17.20

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst zu jenem Punkt kommen, der strittig ist, wo es keinen einstimmigen Beschluss geben wird, nämlich zur Frage der E-Scooter. Auch ich fahre in der Stadt sehr gerne mit dem E-Scooter. Ich gehöre auch zu jenen Menschen, die regelmäßig auf dem Gehsteig landen oder jetzt künftig auf der Straße, weil ich ab und zu beim Einsatz dieses Fahrzeuges etwas ungeschickt bin. Natürlich ist der E-Scooter aber ein Fortbewe­gungsmittel für die Stadt, das sich weiterhin durchsetzen wird.

Das Schwierige dabei ist, es kommen permanent neue Produkte auf den Markt, und wenn man sich anschaut, was da alles produziert wird, dann ist es gar nicht so leicht, eine Regelung zu treffen, was man dann zulassen wird und was nicht. Es gibt Einräder mit einem Sitz, die ähnlich wie Segways stabilisiert sind; also permanent neue Pro­dukte. Deswegen definieren wir es über die Leistung: 600 Watt maximale Leistung und eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h; ähnlich wie beim E-Bike, das ja auch nur bis 25 km/h unterwegs sein darf.

Warum wurde diese Regelung mit dem Gehsteig so getroffen? – Das war ein Wunsch der Gemeinden, und es kann ja auch nur eine Ausnahme getroffen werden, wenn die Gemeinde das beschließt. Es kann durchaus sein, dass es einen Straßenabschnitt gibt, der für E-Scooter tatsächlich eine große Gefahr darstellt oder unbefahrbar ist, zum Beispiel ein Straßenabschnitt mit einem groben Kopfsteinpflaster – daneben ein Gehsteig, der sehr wenig frequentiert und asphaltiert ist. Da könnte dann eventuell die Gemeinde sagen, auf diesem kleinen Abschnitt lasse ich zu, dass sich der E-Scooter auf dem Gehsteig bewegt. Das ist aber immer auch eine Entscheidung, die von der Gemeinde getroffen werden muss.

Die für das Lastenfahrrad getroffene Regelung möchte ich auch noch erwähnen, denn wie Sie es ja auch im Stadtbild sehen, erfreuen sich Lastenfahrräder ebenfalls steigender Beliebtheit. Wir haben hier die Möglichkeit geschaffen, ein bisschen zu unterstützen, damit auch dieses Fortbewegungsmittel sich noch stärker als bisher durchsetzen kann.

Zur Änderung, die wir beim Bundesstraßen-Mautgesetz vorsehen: Es ist richtig – ich glaube, das wurde auch von den Rednerinnen und Rednern betont –, dass es ein guter Schritt ist, umweltfreundliche Lkw, die elektrisch betrieben sind, mit Wasserstoff betrieben sind, auch bei der Maut zu entlasten. Das passiert mit diesem Beschluss. Allerdings – das müssen wir auch sehen – möchte ich das ein bisschen unterstützen, was auch Sie gesagt haben: Bei der Frage der E-Mobilität gibt es auch große Heraus­forderungen.

Die Studie, die Sie genannt haben, stellt sich für Österreich ein bisschen anders dar, weil wir – anders als in Deutschland – einen sehr hohen Anteil an erneuerbaren Ener­gieträgern haben und die Gesamtbilanz für Elektrofahrzeuge wesentlich besser ist.

Es ist aber evident, dass wir keine eigene Batterieproduktion haben. Das ist der Nachteil, das sind andere Abhängigkeiten, die sich ergeben. Die Batterien werden sich aber verändern. Wir haben jetzt Lithium-Ionen-Batterien, in Zukunft wird es andere Batterien geben, die uns mehr zugutekommen. Bei der Ladetechnik bleibt es ein Problem, das einfach die Gesetze der Physik für uns bereithalten. Wenn man sich vorstellt, dass einige Fahrzeuge mit einer Batteriekapazität von – ich weiß nicht – 90 oder 110 Kilowattstunden schnellladen wollen, dann braucht man ein sehr leistungs­fähiges Leitungsnetz unmittelbar bei der Ladestation.

Deswegen, glaube ich, ist es wichtig, dass wir die andere Technik, nämlich den Wasserstoff, nicht aus dem Auge verlieren. Wir haben aber derzeit nur fünf Wasser­stofftankstellen in Österreich. Deswegen ist es jetzt die Aufgabe, die wir stemmen müssen, ein dichteres Netz an Wasserstofftankstellen in Österreich zu errichten, weil in der Entwicklung wasserstoffbetriebene Fahrzeuge im Vergleich zu den batterie­betrie­benen etwa sieben, acht, neun Jahre später nachziehen. Das heißt, es wird bei den Wasserstofffahrzeugen in den nächsten Jahren eine Vielzahl von neuen Modellen geben. Honda hat jetzt zum Beispiel auch – das ist keine Schleichwerbung – ein Modell auf den Markt gebracht, Hyundai hat ein Modell, es werden viele folgen.

Der Vorteil bei Wasserstoff ist, dass wir Wasserstoff in Österreich mit den Über­schüssen aus der erneuerbaren Energie selbst produzieren können. Das heißt, das gibt uns auch ein Stück Freiheit und verhindert Abhängigkeiten. Wie gesagt, die Aufgabe an die Politik ist aber: Wir müssen darauf achten, dass auch Wasserstoff­tankstellen errichtet werden.

Zum Luftverkehrsabkommen ist inhaltlich alles gesagt; da gibt es auch große Einigkeit. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, auf etwas hinzuweisen, was mich wirklich empört, nämlich das Verhalten der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA im Zu­sammenhang mit den Abstürzen des Flugzeugtyps Boeing 737 MAX. Wenn es wahr ist, dass die FAA bereits gewusst hat, dass es dieses Problem gibt, und nicht reagiert worden ist und dann noch dazu ein Vorhalt gemacht worden ist, dass die Unternehmen ja ein weiteres Feature hätten bestellen können, damit diese Flugzeuge wirklich sicher sind, dann ist das unerhört. Ein Flugzeug darf nur zugelassen werden, wenn es hun­dertprozentig geprüft und sicher ist. Die Frage, ob ich als Unternehmen etwas dazukaufe, betrifft dann die Inneneinrichtung, Abstände der Sitzplätze und so weiter. Technisch muss es aber so ausgestattet sein, dass nach menschenmöglichem Ermes­sen nichts passieren kann. Wenn das der Fall ist, dann ist es ein Skandal und sollte nicht ohne Folgen bleiben.

Daher ist es wichtig, dass wir eine eigene europäische Luftfahrtindustrie haben, dass wir unsere eigene Industrie in diesem Bereich weiter stärken, dass wir Vertrauen in die eigenen Behörden haben und dass wir uns – da gehen wir einen nächsten Schritt –auch in anderen Bereichen nicht abhängig machen.

Es wurde heute schon erwähnt, dass beim Abkommen wichtig ist, dass die Strecken, die Luftfahrzeuge zurücklegen, möglichst kurz sind. Das trifft auch auf die Funk­navigationseinrichtungen zu, die bisher benutzt worden sind; bisher VOR-, DME-, ADF-, ILS-Systeme und so weiter.

Früher wurde nach Funkfeuern geflogen, es gab sozusagen die Luftstraßen. Das gibt es heute in Österreich nicht mehr; in Deutschland gibt es diese Luftstraßen noch, wir sind hier weiter voran. Das heißt, man navigiert mit Satellitennavigationssystemen. Wir sind dabei vom GPS-System abhängig, das vom US-Militär, der US-Navy entwickelt worden ist. Das System ist so aufgebaut, dass sie jederzeit die Genauigkeit des Systems verändern können. Im Golfkrieg zum Beispiel haben die Amerikaner gesagt, jetzt schrauben wir die Genauigkeit des Systems hinunter. Daher brauchen wir unser eigenes Satellitennavigationssystem Galileo, und ich hoffe sehr, dass es auch bald einsatzfähig sein wird. Dieses Beispiel zeigt sehr genau, dass es Entwicklungen geben kann, wo offenbar auch Menschenleben keine große Rolle spielen.

Man muss aber auch sagen, der Schaden, den Boeing jetzt zu tragen hat, ist enorm. Ich habe vor wenigen Tagen mit dem Flughafendirektor von Graz ein Gespräch ge­führt, der mir sagte, die Menschen unterscheiden nicht zwischen einer Boeing 737 MAX und anderen 737-Modellen. Man steigt nicht mehr gerne in eine 737 ein. Das Ergebnis ist, dass die Unternehmen andere Flugzeuge bestellen. Das ist der Schaden, den das Unternehmen jetzt zu tragen hat.

Ich darf mich insgesamt für die sehr sachliche Debatte sehr herzlich bedanken. Ich darf, was den Abbiegeassistenten anbelangt, versprechen beziehungsweise ich hoffe, dass die Novelle so schnell wie möglich den Weg der Gesetzwerdung geht. Es wird dann einfach so sein, dass die Städte und die Gemeinden die Möglichkeit haben, Rechtsabbiegeverbote nicht nur allgemein zu erlassen, wie das schon jetzt der Fall ist, sondern auch spezielle Abbiegeverbote an Kreuzungen nur für Lkws, die keinen Abbie­geassistenten haben. Es gibt Kreuzungen, die besonders unsicher und gefährlich sind, und dann kann die Stadt selbst entscheiden, ob man dort ein eigenes Abbiegeverbot vorsieht. Ich glaube, dass das ein großer Beitrag zur Sicherheit auf unseren Straßen sein wird.

Lkws sind europaweit, in der gesamten Europäischen Union zugelassen, und es gibt jetzt auch den Beschluss auf europäischer Ebene, dass bei Neufahrzeugen der Abbie­geassistent 2022 umgesetzt wird. Was die Nachrüstung von Fahrzeugen anbelangt, wird es eine Förderung geben. Wir verhandeln derzeit mit dem BMF noch die Details, aber es wird eine Förderung geben, damit Fahrzeuge umgerüstet werden können. Dazu kommt eben auch der Anreiz, auf Fahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten zu setzen, wenn ich als Unternehmer weiß, es gibt gewisse Kreuzungen in der Stadt – vor allem in größeren Städten wird das der Fall sein –, die ansonsten dann verhindern, dass bestimmte Routen mit diesem Fahrzeug gefahren werden können. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

17.29