16.18

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich jetzt zu einem Tagesordnungspunkt des heutigen Tages reden darf, bei dem, glaube ich, ein großer Konsens in diesem Haus besteht, dass mit den Gesetz­entwürfen, die wir heute beschließen werden, in unserem Land durchaus etwas weiter­gebracht wird.

Ich bedanke mich jetzt schon beim Herrn Bundesminister, dass er diese Gesetz­ent­würfe hier zur Abstimmung im Bundesrat vorgelegt hat.

Worum geht es im Detail? Es gibt Anpassungen im Gerichtsorganisationsgesetz, im Gebührenanspruchsgesetz, im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und im Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, allesamt Regelungen, die, glaube ich, eine Vereinfachung und Beschleunigung des Gerichtsbetriebes mit sich bringen, was wir alle, glaube ich, auch unterstützen.

Was heißt das? Sachverständige und Dolmetscher haben schon lange das Anliegen deponiert, dass sie von den sehr strengen und auch notwendigen Sicherheitskontrollen bei den Eingängen zu den Gerichtsgebäuden ausgenommen werden sollen, da sie da natürlich auch in den Stau hineingeraten und dann oft zu spät zu Verhandlungen kommen. Wenn man weiß, dass diese Personen bei ihrer Zulassung schon strenge Prüfungen hinsichtlich ihrer Vertrauenswürdigkeit über sich ergehen lassen müssen, dann ist, glaube ich, zu unterstützen, dass diese Personen von den Sicherheits­kon­trollen ausgenommen werden.

Zudem sollen Dolmetscher und Gerichtssachverständige verpflichtet werden, den elek­tronischen Rechtsverkehr zu benützen, was natürlich auch dazu führt, dass die Gerichtsabläufe, die Verfahrensabläufe beschleunigt werden. In diesem Zusammen­hang soll auch das Gebührenanspruchsgesetz angepasst werden, denn sollten zusätz­liche Kosten für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs anfallen, müssen diese natürlich auch abgegolten werden.

Zudem soll es eine Änderung bei den Fristen im elektronischen Rechtsverkehr hin zum Bundesverwaltungsgericht geben. Ich habe mir diese Sache angeschaut. Mich hat es schon ein bisschen gewundert, ich habe das etwas als antiquiert empfunden: Der Fristenlauf beim Bundesverwaltungsgericht endet bei per Mail oder über den elek­tronischen Rechtsverkehr gemachten Eingaben am letzten Tag mit Ende der Betriebsstunden, wahrscheinlich um 17 Uhr. Wenn ich aber einen Boten oder einen Brief schicke, dann beginnt der Fristenlauf erst an dem Tag, wo ich es abgebe, also auch am letzten Tag; da wird der Postweg in den Fristenlauf nicht eingerechnet. Da bin ich sehr froh, dass man das anpasst, das ist, glaube ich, sehr zeitgemäß.

Ein ganz wesentlicher Punkt, den wir unter Tagesordnungspunkt 9 behandeln, ist die Anpassung des Anerbengesetzes. Da bin ich als bäuerlicher Interessenvertreter ebenfalls dankbar, dass man das endlich angegangen ist. Ich habe dabei aber ein lachendes und ein weinendes Auge: einmal lachend, weil die langjährige Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung erfüllt wird, dass die Grenze, ab wann das Anerbenrecht zur Geltung kommt, von einer zweiköpfigen Familie auf eine einköpfige Familie gesenkt wird – was das bedeutet, das werde ich noch erläutern –, das befür­worte ich sehr.

Auf der anderen Seite habe ich, wie schon gesagt, ein weinendes Auge, wenn ich die Entwicklung sehe. Ein durchschnittlicher Hof – das ist auch im Tiroler Höfegesetz beschrieben – hat ursprünglich, im Jahr 1900, als das Tiroler Höfegesetz erlassen wurde, eine fünfköpfige Familie erhalten. In den 1980er-Jahren wurde das einmal angepasst. Man hat gesagt, dass sich das alles geändert hat, dass sich die Einkom­menssituation in den bäuerlichen Betrieben leider verschlechtert hat. Damit das Gesetz überhaupt noch eine Wirkung hat, gehen wir auf eine zweiköpfige Familie zurück. Seit den 1980er-Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt ist der gleiche Betrieb leider nur mehr fähig, eine einköpfige Familie zu erhalten. Daran sieht man die wirtschaftliche Entwick­lung in der Landwirtschaft, die uns allen zu denken geben muss.

Was bewirkt jetzt das Anerbengesetz? Es kommt ja leider zu oft vor, dass der Bauer oder die Bäuerin als Eigentümer eines Hofes durch einen Arbeitsunfall oder was auch immer ohne vorherige Regelung der Erbfolge aus dem Leben scheidet. Mit dem Anerbengesetz will man verhindern, dass bei solch unregulierten Erbfällen der Hof auf drei, vier, fünf Erbberechtigte aufgeteilt wird, da dies nicht zielführend ist, weil dann der Hof nicht mehr weiter bewirtschaftet werden kann. Da greift das Anerbenrecht und sorgt schlussendlich dafür, dass – falls minderjährige Kinder da sind – dieser Betrieb dann, wenn die minderjährigen Kinder das entsprechende Alter erreicht haben, wieder ins Alleineigentum eines Hofnachfolgers übergeht. Das ist richtig und wichtig.

Leider müssen wir, wie ich schon betont habe, die Grenze da immer weiter absenken. Damit das Gesetz überhaupt noch greift, sind wir schon bei der einköpfigen Familie. Ich glaube, weiter hinunter können wir nicht mehr gehen. Da fragt man sich schon: Wer will sich diese Arbeit auf unseren Höfen noch antun, wenn einfach kein Einkommen mehr da ist?

Abschließend darf ich in diesem Haus einen Appell an Sie richten: Wir brauchen, glaube ich, alle miteinander eine funktionierende Landwirtschaft. Wir alle können das auch unterstützen, indem wir unser Bewusstsein betreffend regionale Qualität steigern. Das können wir insbesondere durch Einkauf beim Bauern oder durch Einkauf von heimischen oder regionalen Produkten zeigen.

Was uns am meisten weiterbringen würde und ganz wichtig wäre: Der Konsument sollte klar sehen, woher das Produkt, das er kauft, kommt. Diesbezüglich wäre eine entsprechende Kennzeichnung, eine entsprechende Kennzeichnungsverpflichtung von verarbeiteten Produkten oder vor allem von Lebensmitteln, die in öffentlichen Kantinen oder Küchen ausgegeben werden, sehr zielführend.

Es ist durch Umfragen nachweisbar: Der Konsument will wissen, woher sein Essen kommt, und wir sollten das unterstützen, indem wir früher oder später zu einer klaren Kennzeichnungspflicht kommen und damit den Absatz heimischer Produkte steigern und unseren Bauern das Überleben erleichtern. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.25

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich darf zu den folgenden Tages­ord­nungspunkten bereits jetzt Herrn Bundesminister Norbert Hofer herzlich bei uns begrüßen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. – Bitte.