Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalis­mus über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrperso­nengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Ausländer­beschäftigungsgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Betriebliche Mitarbei­ter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Integrationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das EIRAG und das Marktord­nungsgesetz 2007 geändert werden sowie ein Bundesgesetz zur kollisionsrechtlichen Beurteilung von im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland registrierten Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Österreich erlassen wird, zur Kenntnis bringen (Brexit-Begleitgesetz 2019 – BreBeG 2019).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragsstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch den zweiten Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, zur Kenntnis brin­gen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme sogleich zur Antragsstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.