12.11

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge­schätz­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich glaube, zum Thema Biomassekraftwerke ist in den letzten Wochen und Monaten wahr­scheinlich schon mehr gesagt worden, als uns allen zum Teil lieb ist, und wahrschein­lich auch mehr, als wirklich notwendig ist, wenngleich ich wirklich auch dazusagen möchte, dass wir beim Thema erneuerbare Energie viel mehr Aufmerksamkeit brauchen. Wenn ich mir etwas wünschen darf, wäre diese dann aber auf den zukünftigen Ausbau und weniger darauf zu richten, dass wir für bestehende Anlagen, die hoch effizient sind, die funktionieren, die jetzt für Wärme und Stromversorgung in diesem Land sorgen, kämpfen müssen. Das ist aber die Ausgangssituation, und ich bin sehr dankbar dafür, dass wir es mittlerweile geschafft haben, heute, am 9. Mai, wieder hier zu stehen und eine Gesetzeslösung für die effizienten Bestandsanlagen in Umsetzung zu bringen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Bereits Anfang des Jahres haben wir diese Übergangslösung für damals rund 47 Be­standsanlagen, die vor dem Auslaufen gestanden sind, präsentiert. Ich glaube, die Geschichte ist hinlänglich bekannt, die unterschiedlichen Erzählungen dazu haben wir heute auch noch einmal gehört. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass es im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit dazu gegeben hat, weil die NEOS der Verlän­gerung des bestehenden Gesetzes zugestimmt haben. Hier im Bundesrat haben auch die Grünen zugestimmt. Einzig und allein eine Stimme hat gefehlt, um ein bestehendes Gesetz, das seit 2012 in Kraft war, für drei Jahre zu verlängern.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, war die Ausgangssituation. Herr Bun­desrat Novak hat sich sehr wortreich darüber beschwert, dass die Verantwortung bei der SPÖ liege. Na ja, es ward halt einmal nur ihr, die dem eben nicht zugestimmt be­ziehungsweise es abgelehnt habt. Daher gebe ich Ihnen auch recht, der 14. Februar war denkwürdig, aber auch nur, weil Sie Parteiinteressen vor Ihre Landesinteressen gestellt haben. Das ist ein Faktum! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ich möchte an dieser Stelle auch nochmals ausdrücklich erwähnen, dass es sich um eine Notsituation handelt. Das war auch mit ein Grund, warum wir das dann so ge­macht haben, wie wir es gemacht haben, warum auch im Nationalrat jetzt noch einmal die Schadholzsituation speziell aufgenommen wurde, damit eben auch speziell das Schadholz in die Verwertung geht. Natürlich macht es keinen Sinn, hochwertiges Holz zu verbrennen – das kaskadische Nutzungsprinzip steht da an oberster Stelle –, aber wir haben mittlerweile einen enorm großen Schadholzanfall, der mittlerweile wirklich ein katastrophales Ausmaß annimmt. Ich habe es wirklich sehr bedauerlich gefunden, dass sich Teile der SPÖ-Fraktion darüber lächerlich gemacht haben, als Herr Bun­desrat Köck gesprochen und diese Geschichte erzählt hat. Es ist wirklich existenz­bedrohend, was die Betriebe draußen in den Regionen mitmachen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Steiner: Genau! Richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal zum Vorwurf der Intransparenz: Am 5. Dezember sind alle relevanten Unterlagen mit den Tarifen, mit Brennstoff­nutzungsgrad, mit allem, was dafür notwendig war, an die Parlamentsklubs übermittelt worden. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner. – Bundesrätin Schumann: Aufpas­sen! – Bundesrat Steiner: Nein, nein, ich habe schon aufgepasst! – Bundesrätin Schumann: Aufpassen! – Bundesrat Steiner: Ich lass mir nicht drohen! – Bundesrätin Mühlwerth: Das Drohen könnt ihr euch abgewöhnen!)

Es hat dann auch die Verhandlungen und Einigungen gegeben, es hat Zweidrittel­mehrheiten gegeben. Alle haben versucht, konstruktiv an diesem Gesetz mitzuar­beiten. Der Vorwurf, es wurde nicht geredet, kann somit eindeutig widerlegt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte, da wir ja in Zukunft über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz verhandeln müssen, würde ich Ihnen wirklich emp­fehlen: Fordern Sie von Ihrer Partei ein, dass Sie zeitgerecht informiert werden, damit wir dann nicht wieder dort stehen, wieder eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat haben und es dann wieder an Ihren Parteiinteressen zu scheitern droht – es wird zulasten der Bundesländer, es wird zulasten des Klimaschutzes und es wird zulasten des Ausbaus der erneuerbaren Energie in diesem Land gehen. Auch Sie als Oppo­sitionspartei tra­gen Verantwortung und auch Sie können sich nicht aus dieser Verant­wortung stehlen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Eines lasse ich so nicht im Raum stehen: Bundesrat Novak hat behauptet, wir wären beleidigt. Herr Bundesrat, das Gegenteil ist der Fall! (Bundesrat Weber: Ein bisschen schon! – Bundesrätin Hahn: Offenbar schon!) Ich ärgere mich nur maßlos darüber, dass wir meine Energiesektion, alle Mitarbeiter in den Bundesländern, alle rundherum damit beschäftigen müssen, eine Ersatzlösung zu finden, anstatt ein Gesetz, das bestanden hat, zu verlängern. Das ist mein Ärger, der diesbezüglich besteht.

Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie aus Parteiinteresse dann auch so abgestimmt haben, das ist Ihr gutes Recht. Ich muss mich in die ideologischen Fragen und Entschei­dungen der SPÖ nicht einmischen, das ist Ihr Recht, aber Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass diese Parteiinteressen dazu geführt haben, dass speziell in Kärnten die Haushalte mehr belastet werden als in anderen Ländern. Sie hätten es in der Hand gehabt, genau das Gegenteil zu bewirken und sehr schnelle Übergangs­lösungen zustande zu bringen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Novak: Sie hätten es in der Hand gehabt, das ordentlich zu machen! – Bundesrätin Hahn: Das ist der Respekt vor der Opposition!)

Eine sehr wichtige Maßnahme, die wir auch bereits im Jänner beschlossen haben, war die spürbare Entlastung für einkommensschwache Haushalte, die jetzt eben auch von den Kosten ausgenommen werden. Diese Entlastung wäre auch bereits im Februar möglich gewesen, auch das wurde im Bundesrat blockiert.

Wir haben jetzt die zweitbeste Lösung in der Umsetzung. (Bundesrat Novak: Ihre Schuld!) Mit dem Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz wollen wir den betroffenen Anlagebetreibern unter die Arme greifen, ihnen möglichst rasch helfen, regionale Wertschöpfung und vor allem eben auch die damit einhergehenden Arbeitsplätze sichern. Nicht zuletzt ist der Schadholzabtransport für uns wirklich sehr entscheidend, weil speziell der Borkenkäferbefall massiv um sich greift.

Wir werden die Biomasseanlagen damit vor dem Aus retten, wir haben eine Über­gangslösung für drei Jahre geschaffen. Der Unterschied zur ursprünglichen Regelung ist, dass die Länder eben die Tarife selbst festlegen müssen und damit auch einen gewissen Spielraum haben.

Was Frau Bundesrätin Kahofer zum Teil kritisiert hat, stimmt auch nicht, die Tarife sind nicht im Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz verankert. (Zwischenruf der Bundes­rätin Kahofer.) Ja, es wird unterschiedliche Tarife geben, das stimmt, aber, wie gesagt, der einzige Grund war Ihre Ablehnung am 14. Februar.

Wir haben höchstes Interesse daran, dass es in der Umsetzung sehr gut funktioniert, wir haben dazu auch ein Musterausführungsgesetz mit den Bundesländern erarbeitet, damit es eine möglichst einheitliche Vorgangsweise gibt. Das war im Rahmen der Begutachtung auch der Wunsch sehr vieler Länder. Wir haben auch mehrere Ge­spräche mit allen Bundesländern dazu geführt.

Wir haben selbstverständlich auch namhafte Verfassungsrechtler miteinbezogen, bei­spielsweise Herrn Professor Mayrhofer aus Linz, der diese Variante als verfassungs­konform bezeichnet hat – dazu gibt es ein Gutachten. Dieser Lösungsweg wurde weiters vom Verfassungsdienst geprüft und auch entsprechend bestätigt.

Es steht auch der Vorwurf im Raum, dass es beihilfenrechtlich nicht halten wird. Auch das wurde von unserer Seite analysiert. Für die Regierungsvorlage ist keine beihil­fenrechtliche Notifikation bei der EU-Kommission notwendig, da eben auch kein rele­vanter Eingriff in die beihilfenrechtliche Substanz erfolgt, weil es ja auch schon einmal mit einer Zweidrittelmehrheit und einstimmig im Bundesrat beschlossen worden ist, EU-rechtlich notifiziert ist und wir uns auch genau an diesen Spielraum halten. Falls Sie das nächste Mal den Vorwurf der Intransparenz in den Raum stellen: Das ist der eindeutige Beweis dafür, dass wir einfach nur ein Gesetz verlängert haben.

Frau Bundesrätin Kahofer hat aber schon recht: Halten sich Bundesländer nicht an den Spielraum, dann droht natürlich eine beihilfenrechtliche Prüfung beziehungsweise eben auch eine Ablehnung. (Ah-Rufe bei der SPÖ.) Das ist aber dann nur für dieses eine Bundesland, das sich nicht an den Spielraum des bereits notifizierten Gesetzes hält. (Bundesrat Novak: Alles verhindern, Frau Bundesministerin!) Wenn man dann also quasi diesen Pfad verlässt, dann droht auch eine beihilfenrechtliche Ablehnung vonseiten der EU-Kommission. Hier haben es also die Länder auch wirklich selbst in der Hand. (Bundesrätin Hahn: Die Verantwortung abschieben!) Das liegt leider nicht mehr in der Hand des Bundes.

Es geht beim Ökostrom auch sehr, sehr stark um das Thema Klimaschutz. Lassen Sie mich noch einmal betonen: Ich möchte Sie wirklich bitten, nicht permanent etwas ein­zufordern, zu kritisieren und dann bei der kleinsten Gelegenheit – und das ist wirklich die kleinste Gelegenheit gewesen – den Ablehnungsknopf zu drücken.

Diese Anlagen sind funktionstüchtig, sie stehen in den Regionen, sie sind auch in Zukunft für die Strom- und Wärmeversorgung wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte. Wenn wir auf erneuerbare Energien setzen, dann haben wir mit sehr starker Volatilität zu kämpfen: Sonne scheint, scheint nicht, Wind weht, weht nicht – wir werden auch in Zukunft Energieformen brauchen, mit denen wir Ausgleichs­energie zur Verfügung stellen. Deswegen wird auch die Biomasse in Österreich in Zukunft eine entscheidende und wichtige Rolle spielen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.21

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. Ich erteile ihm dieses.