15.11

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! So hinuntergreifen! (Der Redner fährt das Rednerpult in die Höhe. – Bundesrätin Mühlwerth: Sehe dich noch! Zu niedrig!) Ich komme zum Konsulargesetz. An sich hatten wir ja noch kein Konsulargesetz. Insofern ist es zu begrüßen, dass wir nun ein Konsulargesetz haben. Es ist auch zu begrüßen, dass die Europäische Union eine Richtlinie vorgegeben hat, die vom Prinzip als sehr positiv zu bewerten ist und jetzt mit großer Verzögerung zu einer Umsetzung kommt.

Wir sind in einer Europäischen Gemeinschaft, und in dem einen oder anderen Staat kann ein Bürger oder eine Bürgerin der Europäischen Gemeinschaft konsularische Hilfe benötigen. Diese Person aus dem Gebiet der Europäischen Union kann sich an jede Konsularbehörde eines EU‑Staates wenden.

Das ist im Prinzip auch nichts Neues, weil wir ja auch in der Vergangenheit von anderen Botschaften konsularische Tätigkeiten durchführen haben lassen. Wenn wir in Europa bleiben: Zum Beispiel war bis zur Eröffnung unserer Botschaft in Chișinău die rumänische Botschaft dafür zuständig. Wir waren nur mit vier Attachés da, die konsularische Arbeit hat aber die rumänische Botschaft gemacht. Wenn in Russland in der Nähe von St. Petersburg jemand ein Visum beantragt, um nach Österreich zu kommen, geht er zum Beispiel zur finnischen Botschaft in St. Petersburg, die das für Österreich macht.

Also diese gegenseitige Hilfe ist nichts Neues – auch für Österreich machen andere Botschaften oder Konsularbehörden diese Tätigkeiten –, das ist etwas ganz Normales, es gab nur kein Konsulargesetz. Es gab damals die sogenannte Wiener Konvention. Nun wurde diese Richtlinie – Sie sind ja immer so gegen Gold Plating – so umgesetzt, dass wir – und nicht nur wir – sagen, das ist problematisch. Zum Beispiel sagt das eigene Justizministerium in der Begutachtung, dass der zuständigen Behörde ein zu weiter Ermessensspielraum eingeräumt wird. „Das Ausmaß dieses Ermessens sollte genauer umschrieben und durch entsprechende Ermessensleitlinien ergänzt werden [...]. Die Einräumung von Ermessen ohne jede Eingrenzung, in welchem Sinn das Ermessen auszuüben ist, wäre unzulässig [...]. – Das ist eine Stellungnahme des eigenen Justizministeriums, nicht meine, weil Sie mich so anschauen, sondern die des Justizministeriums.

Das heißt, wir haben bei diesem Konsulargesetz einer Behörde plötzlich einen zusätzlichen Ermessensspielraum eingeräumt, der bedenklich ist. Gleichzeitig wurde es medial so begründet, dass man das macht, um keine IS‑Heimkehrer zu haben.

Frau Bundesministerin! Sie und ich, wir beide wissen ganz genau, dass dieses Gesetz mit der Frage von IS-Rückkehrern und -Rückkehrerinnen genau null zu tun hat. Wer immer eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, hat das Recht, in das eigene Land zurückzukehren. Wer immer eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, hat das Recht, in das Heimatland seiner Staatsbürgerschaft zurückzukehren, auch wenn österreichische Strafverfolgungsbehörden per Interpol eine Person suchen lassen. Das heißt, dieser Ermessensspielraum hat mit einer ganz, ganz schwierigen Frage zu tun: Was tun wir mit den zwei Kindern eines 15-jährigen Mädchens, das aus irgendeiner Verblendung dorthin gereist ist und – wir wollen alle nicht wissen, unter welchen Um­ständen – zwei Kinder von wem auch immer bekommen hat, nun offensichtlich tot ist und zwei Kinder zurücklässt?

Dieses Konsulargesetz berührt diese Frage nicht. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Frau Bundesminister, wenn Sie in Ihrer Stellungnahme hier und jetzt dies einmal klarstellen, denn es ist unerträglich, wenn man in der öffentlichen Darstellung Dinge sagt, die nicht wahr sind. Ich kann sogar verstehen, dass nicht in jeder Situation konsularisch aktiv geholfen werden kann und dass man sagt, das geht nicht, denn wir können ja unsere Beamten und Beamtinnen in einem Konsulat nicht einer Gefährdung aussetzen.

Ich habe nach dem Ausschuss von der Situation erzählt, als in Haiti das schwere Erdbeben war. Zwei Babys waren dort, die schon adoptierte österreichische Staats­bürger waren. Das Chaos in Haiti kennen wir alle. Der österreichische Botschafter in der Dominikanischen Republik ist unter großem Aufwand über Landstraßen nach Haiti gefahren und hat diese zwei Babys zurückgeholt, sodass diese zwei Babys, die zu diesem Zeitpunkt schon adoptiert waren, den österreichischen Müttern in der Domi­nikanischen Republik übergeben werden konnten.

Das ist etwas Außergewöhnliches. Wir wollen nicht, dass eine Gefährdung besteht, aber das kann nicht heißen, dass man den Ermessensspielraum nicht eingrenzt. Wir hätten das sehr, sehr gerne mitgetragen, denn das ist ein wichtiges Gesetz. Wenn aber selbst das Justizministerium – der Minister gehört ja dieser Regierung an – solche Bedenken hat, verstehen Sie bitte, dass die Opposition sagt: Wenn solche Bedenken vorliegen, dann werden wir da nicht mitstimmen. (Beifall bei der SPÖ. Bundesrätin Mühlwerth: Ja eh!)

15.18

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.