für vorgesehene Datenbank durchgeführt werden. So kann zukünftig geklärt werden, ob die Originaldokumente allenfalls bei einer anderen Stelle hinterlegt sind.
Der dritte Punkt umfasst ein ganz spezielles Thema, das Umweltfragen beinhaltet. Fahrzeugänderungen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens des Fahrzeugs zur Folge haben, werden ausdrücklich für unzulässig erklärt. Weiters soll auch das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung auf dem Markt von Abschalteinrichtungen oder von Gegenständen zum Deaktivieren oder Manipulieren der emissionsmindernden Einrichtungen für unzulässig erklärt werden. Manipulationen oder eben auch Deaktivierungen von Abgasnachbehandlungssystemen oder von Partikelfiltern werden dadurch verboten. Dieses Verbot soll auch das Anbieten oder Bewerben der Durchführung solcher Änderungen umfassen, ebenso wie das Anbieten oder Bewerben von nicht genehmigungsfähigem Chiptuning.
Zum vierten Punkt: Die bisherige Beschränkung auf nur eine Fahrschule pro Person wird aufgegeben. In Zukunft sind mehrere Fahrschulbewilligungen für eine Person möglich.
Der fünfte Punkt befasst sich vor allem mit dem Thema der Vereinfachungen. Zukünftig soll es beispielsweise möglich sein, der Blaulichtführung von Fahrzeugen der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung Erleichterungen zukommen zu lassen. Bisher musste ja das Blaulicht im jeweiligen Land bewilligt werden.
Der sechste Punkt der Vereinfachung befasst sich mit dem Thema, wonach an Personenkraftfahrzeugen, die sich im Besitz des Bundes, des Landes oder der Gemeindeverbände befinden, dieses rot-weiß-rote Pickerl mit der Aufschrift „Dienstkraftwagen“ angebracht sein muss. Das wurde als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Die Verpflichtung zum Anbringen des Aufklebers „Dienstkraftwagen“ soll in Zukunft gestrichen werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.44
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 ist sehr umfassend und beinhaltet zeitgemäße Anpassungen. Aus diesem Grund appellieren wir, dass Sie – vor allem von der SPÖ – zustimmen. Die Begutachtungsplakettendatenbank oder Pickerldatenbank ist etwas, das das Leben eines jeden Gebrauchtwagenfahrers zum Beispiel wesentlich erleichtert. Seit Studienzeiten bin ich immer mit gebrauchten Autos gefahren, und es war jedes Mal das große Rätsel, ob das, was da am Tacho steht, auch stimmt. Stimmt das, was hier im Fahrzeug an Fakten zu finden ist? Mit der Pickerldatenbank gestaltet es sich wesentlich einfacher.
Es gibt viele Themen in dieser Novelle, in denen es um den fahrbaren Untersatz, um Veränderungen an den Fahrzeugen geht – Herr Kollege Samt hat einiges schon sehr gut dargestellt und Frau Ministerin Köstinger hat auch darauf hingewiesen. Worauf ich mich aber heute besonders konzentrieren möchte, ist das Thema, bei dem es um Menschenleben geht, zum Beispiel das Thema Blaulicht.
Genehmigung für Blaulicht im Einsatz hat es zum Beispiel bei Hausgeburten – auch das wurde heute schon erwähnt – nur für Hebammen gegeben. Hausgeburten werden mehr, und nun können auch Frauenärzte um das Blaulicht ansuchen. Dazu gehört, dass auch die Bergrettung, die Höhlenrettung und die Wasserrettung sofort mit Blaulicht erkennbar sind, wenn sie im Einsatz für Menschen sind.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite