15.11

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Der Überbe­griff Bundesdienstrecht umfasst alle Regelungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundesdienstes. Das Bundesdienstrecht bildet daher den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit beim Bund.

Der Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sichert die Kontinuität der Bundesver­waltung – trotz der ständigen Mehrbelastung durch Personalabbau, Nichtnachbeset­zung von frei werdenden Planstellen, Aufnahmestopp und völliger Zurücknahme des öffentlich-rechtlichen zugunsten des privatrechtlichen Dienstverhältnisses. Trotz der oft schwierigen und hohen Belastungen leisten die öffentlich Bediensteten ausgezeichnete Arbeit.

Den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung Rechnung tragend kommt eine ganze Reihe von Gesetzen zur Anwendung. Notwendige Anpassungen und Ergänzungen müssen daher oftmals durch die Novellierung einschlägiger Einzelgesetze getroffen werden. So wurden im Vorjahr bereits zwei derartige Gesetzeswerke verabschiedet. Dass mit der nunmehr vorliegenden Dienstrechts-Novelle 2019 schon wieder Änderun­gen notwendig sind, unterstreicht die stetigen Veränderungen in der Leistungspalette des öffentlichen Dienstes und die ständig neuen Herausforderungen, denen sich die öffentlich Bediensteten im öffentlich-rechtlichen beziehungsweise im privatrechtlichen Dienstverhältnis stellen müssen.

Üblicher- und sinnvollerweise ergeben sich die inhaltlichen Veränderungen durch einen Findungsprozess in Verhandlungen zwischen dem Dienstgeber Bund und den Gremien der Gewerkschaft und der Personalvertretungen, deren Ergebnisse sodann nach ei­nem ordentlichen Begutachtungsverfahren in eine parlamentarische Vorlage eingehen. Nichts davon ist im vorliegenden Fall geschehen. Aus einem harmlosen Initiativantrag ist schließlich durch mehrere Ergänzungen in einer Art Husch-Pfusch-Verfahren eine Mogelpackung entstanden, um einige aus der Sicht der Oppositionsparteien – ein­schließlich ihrer Gewerkschafts- und Personalvertretungsorgane – unannehmbare Neu­regelungen einzuführen. Das ist zum Beispiel die völlig unausgegorene Karfreitagsre­gelung, die sich gänzlich gegen die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin­nen richtet. (Beifall bei der SPÖ.)

Anstatt dem Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zu folgen und allen Arbeitneh­mern und Arbeitnehmerinnen am Karfreitag einen Feiertag zu gewähren, können etwa auch Beamte und Beamtinnen künftig einen ihrer Urlaubstage zum persönlichen Fei­ertag erklären, aber – anders als in der Privatwirtschaft – auch an diesem speziellen Tag zum Dienst verpflichtet werden. Die Umsetzung des persönlichen Urlaubstages wird in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes – zum Beispiel bei der Polizei und der Justiz – schwierig werden. Besonders negativ ist, dass die evangelischen, altkatho­lischen und methodistischen öffentlich Bediensteten ihren Feiertag verlieren, genauso wie alle anderen Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaften. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf eine Gruppe vergisst die Regierung aber nicht, nämlich auf die von ihr installierten elf Generalsekretäre und die eine Generalsekretärin. Diese Minderheit auf der Füh­rungsebene, die nicht dem Ausschreibungsgesetz unterliegt, musste aus Sicht der Bundesregierung verbesserte Bedingungen erhalten, und so wurde die höchstmögliche Bezahlung für sie in das Gesetz verpackt. Es braucht aber keine zwölf hoch bezahlten Generalsekretäre oder 216 Personen mit Sonderverträgen, die sich die Regierung in den Ministerbüros gönnt, sondern mehr Personal in Verwaltung und Vollziehung. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Resümee: kein Feiertag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber die höchst­mögliche Bezahlung für die Generalsekretäre. Deswegen sieht sich meine Fraktion ge­zwungen, diesem Gesetzeswerk die Zustimmung zu verweigern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.16

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile es ihr.