Berichterstatterin Mag. Doris Schulz: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Partei­en-Förderungsgesetz 2012 geändert werden.

Es handelt sich dabei um die Änderung der Indexanpassung, die Regelungen zu den Spenden, Wahlwerbeausgaben und die Valorisierung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung und angeregter Diskussion der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin.