11.37

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte mich dafür bedanken, dass beide Anträge Ihre Zustimmung finden. Mit dem zu­vor behandelten Antrag werden eine EU-Rechtswidrigkeit beseitigt und gleichzeitig ei­ne Maßnahme gesetzt, die sicherstellt, dass auch in Zukunft der Sicherheitsdruck unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen erfolgen wird, wie das bereits Herr Vizepräsi­dent Brunner zum Ausdruck gebracht hat. Die Ausschreibung ist derzeit im Gange. Ich gehe davon aus, dass der Zuschlag dann im zweiten Quartal erfolgen wird.

Was wir jetzt auf der Tagesordnung haben, dient der Verwaltungsvereinfachung und gleichzeitig einer sinnvollen Effizienzsteigerung des Verwaltungsgerichtshofes, der ja in letzter Zeit enorm stark mit Asylverfahren belastet ist und aus dem Grund einem erhöh­ten Arbeitsdruck unterliegt. Diese vorgesehene Maßnahme spart Ressourcen und er­möglicht ihm, diese zielgerichtet zur Erfüllung seiner Aufgaben einzusetzen.

In dem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass wir uns derzeit auch mit den Län­dern in Verhandlungen befinden. Wir wollen bei der nächsten Landeshauptleutekonfe­renz den nächsten Schritt in Richtung einer Entbürokratisierung setzen beziehungswei­se einen Schritt in Richtung eines klaren Föderalismus gehen. Es handelt sich dabei insbesondere um das Elektrizitätswesen, gleichzeitig um die Krankenanstalten und nicht zuletzt um das Armenwesen, bei denen wir eine klare Zuordnung vornehmen wol­len. Die dient dazu, dass sowohl Bund als auch Länder in Zukunft wissen, wofür sie zu­ständig sind und welche Kompetenzen sie haben. Daran gekoppelt wird dann auch ei­ne klare Ergebnisverantwortung zu verwirklichen sein.

Darüber hinaus bewegen wir uns in die Richtung, dass Amtssachverständige über Län­dergrenzen hinweg eingesetzt werden können. Derzeit gibt es in vielen Ländern einen Mangel an Amtssachverständigen. Deswegen dauern Verfahren oft sehr lange. In Zu­kunft soll es deswegen über Ländergrenzen hinweg mehr Flexibilität geben.

In einem weiteren Schritt wird es um einen Aspekt von Großverfahren gehen. Sie ha­ben heute unter Tagesordnungspunkt 1 die ÖBB behandelt. Im Eisenbahnbereich bei­spielsweise, aber auch bei Straßenprojekten ist es derzeit so, dass dafür zwei Umwelt­verträglichkeitsprüfungen erforderlich sind. Wir bewegen uns da jetzt in die Richtung, dass nur mehr ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt werden wird. Wenn sich ein Projekt über mehrere Ländergrenzen erstreckt, führt der Bund das Ver­fahren und haben die Länder Parteienstellung. Ist nur ein Land von einem solchen Pro­jekt betroffen, ist das Land zuständig und der Bund hat Parteistellung. Das ist meines Erachtens auch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Wir beschäftigen uns derzeit auch mit der Ehrenkränkung. Sie wissen, in dem Zusam­menhang haben sechs Bundesländer Regelungen und drei keine. In letzter Zeit hat sich die Notwendigkeit gezeigt, da Maßnahmen zu setzen. Wir führen mit den Ländern gerade Gespräche, um für die Ehrenkränkung sowohl einen für das gesamte Bundes­gebiet einheitlichen Strafrahmen vorzugeben als auch allenfalls Ersatzfreiheitsstrafen vorzusehen.

All diese Projekte schreiten voran. Gleichzeitig führen wir Gespräche, um im zweiten Halbjahr 2019 auch die Pflege in den Bereich unserer Bemühungen mit aufzunehmen und dafür zwischen Bund, Länder und Gemeinden klare Regelungen zu treffen. Es ist ein sehr konstruktives Klima geschaffen worden – und es freut mich, Sie bei dieser Ge­legenheit darüber informieren zu dürfen. In nächster Zeit werden Ihnen die Ergebnisse dieser Bemühungen zur Zustimmung beziehungsweise Abstimmung vorgelegt wer­den. – Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

11.41