BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 119

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Rechtsabbiegen bei Rot ist also kein brauchbarer Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern doch eher ein populistischer Denkansatz, der die Menschen auf den Straßen verunsichern und im schlimmsten Fall auch gefährden wird. (Bundesrat Steiner: In Deutschland gibt es das!) Es ist auch keine geeignete Maßnahme, um die Flüssigkeit des Verkehrs spürbar zu steigern. Da gäbe es durchaus wichtigere und bessere Möglichkeiten wie etwa den unverzichtbaren schnelleren Ausbau des öffentli­chen Verkehrs (Bundesrat Steiner: Das ist Landeskompetenz!) oder andere Baustel­len, die bearbeitet werden müssten. Dabei denke ich in erster Linie an die Rettungs­gasse, die natürlich sinnvoll ist, aber noch nicht so funktioniert, wie man sich das wünscht. Ganz genau dort sind diese Lösungen zu suchen!

Die Verkehrsregeln nun an durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen zu ändern ist ei­ne äußerst sensible Materie, da sind Experimente absolut unangebracht. Über Jahr­zehnte gewachsene Klarheit und Vertrautheit gingen nämlich damit verloren, deshalb: Hände weg vom Rechtsabbiegen bei Rot! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Verkehrsstatistik zeigt einen positiven Trend: 400 Verkehrstote im Jahr 2018, das ist der absolute Tiefststand im Zehnjahresvergleich – und trotzdem, Sie werden mir zu­stimmen, sind es 400 Tote zu viel. Tun wir also alles Notwendige, um diesen positiven Trend fortzusetzen!

Die Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot, alle Rechtsnormen in Bezug auf den Stra­ßenverkehr haben sich diesem Prinzip unterzuordnen. Deshalb wird die SPÖ dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.11


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Gerd Krusche zu Wort. Ich erteile es ihm.


15.12.05

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Zuseher hier und zu Hause! Diese Novelle der Straßenverkehrsordnung beinhaltet ja mehrere ein­zelne Punkte, und ich habe mir eigentlich gedacht, als Zweitredner brauche ich das nicht mehr zu erklären, weil sich die Zuseher jetzt ohnehin schon auskennen, da das schon ausgeführt worden ist. Dem ist nicht so, deshalb ganz kurz dazu, worum es bei dieser Novelle eigentlich geht.

Es geht im Wesentlichen um das Reißverschlusssystem am Ende des Radfahrstrei­fens, bei dem der Radfahrer bisher Nachrang hatte und bei dem er sich in Zukunft im Reißverschlusssystem – so, wie wir es auch im Autoverkehr schon gewohnt sind – in den Fließverkehr einordnen soll.

Es geht um eine gemeinsame Überfahrt von Radfahrern und Fußgängern. Bisher war es ja so, dass diese nur getrennt und nebeneinander haben existieren dürfen – der klassische Zebrastreifen für die Fußgänger und die weißen Querstreifen für die Rad­fahrer. Das ist häufig auch aus Platzgründen problematisch, deshalb beschließt man jetzt eine sehr sinnvolle Regelung, indem rechts und links vom Zebrastreifen diese wei­ßen Querbalken als Bodenmarkierungen angebracht werden und die Nutzung für Fuß­gänger und Radfahrer dann klar ist.

Ein ganz wichtiger Punkt für unsere Kinder ist auch, dass man den Radfahrausweis, für den die Prüfung meistens im Klassenverband in der vierten Klasse Volksschule ge­macht wird, in der Vergangenheit erst mit zehn Jahren bekommen hat. Ein paar Kinder, die noch ein bisschen jünger waren, mussten dann bisher sozusagen mit langen Zäh­nen zuschauen, wenn die anderen den Ausweis bekommen haben und fahren durften, sie aber nicht, obwohl sie die Prüfung ebenfalls erfolgreich absolviert hatten. Das ge­hört auch der Vergangenheit an, sie werden ihn jetzt auch bekommen.

 


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