BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 130

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auch sagen, die SPÖ-Bundesräte kommen ihrer Aufgabe als Ländervertreter meines Erachtens nicht nach. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Ach so, das ist also zum Thema! – Bundesrat Samt: Warum so hysterisch?)

Ja, ich komme jetzt zur Tagesordnung, zu Punkt 5. Ihre Kollegen im Nationalrat sind auch vom Thema des Tagesordnungspunkts abgewichen. Ich wollte das hier nur noch einmal feststellen. (Oh- und Aha-Rufe bei BundesrätInnen der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Ah, so! Na dann!)

Die Änderungen im Kraftfahrliniengesetz sind heute der dritte Tagesordnungspunkt, der das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie betrifft, und der letzte Tagesordnungspunkt für heute. Es tut sich viel in diesem Ministerium. (Bundes­rätin Grimling: Haha! – Bundesrat Schabhüttl: Ach geh!)

Im Wesentlichen geht es bei dieser Änderung, wie Kollege Krusche gerade ausgeführt hat, um drei Punkte: den Entfall der Ausstellung von Konzessionsurkunden im inner­staatlichen Bereich, Erleichterungen beim Haltestellenverfahren und Rufbusse nur im innerstaatlichen Bereich. Ich möchte daher jetzt auch gar nicht mehr näher darauf eingehen. (Bundesrätin Grimling: Nein, eh nicht! Hast schon so viel nicht zum Thema gesagt!)

Der Verzicht auf die Konzessionsurkunden ist ein Schritt zur weiteren Entbürokratisie­rung. Zu den Erleichterungen im Haltestellenverfahren in Bezug auf den Lokalaugen­schein ist zu sagen, dass damit auch Zeit gespart, Bürokratie abgebaut wird. Man muss sich das so vorstellen: Zu so einer Verhandlung werden insbesondere der Unter­nehmer, der Straßenbaulastträger, die Straßenaufsichtsbehörde, die Bezirksverwal­tungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde auch diese und dann noch die Gemeinde geladen. Das ist also wahrscheinlich schon ein halber Bus voll.

Durch die Änderung kann nunmehr der Landeshauptmann oder in unserem Bundes­land die Landeshauptfrau auf dieses Haltestellenverfahren verzichten, wenn die Halte­stelle bereits vorher für den Kraftfahrlinienbetrieb eines Personenkraftverkehrsunter­nehmens genehmigt war. Das bedeutet also wie gesagt eine Zeit-, Geld- und Arbeitser­sparnis für Gemeinden und Behörden.

Ich möchte mich da beim Ministerium bedanken, dass es Schritte zum Bürokratieabbau einleitet. Ich weise aber gleichzeitig noch auf die Notwendigkeit einer Regelung zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum hin – Stichwort alternative Bedienungs­formen.

In Niederösterreich wird derzeit der Konzessionsassistent eingeführt. Das ist ein Pro­gramm, das die elektronische Verwaltung von Linien- und Haltestellenkonzessionen er­möglicht und so diesbezügliche Verfahren und Prozesse erleichtert. Um diese Instru­mente effizient einsetzen zu können, ist es zielführend, dass Konzessionsanträge elek­tronisch eingebracht werden. Weiters sollte die Darstellung des Linienverlaufes von Buslinien auch in Kartenform oder als GIS-Datensatz möglich sein. Es gibt also in jeder Hinsicht noch viele Herausforderungen.

Abschließend aber nochmals Danke für die Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bitte sehr!)

15.57


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich er­teile es ihr.

 


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