BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 127

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für vorgesehene Datenbank durchgeführt werden. So kann zukünftig geklärt werden, ob die Originaldokumente allenfalls bei einer anderen Stelle hinterlegt sind.

Der dritte Punkt umfasst ein ganz spezielles Thema, das Umweltfragen beinhaltet. Fahrzeugänderungen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens des Fahr­zeugs zur Folge haben, werden ausdrücklich für unzulässig erklärt. Weiters soll auch das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung auf dem Markt von Abschalteinrichtungen oder von Gegenständen zum Deaktivieren oder Manipulieren der emissionsmindern­den Einrichtungen für unzulässig erklärt werden. Manipulationen oder eben auch De­aktivierungen von Abgasnachbehandlungssystemen oder von Partikelfiltern werden da­durch verboten. Dieses Verbot soll auch das Anbieten oder Bewerben der Durchfüh­rung solcher Änderungen umfassen, ebenso wie das Anbieten oder Bewerben von nicht genehmigungsfähigem Chiptuning.

Zum vierten Punkt: Die bisherige Beschränkung auf nur eine Fahrschule pro Person wird aufgegeben. In Zukunft sind mehrere Fahrschulbewilligungen für eine Person mög­lich.

Der fünfte Punkt befasst sich vor allem mit dem Thema der Vereinfachungen. Zukünftig soll es beispielsweise möglich sein, der Blaulichtführung von Fahrzeugen der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung Erleichterungen zukommen zu lassen. Bisher musste ja das Blaulicht im jeweiligen Land bewilligt werden.

Der sechste Punkt der Vereinfachung befasst sich mit dem Thema, wonach an Perso­nenkraftfahrzeugen, die sich im Besitz des Bundes, des Landes oder der Gemeinde­verbände befinden, dieses rot-weiß-rote Pickerl mit der Aufschrift „Dienstkraftwagen“ angebracht sein muss. Das wurde als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Die Verpflichtung zum Anbringen des Aufklebers „Dienstkraftwagen“ soll in Zukunft gestrichen werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.44


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile es ihr.


15.45.11

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Präsi­dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 ist sehr umfassend und beinhaltet zeitgemäße Anpassungen. Aus diesem Grund appellie­ren wir, dass Sie – vor allem von der SPÖ – zustimmen. Die Begutachtungsplaketten­datenbank oder Pickerldatenbank ist etwas, das das Leben eines jeden Gebrauchtwa­genfahrers zum Beispiel wesentlich erleichtert. Seit Studienzeiten bin ich immer mit gebrauchten Autos gefahren, und es war jedes Mal das große Rätsel, ob das, was da am Tacho steht, auch stimmt. Stimmt das, was hier im Fahrzeug an Fakten zu finden ist? Mit der Pickerldatenbank gestaltet es sich wesentlich einfacher.

Es gibt viele Themen in dieser Novelle, in denen es um den fahrbaren Untersatz, um Veränderungen an den Fahrzeugen geht – Herr Kollege Samt hat einiges schon sehr gut dargestellt und Frau Ministerin Köstinger hat auch darauf hingewiesen. Worauf ich mich aber heute besonders konzentrieren möchte, ist das Thema, bei dem es um Men­schenleben geht, zum Beispiel das Thema Blaulicht.

Genehmigung für Blaulicht im Einsatz hat es zum Beispiel bei Hausgeburten – auch das wurde heute schon erwähnt – nur für Hebammen gegeben. Hausgeburten werden mehr, und nun können auch Frauenärzte um das Blaulicht ansuchen. Dazu gehört, dass auch die Bergrettung, die Höhlenrettung und die Wasserrettung sofort mit Blau­licht erkennbar sind, wenn sie im Einsatz für Menschen sind.

 


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