BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 132

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sionsbehörden der Bundesländer. Zum einen gilt es, den Entfall der Ausstellung von Konzessionsurkunden im innerstaatlichen Bereich zustande zu bringen. Der vorliegen­de Gesetzesvorschlag sieht entsprechend den Entfall vor. Die Konzessionsurkunde enthält keine über den Bescheid hinausgehenden Angaben und ist daher im inner­staatlichen Bereich entbehrlich. Die Konzessionsbehörden der Bundesländer haben sich einhellig für einen Entfall der Ausstellung von Konzessionsurkunden ausgespro­chen.

Im innerstaatlichen Verkehr besteht auch keine Mitführungspflicht, weder von Konzes­sionsurkunden noch von deren Gleichschriften oder auch von Bescheiden. Es steht diesem Wegfall also nichts entgegen.

In einem zweiten Punkt geht es um Erleichterungen und Verwaltungsvereinfachungen im Haltestellenverfahren. Die Festsetzung von Haltestellen für Kraftfahrlinien obliegt dem Landeshauptmann. Für die bescheidmäßige Festsetzung einer Haltestelle ist die Durchführung einer mit einem Lokalaugenschein verbundenen mündlichen Verhand­lung erforderlich. Bei jedem Wechsel des Betreibers einer Kraftfahrlinie ist ein derarti­ges Haltestellenverfahren erneut durchzuführen. Dies wurde von den Bundesländern schon mehrmals kritisiert, da die Kosten und der Aufwand für die Durchführung von Ortsverhandlungen doch sehr hoch sind.

In einem dritten Bereich geht es um Rufbusse. Das Rufbussystem an sich ist eine Aus­nahmeregelung zur gesetzlichen Definition des Kraftfahrlinienverkehrs und soll als Be­darfsverkehr durch seine Flexibilität insbesondere zum öffentlichen Personennah- und auch -regionalverkehr beitragen. Dadurch soll auch das makroökonomische Ziel einer Entlastung der öffentlichen Hand verwirklicht werden. Hingegen soll es nicht Ziel dieser Regelung sein, betriebswirtschaftliche Vorteile auch im rein kommerziellen Fernverkehr zu generieren. Im internationalen Busverkehr wären derartige Bedarfsverkehre kaum wirksam, vor allem aber auch nicht kontrollierbar. Deshalb soll es da eine gesetzliche Klarstellung geben, was mit diesem Entwurf erfüllt ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.04


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Inge Posch-Gruska. – Bitte, Frau Bundesrätin.


16.04.50

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Ich möchte nicht zum Kraftfahrliniengesetz reden. Kollege Krusche hat vorhin gesagt, es ist so einfach, dass sogar wir mitstimmen können. Da brauche ich also jetzt nichts mehr dazu zu sagen.

Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich heute von euch verabschieden. Ich habe eine wunderschöne Zeit im Bundesrat gehabt. Insgesamt gibt es viele Gremien, in die man hineinkommen kann, es gibt viele politische Gremien, in die man hineinkommen kann, und da gibt es Gremien, in denen man halt ist, und dann gibt es Gremien, in die man aufgenommen wird. Bei aller Unterschiedlichkeit – ich bin wirklich sehr, sehr froh darüber, dass wir diese Unterschiedlichkeit haben, denn sonst wären wir nicht unter­schiedliche Parteien, und es muss doch gut sein, dass das so ist – haben wir aber trotzdem danach immer noch miteinander reden können. Das ist etwas, was wichtig ist, und das ist auch etwas, was den Bundesrat auszeichnet.

Es war nicht die einfachste Sitzung, die ich mir heute zum Verabschieden ausgesucht habe. Das ist heute eine schwierige Sitzung für uns alle gewesen. Es war für nieman­den hier herinnen so superlocker, es war für alle eine schwierige Sitzung.

 


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