15.43

Bundesrat Ing. Bruno Aschenbrenner (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhö­rerinnen und Zuhörer hier im Saal! Es ist ja die Aufgabe von uns Mandatarinnen und Mandataren, durchaus kritisch zu sein und die Dinge auch kritisch zu betrachten.

Der Bericht unserer Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon­sumentenschutz betreffend die Jahresvorschau ist angesichts der bevorstehenden Wah­len zum Europäischen Parlament im Mai dieses Jahres durchaus differenziert zu be­trachten, zumal die Europäische Kommission ja teilweise auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen zu den vorhandenen Legislativvorschlägen abzielt.

Die Bereiche, die eine Vertiefung der Sozialunion unabdingbar machen, wie die Sicher­stellung transparenter und verlässlicher Arbeitsbedingungen in der gesamten EU, und andere sozial- sowie arbeitsmarktpolitische Themen sind sicherlich auf der Ebene aller Mitgliedstaaten noch tiefgreifender zu behandeln und zu verhandeln.

Kündigungsbestimmungen, die laut Bericht im Bereich der Arbeitsbedingungsrichtlinie verankert sind, drohen stark in unser bestehendes und bewährtes System einzugreifen und stellen ebenfalls ein Problem dar. Die von Brüssel angestrebte Novelle zum sozial­versicherungsrechtlichen Teil des EU-Mobilitätspakets wird seitens des Sozialressorts ebenso mit großer Vorsicht gesehen. So werden die Vorschläge des EU-Parlaments zum Verordnungsvorschlag der Kommission, der die Rahmenbedingungen für die Frei­zügigkeit in der EU verbessern soll, klar abgelehnt. Etwa werden das bedingungslose Wahlrecht für Grenzgänger, die Frage, ob Sozialleistungen im Beschäftigungsstaat oder Wohnstaat bezogen werden sollen, oder die Verlängerung des Leistungsexports um sechs Monate kritisch angemerkt.

Ein Teil des Berichts, der sich mit dem Thema Gesundheit befasst, wird allerdings das Bundesministerium laut diesem intensiver beschäftigen. So wird einerseits der Verord­nungsvorschlag im Bereich Risikobewertung in der Lebensmittelkette positiv wahrge­nommen. Auch wird begrüßt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Neuerungen vorlegt, die eine Bewertung von Lebensmitteln zuverlässiger machen wür­den. Andererseits ist da aber auch die Rede von großen Bedenken bei der Novelle zur aktuellen Trinkwasserrichtlinie, einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Si­cherung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die sich hauptsächlich mit der Qualität, der Gefahrenbewertung von Wasserkörpern, der Risikobewertung von Haus­installationen und den Zugang zu Wasser befasst. Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie besteht bereits eine ausreichende und genaue Regelung zur Überprüfung unseres Wassers in unserem Land. Es ist wichtig und gut, dass sich der Bundesrat als Länder­kammer positioniert, und so hat auch unser geschätzter Herr Präsident gestern zur Auftaktveranstaltung im Rahmen des Themenschwerpunkts seiner Präsidentschaft „Trinkwasser schützen und sichern“ geladen und den Bereich Trinkwasser und Klima­wandel beleuchtet.

Es war aber bereits im März 2018, als sich der Bundesrat mit diesem Thema be­schäftigt hat und es im Einklang mit den Bundesländern zu einer begründeten Stel­lungnahme, einer sogenannten Subsidiaritätsrüge, an die Kommission gekommen ist. Bereits davor hat der Bundesrat als erste Kammer auf das Recht auf Wasser bestan­den und damit dazu beigetragen, dass Trinkwasser aus der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen wurde. Das Ministerium bestätigt somit in seinem Bericht die Rich­tigkeit und Wichtigkeit des Vorgehens des Bundesrates im Vorjahr. Ich hoffe, dass die­ser Bericht der Frau Ministerin und auch der gewählte Schwerpunkt der derzeitigen Präsidentschaft zu einem Umdenken in der SPÖ-Fraktion führt, damit unser Trinkwas­ser weiterhin für unsere Bevölkerung frei zugänglich ist und es nicht durch überborden­de Bürokratie zu einer Verteuerung unseres wichtigsten Lebensmittels kommt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.47

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile es ihm.