10.40

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Wertes Mitglied der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kolle­gin Zeidler-Beck hat ihrer Rede den Ausspruch: Das Gemeinsame vor das Trennende stellen! vorangestellt, ein Grundsatz, dem ich mich auch sehr verpflichtet fühle. Das Gemeinsame bezieht sich selbstverständlich auch auf das Bekenntnis zum Parlamen­tarismus, zum lebendigen Parlamentarismus, wo auch Mehrheiten im parlamen­ta­rischen System akzeptiert werden. Genau das haben wir in den letzten Tagen auch erlebt. Es ist lebendiger Parlamentarismus, und dazu bekennen wir uns wohl alle ge­meinsam. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen, gilt auch für den vorliegenden Gesetzentwurf, dem wir auch sehr gerne zustim­men. Es ist im Wesentlichen eine konsequente Fortsetzung einer Maßnahme, die vor zehn Jahren gesetzt wurde, indem 2009 ein Fonds bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zur Förderung des privaten Rundfunks eingeführt wurde. Er war damals mit 15 Millionen Euro dotiert, und das soll eben jetzt auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden. Das ist eine notwendige Maßnahme.

Frau Kollegin, Sie haben die Herausforderungen der aktuellen Medienpolitik geschil­dert. Es ist tatsächlich so, dass hier immens große Herausforderungen zu bewältigen sind, aber man kann nur sagen, mit dieser Gesetzesnovelle werden diese wahr­scheinlich nicht alle gelöst werden. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ist das Allermindeste, was man tun kann und soll, aber bei Weitem nicht das Aus­reichende. In den letzten zehn Jahren hat sich technologisch in der Medien­land­schaft unglaublich viel getan. Es hat eine tiefgreifende Wandlung gegeben, ja fast eine Revolution, möchte man sagen.

Die Zahl der Anbieter hat sich vervielfacht. Die sozialen Medien, wie Sie auch ge­schildert haben, haben einen ungeahnten Marktanteil erreicht. Sie haben auch wirklich beträchtliche Wettbewerbsvorteile gegenüber konventionellen Medien, steuerliche, aber auch inhaltliche, weil Medienrecht eben nicht gleichermaßen gilt beziehungsweise nicht gleichermaßen anwendbar, exekutierbar und kontrollierbar ist.

Wenn nun im vorgelegten Gesetzentwurf von der Förderung der Medienkompetenz im Wege des Fernsehens die Rede ist, dann muss man sich schon fragen: Warum eigentlich nur im Wege des Fernsehens? Es gibt, wie Sie, Frau Zeidler-Beck, richtiger­weise auch gesagt haben, eine Vielfalt an Medien, die eben auch eine entsprechende Macht entfalten. Warum braucht man da keine Medienkompetenz? Das greift viel zu kurz und geht an der Realität weit vorbei.

Wie gesagt, es ist aber wenigstens in dieser Novelle ein Schritt in die richtige Richtung enthalten, deshalb werden wir da auch zustimmen. Man muss sich aber schon vor Augen führen, dass die Herausforderungen in unserer Zeit viel größer sind. Die Medien sind vierte Macht im Staate, wie es so oft heißt, daher bräuchte es wirklich ein umfassendes Konzept der Medienförderung.

Sie haben uns aufgefordert, da quasi die Reformen weiterzuführen, die notwendig sind. Es wäre noch viel mehr notwendig, als da geschieht. Man muss das aber alles nicht neu erfinden. Es gibt ein fertig ausgearbeitetes Konzept, nämlich von der Vorgän­gerregierung. Der vorherige Medienminister Thomas Drozda hat ein umfassendes Konzept ausgearbeitet, dem aber vom damaligen Koalitionspartner nicht zugestimmt wurde. Man war zwar kurz davor, es konnte aber nicht beschlossen und umgesetzt werden, weil halt damals ein gewisser neuer Parteiobmann Kurz die damalige Regie­rungsarbeit vorzeitig aufgelöst hat.

Da wäre also noch vieles zu tun gewesen, und das wäre schon längst in die Realität umgesetzt worden, um all die genannten Herausforderungen bewältigen zu können. Die Vorgängerregierung wurde aber schon vorzeitig gesprengt, und deshalb haben wir es noch nicht. Das, wie gesagt, ist jetzt ein Tropfen auf den heißen Stein. (Bundesrätin Mühlwerth: Es ist endlich einmal etwas weitergegangen!)

Man muss auch sagen – da hat mich heute Kollege Buchmann durch sein Zitat, das ich dann versuche, zu wiederholen, auch inspiriert –, dass die Vorgängerregierung wirklich unter keinen leichten Rahmenbedingungen gearbeitet hat. Es waren die Folgen der wohl tiefgreifendsten Wirtschaftskrise in der Zweiten Republik zu überwinden. Es waren auch eine internationale Friedenskrise und die Folgen dieser Friedenskrise mit den Auswirkungen im Hinblick auf Flüchtlinge und so weiter zu überwinden. All diese Herausforderungen waren zu bewältigen. Da hat heute Kollege Buchmann einen sehr wichtigen Ausspruch getätigt, den ich mir zumindest sinngemäß aufgeschrieben habe: In schlechten Zeiten können es nur die Guten, aber in guten Zeiten kann es ohnehin jeder. – Das ist ein wahres Wort, das hier Herr Kollege Buchmann gelassen aus­gesprochen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt, in Zeiten der Hochkonjunktur mit sinkenden Arbeitslosenzahlen, mit international steigenden Wirtschaftsdaten, ist es relativ leicht, zu regieren. Da hat die Vorgän­ger­regierung durch eine offensive Arbeitsmarktpolitik, durch Qualifizierungsmaßnahmen auch die richtigen Maßnahmen gesetzt, die uns in die Lage versetzt haben, die Men­schen in Beschäftigung zu halten, aber dann bei anspringender Konjunktur auch die Qualifikation zu haben, wieder die entstehenden Arbeitsmöglichkeiten und Aufträge anzu­nehmen. Es ist in schwierigsten Zeiten unglaublich viel geschehen, und in schwie­rigsten Zeiten, wie Kollege Buchmann auch gesagt haben, können es dann halt wirklich nur die Guten. In guten Zeiten ist es relativ einfach, die Ernte einzufahren. Wenn man sich in der aktuellen Politik umsieht, wird man ein sehr konkretes An­schau­ungsbeispiel erkennen können, wie richtig dieser Ausspruch des Kollegen Buchmann heute war.

Zur Medienpolitik, Presseförderung – das Thema, das wir jetzt diskutieren –: Es geht um Medienvielfalt. Die Menschen sollen sich über viele Kanäle informieren und daran anknüpfend auch eine Meinung bilden können. Medienpolitik soll natürlich aber auch Qualität fördern, und zur Qualitätsförderung gehört auch, dass Journalistinnen und Journalisten adäquate und menschenwürdige Arbeitsbedingungen vorfinden. Das haben sie vielfach nicht. Sie arbeiten vielfach unter prekären Beschäftigungs­verhält­nissen als geringfügig Beschäftigte oder auf Werkvertragsbasis, wodurch sie nur für abgedruckte Berichte oder gesendete Beiträge bezahlt bekommen. Auch das schafft Abhängigkeit und müsste auch ein Förderkriterium sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sollte aber auch ein Förderkriterium sein, dass in einem gewissen Mindestmaß österreichische Inhalte gesendet werden, um auch österreichische Kulturschaffende zu fördern. Diesbezüglich braucht es ein umfassendes Maßnahmenpaket. Das ist wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin etwas, deshalb werden wir dem auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.49

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Schilchegger. Ich erteile es ihm.