzmitglie­der Rudolf Kaske, Ernest Schwindsackl beziehungsweise Mag. Bettina Lancaster ex lege auf das jeweils frei gewordene Mandat nachgerückt.

Weiters haben Bundesrätin Sandra Kern mit Wirkung vom 3. Jänner 2019 beziehungs­weise Bundesrat Ferdinand Tiefnig mit Ablauf des 30. Jänner 2019 auf ihr Mandat ver-


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