11.42
Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Bezüglich des Berichts zur Jahresvorschau auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes ist einmal zu sagen, dass wir den Rumänen viel Glück und Erfolg wünschen. Rumänien macht das ja zum ersten Mal, und daher fehlen auch gewisse Erfahrungswerte. Es ist nicht so einfach, wenn man das das erste Mal macht. Der Botschafter aus Rumänien war vor einigen Wochen auch hier im Hause, und ich habe mich auch mit ihm unterhalten. Sie sind guter Dinge, sie sind bemüht und setzen sich auch sehr ein, aber es ist eben nicht so leicht, wenn man so etwas das erste Mal macht.
Als zusätzliche Erschwernis ist sozusagen die verkürzte Zeit zu nennen. Warum gibt es diesfalls eine Zeitverkürzung? – Wie wir alle wissen, finden Ende Mai die EU-Wahlen statt, und somit fehlt eben eine gewisse Zeit, um die unterschiedlichsten Vorhaben durchzuführen. Das ist erschwerend, aber das kann man leider nicht ändern, denn selbstverständlich sind die EU-Wahlen auch wichtig, und ich hoffe, dass sehr viele EU-Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Wahlbeteiligung sehr hoch ist, weil das auch ein Zeichen einer gut funktionierenden Demokratie ist. Somit ist das zu unterstreichen.
Dann geht es weiter mit Finnland und Kroatien. Kroatien macht das so wie Rumänien auch zum ersten Mal. Sie haben dann aber wieder volle sechs Monate zur Verfügung. Ich denke aber, dass wir mit dem Programm betreffend Vorhaben recht gut unterwegs sind.
Noch ein kurzer Rückblick auf unsere österreichische Ratsvorsitztätigkeit. Ich meine, dass wir damit sehr erfolgreich waren. Wir haben sehr viele gute Dinge auf den Weg gebracht. Beispielsweise sind das hohe Niveau bezüglich Datenschutz, aber auch die Stärkung unseres Wirtschaftsraumes und vor allem auch der Schutz der europäischen Außengrenze zu nennen. Es ist ja auch nicht unerheblich, hier die Wichtigkeit zu unterstreichen.
Insgesamt ist zu sagen, dass wir unseren Verpflichtungen sehr gut nachgekommen sind. Dazu zwei Beispiele: Das Treffen der Staats- und Regierungschefs in Salzburg haben wir sehr gut über die Bühne gebracht, aber auch die Subsidiaritätskonferenz in Bregenz, bei der wir auch die allgemeine Ausrichtung der EU besprochen haben. Dabei waren auch einige Bundesräte vor Ort, und ich denke, dass auch unsere Botschaft klar herausgekommen ist, dass auch Nationalstaaten sehr viel tun können und sich die EU im Sinne der Subsidiarität nicht zu sehr einmischen soll. In gewissen Punkten kann die EU aber sehr wohl etwas tun, wie zum Beispiel beim Schutz der Außengrenze, aber auch beim länderübergreifenden Umweltschutz. Ich habe schon einmal gesagt, dass auch die Flüsse an Staatsgrenzen keinen Halt machen, sondern von Staat zu Staat fließen, und diesbezüglich agiert die EU sehr gut.
Das führt mich jetzt zum nächsten Punkt, zur Legislative und zur Justiz. Bekannterweise machen auch Leute, die kriminell unterwegs sind, Verbrecher und Kriminelle, in der Regel an den Staatsgrenzen nicht Halt, sondern sie operieren auch staatsübergreifend, und daher ist es umso wichtiger, dass wir diesbezüglich auch auf europäischer und auch auf EU-Ebene zusammenarbeiten.
Auch in diesem Bereich haben wir während der österreichischen Präsidentschaft einige sehr, sehr wichtige Punkte umsetzen können und auf den Weg gebracht. Zu nennen sind die Erlangung der elektronischen Beweismittel, die E-Evidence, aber auch die E-Justice, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Einziehung von Erträgen aus Straftaten, aber auch die umfangreichen Verbesserungen bei der Bekämpfung der Fälschungen unbarer Zahlungsmittel.
Es ist bekannt, dass viele nicht mit Bargeld zahlen, wobei ich persönlich ein Befürworter des Bargeldes bin. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir das Bargeld auch weiterhin stärken, schützen und beibehalten, weil es halt auch eine persönliche Freiheit bedeutet. Jedenfalls haben aber die kriminellen Aktivitäten im Bereich der unbaren Zahlungsmittel, der Scheckkarten, Kreditkarten und so weiter, auch zugenommen, und daher ist es wichtig, dass wir gegen diesbezügliche Vorhaben und Vorkommnisse vorgehen.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Geldwäsche, die auch moralisch-ethisch besonders zu verurteilen ist, weil dabei Geld aus sehr verwerflichen Tätigkeiten wie zum Beispiel Menschenhandel, Drogenhandel, Prostitution und anderen derartigen Dingen lukriert wird. Aus dem Leid und der Ausnutzung von Menschen wird sehr, sehr viel Geld gemacht, und das wird dann eben irgendwo gewaschen, um es letztlich doch legal zu machen.
Daher ist es besonders erfreulich, dass im Hinblick darauf auch während der österreichischen Vorsitztätigkeit eine einheitliche strafrechtliche Bestimmung herbeigeführt werden konnte und die Verhandlungen in diesem Zusammenhang auch auf österreichischer Seite positiv abgeschlossen werden konnten.
Das führt mich jetzt wiederum einen Schritt weiter: Wir dürfen bei all diesen Dingen, wenn es um Legislative, Justiz und kriminelle Machenschaften geht, nicht immer nur auf die EU schauen, sondern müssen auch über den Tellerrand hinausschauen. Wie schon vorhin gesagt, operieren nämlich kriminelle Organisationen und Verbrecher nicht nur zwischen EU-Staat und EU-Staat, sondern vor allem auch zwischen EU- und Nicht-EU-Gebieten. Es gibt leider sehr viele Länder in Nicht-EU-Gebieten, wohin sich gewisse verbrecherische Organisationen zurückziehen und wo sie dann von der europäischen Justiz mehr oder minder nicht antastbar sind.
Es gibt auch in dieser Hinsicht einige Vorhaben, und es gilt, diese jetzt weiter zu forcieren und vor allem rasch zu forcieren, um auch in diesen Nachbarländern des europäischen Raumes eine funktionierende Justiz mit dem gesamten zusätzlichen Apparat – auch die Exekutive ist hier zu nennen – einzuführen, damit auch an den Grenzen der EU gegen diese Dinge vorgegangen werden kann.
Es gibt ja nicht nur einen Bericht, sondern viele Berichte, dass in diesem Zusammenhang auch Richter bestechlich sind, Geld nehmen und Urteile in entsprechende Richtungen lenken. Das kann es einfach nicht sein, und daher muss die EU an ihren Grenzen wachsam sein und auch in diese Richtung weiterarbeiten.
Noch ein Punkt, zum Onlinehandel: Dieser hat natürlich den Vorteil, dass er irgendwo bequem ist, kann man doch von daheim aus mit dem Handy irgendwelche Dinge bestellen. Etwas sei an dieser Stelle aber auch gesagt: Wenn nur Onlinehandel betrieben wird, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Betriebe mit unseren guten und sehr fleißigen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der österreichischen Wirtschaftslandschaft, die vorwiegend aus Klein- und Mittelbetrieben besteht, aus diesem Grund ihre Kundschaft verlieren. Und das kann es nicht sein. Das muss schon ins Bewusstsein der Menschen hinein, dass man eben halt auch in die Geschäfte reingehen muss, weil man dort dann die Arbeitsplätze vor Ort hat und man so auch die Gesellschaft absichern und den Wohlstand weiterführen kann.
Daher bin auch mit den Aussagen von Herrn Kollegen Schennach nicht ganz konform und bin auch nicht einer Meinung mit ihm, denn wenn man über den Onlinehandel beispielsweise in Hamburg bei einem Kleinbetrieb, bei einer Tischlerei mit fünf Personen, eine Einbauküche bestellt, dann kann man von diesem Arbeitgeber nicht verlangen, dass er die Küchenmöbel quer durch Europa transportiert und dann irgendwo in Österreich in einer Wohnung einbaut. Das funktioniert halt auch nicht. Das ist schon ein Geben und Nehmen, und da muss man dann auch hergehen und die Arbeitgeber schützen, vor allem österreichische Klein- und Mittelbetriebe.
Abschließend: Wir werden dem Bericht natürlich gerne zustimmen. Ich wünsche vor allem den Rumänen, den Finnen und den Kroaten für die weiteren Tätigkeiten als Ratsvorsitzende viel Glück. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.51
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Als Nächster ist der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.