17.05

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Zur Arbeit unserer modernen, initiativen Bundesregierung gehört es auch, verstaubte ältere Ge­setze einfach zeitgemäß anzugleichen und natürlich zu verbessern. Daher sind eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes aus dem Jahre 2002 und die Änderung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahre 1960 und dann natürlich des schon genannten im April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union höchst notwendig.

Einiges wurde schon gesagt, aber eine alte Schulweisheit lautet: Bei allem, was man zwei, drei Mal hört, ist die Chance groß, dass man sich das eine oder andere dann vielleicht auch merkt.

So sollen bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen mit 1.1.2020 Fahrzeuge mit reinem Elektro­betrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb im Rahmen der Fest­setzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten gefördert werden. Durch die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes erhalten so eben diese umweltfreundlichen Lkws mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb einen eige­nen, günstigeren Tarif. Dadurch wird für die Wirtschaft auch der Anreiz geschaffen, wieder zusätzlich in den Umweltschutz zu investieren. Die Umsetzung von Maßnah­men für eine moderne und emissionsarme Mobilität – wie hier vorgesehen – schafft Anreizimpulse für den Ankauf von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antriebsarten. Das ist ein vorausschauender, umweltbewusster gesetzlicher Vorgang, welchen die Bun­des­regierung damit vornimmt.

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft die Mautaufsichtsorgane. Sie werden zukünftig befugt sein, Ersatzmauten einzuheben. Autofahrer können Wochen oder Monate nach dem Fahren ohne gültige Vignette zur Kasse gebeten werden, wenn sie von einer Überwachungskamera gefilmt wurden und zwischenzeitlich auch keine Ersatzmaut bezahlt haben. So wird der entstandene volkswirtschaftliche Schaden, den die öffent­liche Hand bisher hatte, reduziert. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand verringert, indem Fahrzeugdaten pseudoanonymisiert gespeichert und Befugnisse der Mitarbeiter entsprechend erweitert werden.

Weiters sollen die Fahrzeuge mit drei Rädern, die bisher bei der Vignettenpreisbildung als mehrspurige Fahrzeuge gegolten haben, künftig als einspurige Kraftfahrzeuge gelten und bei der Benützung günstiger aussteigen. Besonders wurde an jene Vor­zeigemotorräder mit zwei Vorderrädern gedacht, die spezielle Vorteile haben – sie fallen nicht so leicht um. In weiterer Folge sind sie vor allem bei den jungen Verkehrs­teilnehmern beliebt. Das ist eine trendige Motorradart, wie sie analog in den Sieb­zigerjahren Harley Davidson mit den beiden Hinterrädern hatte beziehungsweise nach wie vor hat. Die Verbesserungen im Mautgesetz verdienen also Beachtung und eine entsprechende Wertschätzung.

Zur Novelle der Straßenverkehrsordnung sei besonders auf die rechtlichen Rahmen­bedingungen für Trendsportgeräte wie Kleinfahrzeuge und Spielzeuge, sogenannte Elektroscooter, hingewiesen. Ich komme aus der größten Stadt Österreichs, aus Graz – Wien ist ja ein Bundesland und nebenbei Stadt (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl); Wien bleibt natürlich Bundeshauptstadt, das ist ja kein Thema –, daher kenne ich auch das Problem mit den Scootern entsprechend – nicht die E-Scooter, sondern die bisher stark verwendeten –, was das Abgrenzen der Benutzung der Fahr­bahn und der Gehwege und natürlich das Abstellen betrifft. Es ist natürlich gerade künftig bei diesen neuen E-Scootern ganz wichtig, dass hier Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das muss man gleich am Anfang machen, damit es hier zu keinen größeren Problemen und Problemstellungen kommen kann.

Künftig gelten also alle für Radfahrer geltenden Verkehrsvorschriften auch für die E-Scooter-Fahrer, die Rollerfahrer; das bedeutet die Radwegebenützungspflicht, aber zum Beispiel auch die Alkoholbestimmungen und die Bestimmungen betreffend Abstellen von Scootern im öffentlichen Raum. Das Fahren auf Gehsteigen ist verboten, Ausnahmen können von einer Gemeinde durch Verordnung vorgesehen werden. Das Fahren auf Radfahranlagen und auf der Fahrbahn ist zulässig.

Wir brauchen bei der starken E-Scooter-Verbreitung vor allem im urbanen Bereich unbedingt diese Rahmenbedingungen, allein wenn ich mir die schon angesprochenen Anbieter anschaue. Es gibt derzeit sechs Anbieter mit rund 10 000 Scootern, die ver­mietet werden. Natürlich wird das auch einen Anstieg der Unfälle bringen – hoffentlich nicht, aber die Gefahr ist gegeben.

Mit dieser Novelle wird klargestellt, dass die E-Scooter dem Fahrrad gleichgestellt sind, die gleichen Verkehrsrichtlinien zur Benutzung von Radfahrwegen beziehungsweise Fahrbahnen gegeben sind. In weiterer Folge geht es bei dieser wichtigen Änderung der Straßenverkehrsordnung vor allem auch um ein respektvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und auch darum, das gegenseitige Ausspielen zu verhindern.

Die Verbesserung des 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union ist ja auch schon angesprochen worden. Die Vorteile sind ein besserer Marktzugang, die Beteiligung bei Luftfahrtunternehmen, auch die Verbesserung der Umweltbedingungen und der Routen der Luftstraßen. Es ist auf alle Fälle rundum ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.11

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile dieses.