Vizepräsident Hubert Koller, MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Bundesrat David Stögmüller hat gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, den Tagesordnungspunkt 2 betreffend den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit be­schränkter Haftung erlassen (BBU-Errichtungsgesetz – BBU-G) und das BFA-Verfah­rensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 ge­ändert werden, zu vertagen und den Ausschuss für innere Angelegenheiten erneut mit der Vorberatung zu betrauen.

Ich lasse nunmehr über den Vertagungsantrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Tagesordnungspunkt zu vertagen und den Ausschuss für innere Angelegenheiten erneut mit der Vorberatung zu betrauen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Es liegt weiters ein Antrag der BundesrätInnen Martin Weber, Kolleginnen und Kolle­gen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BBU-Errichtungsgesetz erlassen und das BFA-Verfahrensgesetz und weitere Gesetze geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Einspruch ist somit abgelehnt. (Bundesrat Schennach: Schade!)

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Jö-Rufe bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Keine Koalition ...?! – Zwischenruf des Bundesrates Steiner. – Ruf bei der SPÖ: Der Steiner hat’s leicht ...!)