11.02

Bundesrätin Mag. Martina Ess (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer, die gera­de hier auf der Galerie eingetroffen sind! Herzlich willkommen! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen via Livestream! Wenn man die laufende Debatte verfolgt, dann fällt auf, dass uns doch etwas verbindet, was erfreulich ist, nämlich dass wir Krisenpflegeel­tern sehr wertschätzen, weil sie eine Arbeit leisten, die wirklich für die gesamte Gesell­schaft entscheidend ist. Das verdient größte Anerkennung und Respekt. (Allgemeiner Beifall.)

Mich hat betroffen gemacht und nachdenklich gestimmt, was Kollegin Rosa Ecker ge­schildert hat. Auch ich habe mich in Vorarlberg umgehört und werde darauf noch zu sprechen kommen.

Mir hat eine Krisenpflegemutter gesagt – und das ist heute noch nicht so konkret gefal­len –, dass es eben ohne lückenlose Unterstützung von amtlicher Seite nicht funktio­nieren kann. In Vorarlberg sind die Leute froh, dass sie die Behörden haben. – Daher an dieser Stelle ein Dankeschön an alle, die sich hier engagieren, dass die krisenge­schüttelten Kinder in dieser Zeit vorübergehend ein sicheres Zuhause haben! (Allge­meiner Beifall.)

Der Anruf kann jederzeit kommen. Von einer Stunde auf die nächste ist nichts mehr normal, nicht für das betroffene Kind, nicht für die leiblichen Eltern und auch nicht für die Krisenpflegeeltern. Das ist ein ganz gravierender Einschnitt in das Familienleben und ein großes Paket an Verantwortung. – Das ist ein Auszug aus dem Gespräch mit der Krisenpflegemutter aus Vorarlberg, und wir haben das schon mehrfach gehört: Es handelt sich um eine Extremsituation, ein Kind kurzfristig aufzunehmen, es lieb zu ge­winnen und es wieder abgeben zu müssen. Ich glaube, alle Väter und Mütter unter uns können das in der Gesamtheit gar nicht nachvollziehen, und auch ich als zweifache Mutter kann das nicht.

Es wurden schon ein paar Bundesländer erwähnt, ich möchte jetzt aber nochmals – wir sind der Bundesrat, also die Länderkammer – einen Blick darauf werfen, wie denn der Aufwand der Krisenpflegeeltern abgegolten wird und wie diese bezahlt werden. Wir ha­ben es nur am Rande öfters hier erwähnt: Das ist in erster Linie Ländersache.

Ich habe mich mit Vertretern des Vorarlberger Kinderdorfs getroffen und möchte kurz schildern, wie es konkret abläuft, wenn ein solches Kind aufgenommen wird. Ab dem ersten Tag, an dem das Kind zu den Krisenpflegeeltern kommt, bekommen sie aliquot, berechnet hinsichtlich der Tage, an denen das Kind bleiben muss, darf beziehungs­weise kann, vom Land Pflegegeld. Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich gestaf­felt, und es gibt auch unterschiedliche Beitragshöhen. Wichtig ist auch, dass das Alter des Kindes berücksichtigt wird. Wichtig ist für das Vorarlberger Kinderdorf – und das richte ich jetzt schon ein bisschen in die Richtung der SPÖ –, dass grundsätzlich kon­zeptionell angestrebt wird, dass man das Kind vor Ablauf dieser 91 Tage entweder zu den leiblichen Eltern zurückführen oder Dauerpflegeeltern zuführen kann.

Ich habe folglich auch gefragt, wie das denn in der Praxis aussieht. In Vorarlberg ha­ben wir eine ähnliche Situation wie in der Steiermark: Immerhin drei Viertel der Fa­milien betreuen die Kinder jeweils länger als 91 Tage; das ist auch in Vorarlberg der Fall. – Genau für diese Situation kommt die Reparatur dieses Gesetzes zum Tragen: Für Kinder, die länger als 91 Tage in einer Krisenpflegefamilie untergebracht sind, be­kommen diese zusätzlich zum Pflegegeld des Landes Unterstützung vom Bund. Das war auch vor dem OGH-Urteil der Fall. Außerdem steht den Krisenpflegeeltern auch die Familienbeihilfe zu.

Wir reparieren dieses Gesetz heute also ganz im Sinne der Krisenpflegeeltern. Wir stellen den ursprünglichen Zustand her.

Jetzt aber noch ein Punkt, der bislang ein bisschen zu kurz gekommen ist: Wir sind gesetzlich, verfassungsrechtlich im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes, auch dazu ver­pflichtet, leibliche Eltern, Pflegeeltern, auch Adoptiveltern und Krisenpflegeeltern gleich zu behandeln, und da fallen eben diese 91 Tage hinein.

Sehr häufig kam die Frage: Warum überhaupt diese 91 Tage? Warum können wir das Geld nicht ab dem ersten Tag ausbezahlen? – Der Grund ist, dass wir dem Gleich­heitsgrundsatz unterworfen sind und in dieser Zeit geprüft werden muss, ob diese Fa­milien die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld überhaupt er­füllen. Das betrifft wesentliche Punkte, die ich erwähnen möchte: Es wird unter ande­rem geprüft, ob die Eltern dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Es wird geprüft, ob die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gemacht werden. Es wird geprüft, ob die Zuverdienstgrenze eingehalten wird. Das ist ein sehr komplexes Gebiet, und es sind in diesem Zusammenhang auch andere Themen relevant, wie unter anderem Auf­enthaltsrichtlinien.

Entscheidend für die Eltern ist letztlich, dass das Geld rückwirkend ab dem ersten Tag bezahlt wird, an die leiblichen Eltern ab dem Tag der Geburt und an die Krisenpflege­eltern ab dem ersten Tag der Betreuung. Außerdem werden – das hat meine Kollegin schon erwähnt – auch alle, die den Anspruch seit dem OHG-Urteil verloren haben, das rückwirkend bekommen. Es verliert also niemand etwas. Es wird auch nichts gekürzt. Meines Erachtens ist das Gegenteil der Fall.

Ich darf noch einmal anmerken, weil heute einmal von Bestrafung geredet wurde: Für mich ist das alles andere als eine Bestrafung! Ich danke, auch wenn sie heute nicht hier ist, Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß und stellvertretend der Regierung für diese wirklich kompetente und rasche Reparatur des Gesetzes. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Am Rande – darauf ist man auch eingegangen – wurde der Evaluierungszeitraum er­wähnt, dem diese Regelung jetzt unterworfen ist. Die Bundesministerin wird sich dafür drei Jahre Zeit nehmen, und ich kann das nur begrüßen. Das ist klug und das ist auch ehrlich. Ich denke, dass es unerlässlich ist, in der politischen Arbeit für Qualitätsent­wicklung und auch für Qualitätssicherung zu sorgen. Es geht darum, nachzufragen, sich zu vergewissern, zu schauen, ob etwas funktioniert und wo wir bessere Lösungen finden können und letztlich auch zu steuern.

Das ist doch unser aller politischer Anspruch. Wir müssen gemeinsam effektivere Lö­sungen finden. Es muss ein klares Ja auch im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes geben. Diesbezüglich müssen wir uns einig sein. Meinerseits gibt es ein klares Ja. Ich finde das richtig und gut, und ich danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.09

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich er­teile es ihr.