11.18

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es ist mir eine besondere Freude, gerade bei diesem Thema Bundesministerin Bog­ner-Strauß vertreten zu können, weil das eine absolut wichtige Materie ist. Sie, Frau Bundesrätin Ecker, haben gerade auch mit persönlicher Betroffenheit angesprochen, dass in diesem Bereich etwas getan werden muss.

Genau mit dieser Regierungsvorlage beziehungsweise dem Antrag, der heute zur Ab­stimmung steht, wird diesfalls etwas getan. Es wird ein Nachteil beseitigt, der dadurch entstanden ist, dass der Oberste Gerichtshof in Zusammenhang mit dem Unterhalts­recht festgestellt hat, dass Krisenpflegeeltern eben keine Eltern im Sinne des Allge­meinen Bürgerlichen Gesetzbuches sind, da zu dem Kind keine kindähnliche Bezie­hung bestehe. Diese Rechtsprechung hatte auch zur Folge, dass für Krisenpflegeeltern mangels Erfüllung des Elternbegriffs kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mehr bestand. Gerade mit dieser Vorlage soll dieser Nachteil beziehungsweise die beste­hende Rechtsunsicherheit beseitigt werden.

Es ist klar, dass man in die Richtung geht und sagt: Ich will mehr! Ich glaube aber, die­se Vorlage geht in die Richtung, dass der Nachteil beseitigt wird und Krisenpflegeeltern mit Eltern gleichgestellt werden. Deshalb wäre es sicherlich zweckmäßig und notwen­dig, dass Sie gerade dieser Vorlage auch Ihre Zustimmung geben, obwohl ich – so wie sicherlich auch die Frau Bundesministerin – Verständnis dafür habe, dass in diesem Bereich sehr wohl noch weitere Maßnahmen notwendig sein werden.

Ich möchte auch erwähnen, dass es gerade der Frau Bundesministerin, wie ihre Aus­führungen auch immer zeigen, ein besonderes Anliegen ist, dass unsere Kleinsten und gleichzeitig Schwächsten bestmöglich betreut, begleitet und auch unterstützt werden. Es ist ganz klar, und ich glaube, das steht außer Streit, dass gerade Kinder aus Krisen­familien in vielen Fällen traumatisiert sind und versorgt, gefördert und gleichzeitig auch gestärkt werden müssen. Gerade in diesem Zusammenhang ist diese Vorlage, die heute auf der Tagesordnung steht, wichtig, weil dadurch zum einen sehr wohl die Aner­kennung der Krisenpflegeeltern wiederum in den Mittelpunkt gerückt wird und zum an­deren gleichzeitig der Nachteil, der derzeit besteht, beseitigt wird.

Angesprochen wurde, dass das sehr lange gedauert hat und nach dem Urteil des OGH nicht rechtzeitig angegangen wurde. Ich möchte dazu erwähnen, dass diese Vorlage auch vorsieht, dass rückwirkend ab 1. Juli 2018 der Status, der vor der Rechtspre­chung des OGH bestanden hat, wiederhergestellt wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, damit den Krisenpflegeeltern kein Nachteil entsteht.

Ein Punkt ist auch noch zu erwähnen, der der Frau Bundesministerin ein besonderes Anliegen ist: die Gesetzesreparatur zum Thema Familienzeitbonus für Frühchen. Der Familienzeitbonus kann in Zukunft in Anspruch genommen werden, wenn Eltern und Kind einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Das macht Sinn, da der Vater sowohl die Mutter als auch das Kind unterstützen und dadurch eine innige Beziehung früh aufge­baut werden soll. Wir haben aber derzeit das Problem, dass in einigen Fällen bei Spi­talsaufenthalten aufgrund einer Frühgeburt keine Möglichkeit für einen Familienzeitbo­nus bestanden hat, weil sich das Kind im Krankenhaus aufgehalten hat. Deshalb wird in Zukunft der Anspruch auf Familienzeitbonus auch Vätern zustehen, wenn sich das Frühchen im Krankenhaus befindet, denn dadurch soll bereits eine frühzeitige Bindung mit dem Nachwuchs eingegangen werden.

Wie Sie sehen, werden in diesem Bereich wichtige Schritte gesetzt, und es ist auch be­reits angesprochen worden, dass gleichzeitig eine Evaluierung durchgeführt wird, und zwar insbesondere betreffend das Kinderbetreuungsgeldkonto und den Familienzeitbo­nus. Nach Vorliegen der Evaluierung wird es sicherlich zweckmäßig sein, noch weitere Schritte zu setzen beziehungsweise Maßnahmen zu adaptieren.

Ich appelliere also noch einmal, gerade dieser Vorlage, nachdem sie einen Nachteil beseitigt und wieder Gleichbehandlung herstellt, zuzustimmen, wohl wissend, dass aus Ihrer Sicht sehr wohl noch Maßnahmen gesetzt werden sollten. Ich würde daher auch im Sinne der Frau Bundesministerin ersuchen, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu ge­ben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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