11.23

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Präsi­dent! Werte Bundesratskollegen und -kolleginnen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zu­seher vor Ort und via Livestream! Mein Vorredner hat gerade die beeindruckende Ge­schichte der Österreichischen Staatsdruckerei skizziert. Ich gehe kurz darauf ein, dass die Aufträge zur Herstellung von Reisepässen mit Chip, Notpässen, Aufenthaltstiteln und so weiter bisher direkt an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH vergeben wurden. Öffentliche Auftraggeber waren nach dem Staatsdruckereigesetz 1996 dazu verpflichtet. Dahinter stand die Überlegung, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der Republik Österreich und den Unternehmungen, die für die Produktion si­cherheitsrelevanter Dokumente zuständig sind, bestehen muss. Mit dem Urteil vom März 2018 hat der EuGH festgestellt, dass die Republik Österreich damit gegen EU-Richtlinien verstoßen hat. Seitens des Europäischen Gerichtshofes wurde ein europa­weites Vergabeverfahren derartiger Dienstleistungsaufträge eingemahnt. Würden wir dem nicht nachkommen, würden finanzielle Sanktionen drohen. (Vizepräsident Brun­ner übernimmt den Vorsitz.)

Mit den nunmehr vorgesehenen Änderungen des Staatsdruckereigesetzes 1996 wird dem Urteil des EuGH Rechnung getragen. Die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Direktvergabe an die Staatsdruckerei wird gestrichen. Künftig werden derartige Aufträge nur nach vorheriger europaweiter Ausschreibung vergeben.

Egal welches europäische Unternehmen den Zuschlag erhält, müssen höchste Stan­dards in Bezug auf Fälschungssicherheit und höchste Datenschutzstandards gewähr­leistet bleiben. Bereits in der Ausschreibung sollten Bedingungen festgelegt werden, die diesen Standards entsprechen. Obwohl sich alle über die Bedeutung von Sicher­heitsstandards einig sind, konnte ein diesbezüglicher Entschließungsantrag der sozial­demokratischen Fraktion im Nationalrat im März unverständlicherweise keine Mehrheit finden.

Wir werden der Abänderung des Staatsdruckereigesetzes zustimmen. Wir halten je­doch fest, dass uns Sozialdemokraten die Sicherheit sensibler Daten im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher sowie der Republik ein zentrales Anliegen ist. Da­bei darf es zu keinen Versäumnissen kommen. – Ich bedanke mich für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.27

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich erteile es ihm.