12.53

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren BundesrätInnen! Mit der Umsetzung des Nagoyaprotokolls wollen wir Rechtssicherheit und Transparenz sowohl für die Anbieter als auch für die Nutzer genetischer Ressourcen sicherstellen. Das Nagoyaprotokoll wird ja in der Europäischen Union durch eine Verordnung geregelt. Die wichtigsten Bestimmungen sind zum einen die Nennung einer zuständigen nationalen Behörde, aber eben auch Kontrollen und Sanktionen. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz werden diese Punkte nun für Österreich geregelt. Mein Bundesministerium übernimmt die Aufgabe der zuständigen Behörde, und wir können speziell auf die Expertise des Umweltbundesamtes zurückgreifen, insbesondere was das Thema der Kontrollen betrifft.

Grundsätzlich – und das ist wichtig zu erwähnen – ist zwischen dem Zugang zu genetischen Ressourcen in Österreich und dem Zugang zu genetischen Ressourcen durch österreichische Akteure in anderen Ländern zu unterscheiden. Der Zugang in Österreich bleibt weiterhin frei und wird nicht zusätzlich geregelt. Es gelten aber beispielsweise Bestimmungen des Naturschutzgesetzes. Beim Zugang durch österreichische Akteure wie beispielsweise Forschungsinstitute, Sammlungen oder auch Unternehmen in anderen Ländern, die nach dem Nagoyaprotokoll den Zugang regulieren, gilt: Die Bestimmungen und Voraussetzungen des Herkunftslandes müssen eingehalten werden, die zuständige Behörde in Österreich muss regelmäßig kontrol­lieren und bei Verstößen dafür sorgen, dass Sanktionen verhängt werden.

Ich darf Ihnen versichern, dass wir die Umsetzung, insbesondere die Kontrollen so schlank und vor allem auch ressourceneffizient wie möglich gestalten werden, damit es auch für die Nutzer von genetischen Ressourcen zu keinem Mehraufwand kommt.

Wir sind zuversichtlich, dass durch den Beschluss dieses Bundesgesetzes und dessen Umsetzung auch das im Vorjahr von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsver­letzungsverfahren eingestellt wird.

Wir werden als nächsten Schritt alle relevanten österreichischen Akteure zu einer Arbeitsgruppe einladen und freuen uns über Vorschläge, wie wir die konkrete Um­setzung effizient und praxistauglich gestalten können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.55

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. Ich erteile es ihm.