BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 123

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 4 der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. – Ich bitte um den Bericht.


15.26.58

Berichterstatter Christoph Steiner: Ich erstatte Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile es ihm.


15.27.37

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Bevor ich auf diese Thematik eingehe, noch eine kurze Replik auf den Redebeitrag des Kollegen Krusche. (Bundesrat Krusche: Ja, bitte!) Es ist ja schon fast imponierend, mit welcher Coolness hier unsere Argumente mit einem Wischer sozusagen vom Tisch gewischt werden. (Bundesrat Krusche: Na, weil ihr keine habt!) Mich würde nur interessieren, was Sie den Experten von ÖAMTC und Arbö sagen. Die Antwort auf diese Frage wäre interessant, darauf sind Sie leider nicht eingegangen. Es wäre wirklich interessant, das in einem Gespräch zu klären.

Nun aber zur Gesetzesänderung im Bereich des Kraftfahrgesetzes. Auch in dieser Re­gierungsvorlage – es ist kein Geheimnis – gibt es zwei problematische Regelungen, bei denen wir nicht mitgehen können. Deshalb werden wir diese Gesetzesänderung auch ablehnen.

Erster Punkt: die Begutachtungsplakettendatenbank, kurz – um es auch für den Kolle­gen plakativ zu machen –: die Pickerldatenbank. Damit wird es jeder interessierten Person gegen Entgelt ermöglicht, in Zukunft online über bestimmte Suchkriterien Ab­fragen zu tätigen. Diese Suchkriterien sind das Erstzulassungsdatum plus Kennzei­chen oder Fahrzeugidentifizierungsnummer. So wird ein Zugang zu Fahrzeugdaten ge­schaffen, die auch Rückschlüsse auf das Verhalten des Zulassungsbesitzers ermögli­chen.

Wir wissen, was im digitalen Zeitalter alles mit Daten angestellt wird beziehungsweise angestellt werden kann – nicht nur Positives, auch Negatives. Mit diesen Datenmengen könnte zum Beispiel gehandelt werden. Sie könnten auch von Versicherungsunterneh­men als Grundlage bei der Berechnung des individuellen Risikos herangezogen wer­den. Eine negative Folge daraus wäre zum Beispiel eine höhere Versicherungsprämie für denjenigen. (Bundesrat Samt: Das ist doch jetzt schon so, Herr Kollege!) Kurzum, die Datenweitergabe dient in keinster Weise der Verkehrssicherheit, sondern aus­schließlich geschäftlichen Interessen. Das wollen wir als SPÖ nicht, und wir treten des­halb auch gegen diese Möglichkeit des Datenhandels mit Kfz-Daten ein.

Das sehen nicht nur wir so, sondern auch die Arge Daten, die österreichische Gesell­schaft für Datenschutz, sieht diese Möglichkeit äußerst kritisch. Sie befürchtet sogar, dass durch diese Datenbankzugänge ein Aushöhlen der Datenschutz-Grundverord­nung ermöglicht wird. Diese Befürchtungen sind nicht unbegründet.

 


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