16.00

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einleitend einmal darauf hinweisen, dass für uns alle die Schutzstandards, die wir haben, von Bedeutung sind.

Es ist auch in den Ausführungen immer wieder dargestellt worden, dass nicht beab­sichtigt ist, Arbeitnehmerschutzstandards zu senken, Umweltschutzstandards zu sen­ken oder – in diesem Fall – auch für die Konsumenten Verschlechterungen vorzuneh­men. Wenn Sie sich das Paket anschauen, sehen Sie, dass dieses Paket genau in die Richtung geht, dass das eben nicht beinhaltet ist, denn es ist uns darum gegangen – auch wir sind stolz darauf –, dass wir in gewissen Bereichen höhere Standards haben.

Es geht aber auch darum, und da geht es um die Wirtschaft, in Österreich keine Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit und gleichzeitig auch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und damit zulasten von Arbeitsplätzen in Österreich gehen. In dem Paket, das wir vorgelegt haben, geht es genau darum, dass wir überflüssige Mitteilungspflichten, Meldepflichten, Zulassungspflichten und gleich­zeitig Prüfpflichten beseitigen, die sehr viel an Kosten verursachen, ohne aber einen Nutzen für die Konsumenten beziehungsweise auch für die Arbeitnehmer zu bringen, sehr wohl aber zu Belastungen führen und unsere Unternehmen dadurch beeinträch­tigen.

Das heißt, auch wir sind stolz, dass wir höhere Standards haben, aber wir sehen es als unsere Verpflichtung an, in jenen Bereichen, in denen Bürokratie keinen Zweck und keinen Sinn hat und nur zu Belastungen führt, diese Maßnahmen zu beseitigen. Und das tun wir. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dass wir in dem Bereich nicht fahrlässig, sondern sehr gewissenhaft vorgegangen sind, das ist auch aus den Redebeiträgen hervorgegangen. Es sind in meinem Minis­terium 800 Meldungen eingelangt, davon 300 Doppelmeldungen, das heißt, es sind 500 Meldungen übrig geblieben. Von den 500 Meldungen haben wir 300 ausge­schie­den, die in die Richtung gehen würden, dass man Arbeitnehmerschutzstandards, gleich­zeitig Umweltstandards oder gleichzeitig auch Konsumentenschutzstandards senken würde. Die haben wir ausgeschieden.

Die restlichen 200, die wir einbezogen haben, sind solche, die genau in diese Richtung gehen, wie ich sie erwähnt habe, nämlich überflüssige Mitteilungspflichten, Melde­pflichten, Zulassungspflichten, Prüfpflichten. Wir sind dabei so vorgegangen, dass wir ein erstes Paket mit 40 Maßnahmen vorgelegt haben, bei denen klar war, dass es keine Belastungen für irgendjemanden, sondern Vorteile für alle – für die Unterneh­men, damit auch für die Arbeitnehmer – gibt, wenn man diese Übererfüllung, die von der EU nicht gefordert wird und zu Belastungen führt, wegnimmt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die restlichen 160 Bestimmungen werden auch überprüft. Dabei lege ich Wert darauf, dass dies ein sehr partizipativer Prozess ist, dass alle miteingebunden werden, dass gleichzeitig mit allen erarbeitet wird, welche Regelungen wegfallen sollen, weil ihr Nutzen wesentlich geringer ist als die Kosten, die durch sie verursacht werden.

Ich werde dieses Paket natürlich sehr wohl vorlegen, damit es einer Beurteilung durch die Arbeiterkammer, den Gewerkschaftsbund, die Wirtschaftskammer, die Industriel­lenvereinigung und alle anderen unterzogen wird, und daran anknüpfend das zweite Paket im zweiten Halbjahr – aufgrund des Begutachtungsverfahrens – auch dem Bundesrat vorlegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das ist der Weg – wobei ich auch darauf hinweisen möchte, dass es mir wichtig war, alle Interessen und alle Einwendungen, die da waren, dementsprechend zu berück­sichtigen und in die Beurteilung miteinzubeziehen. Da war es eben so, dass gewisse Vorschläge beziehungsweise bestimmte Anmerkungen nicht dazu geeignet waren, um daraus klar eine nötige Maßnahme ableiten zu können, da sie sehr pauschalierend gewesen sind beziehungsweise keinen konkreten Inhalt gehabt haben. Aus dem Grund sind sie nicht berücksichtigt worden.

Ich möchte in dem Zusammenhang erwähnen, dass das Paket, das wir vorlegen, und die Maßnahmen, die wir gesetzt haben, auch dazu führten, dass beispielsweise auch der Länderbericht zum Europäischen Semester Österreich ein positives Zeugnis ausstellt, weil wir eben zum einen eine Rechtsbereinigung durchgeführt haben und andererseits auch eine Übererfüllung des EU-Rechts zurücknehmen. Österreich baut damit Bürokratie ab und stärkt den Wirtschaftsstandort, ohne die Arbeitnehmerrechte in irgendeiner Art und Weise zu beeinflussen.

Aus diesem Grund, glaube ich, liegt es im Interesse von uns allen, diesen Weg weiter­zugehen, wohl wissend, dass wir stolz sein können – da bin ich Ihrer Meinung –, dass wir höhere Standards haben, und dass es wichtig ist, diese Standards für unseren Wirtschaftsstandort, aber auch für unser Sozialgefüge weiter aufrechtzuerhalten. In diese Richtung werden wir auch weiter arbeiten. Deshalb schauen Sie sich bitte den Bereich noch einmal an.

Vielleicht auch noch eine Anmerkung betreffend den Aushang beispielsweise von Sparzinsen und dergleichen: Da haben wir eine Wahlmöglichkeit für das Kreditinstitut vorgesehen, die Informationen entweder im Internet oder gleichzeitig durch Aushang bekanntzugeben. Das heißt, das Institut hat damit eine Wahlmöglichkeit, wird aber nicht verpflichtet, beiderlei Maßnahmen zu setzen.

Was die Änderung im Rechnungswesen betrifft, so geht es darum, mehr Rechts­sicher­heit zu schaffen. Wichtig ist mir auch, was Sie angeführt haben, die Frage, wie es bei der Berechnung von Abfertigung und Rückstellung und so weiter ausschaut. Auch dabei hatten wir derzeit die Problematik, dass sowohl versicherungsmathematisch als auch finanzmathematisch zu berechnen war. Es waren zwei Berechnungen anzu­stellen, die nicht notwendig sind, weil ja auch die finanzmathematische Berechnung sehr wohl auf alle statistischen Daten zurückgreifen beziehungsweise auch konkrete Schätzungen zugrunde legen muss, das heißt, auch versicherungsmathematische Daten miteinfließen müssen. Beide Berechnungen zu verlangen wäre also eine Über­erfüllung, ohne dass damit ein zusätzlicher Wert geschaffen wurde.

Ich glaube, wir sind sehr vorsichtig, aber sehr wohl so vorgegangen, dass unser Anlie­gen – auch das haben Sie bekundet –, Bürokratie abzubauen, Österreich als Wirt­schaftsstandort zu stärken, ohne die Arbeitnehmerrechte zu schmälern, umgesetzt werden kann. Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.06

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke, Herr Bundesminister.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. Ich erteile es ihm.