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Bundesminister Dr. Heinz Faßmann, betraut mit der Fortführung der Verwaltung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung: Herr Präsident! Hohes Haus! Nur eine kurze Kommentierung: Gestern hat mich der Bundespräsident bei meiner dritten Angelobung innerhalb meiner relativ kurzen politischen Karriere ermahnt, kooperativ zu sein, auf andere zuzugehen und mit ihnen zu sprechen. Ich denke, gerade dieser Vorschlag zur Änderung des Schulzeitgesetzes hat hervorragend unter Beweis gestellt, dass wir auf alle anderen zugegangen sind, mit den unter­schiedlichen Stakeholdern gesprochen haben. Am Ende des Weges haben auch die Stakeholder gesagt: Liebe Politik, entscheide du, denn wir können uns so nicht einigen! Wir haben das getan und haben damit eine merkwürdigerweise jahrzehntelange Dis­kussion beenden können. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Wir haben sie auch deswegen beenden können, und da teile ich Ihre Meinung, Frau Ess, weil wir auf ein erfolgreiches Modell zurückgreifen konnten. Manche in diesem Bundesrat, aber vielleicht noch mehr im Nationalrat haben manchmal eine distanzierte Haltung dem Föderalismus gegenüber und meinen, dass der Föderalismus bei be­stimmten Reformprojekten eine verzögernde Kraft ist. Wenn man den Föderalismus richtig versteht, wenn die Länder innerhalb ihrer kompetenzrechtlichen Möglichkeiten, ihrer autonomen Möglichkeiten Dinge ausprobieren und der Bund dann nach einer Erprobungsphase auf erfolgreiche Modelle zugreift, dann ist dieser Föderalismus, glaube ich, richtig verstanden und nutzbringend für den gesamten Bund.

Und noch eine Bemerkung: Herr Wanner, ja, die Betreuung ist eine Notwendigkeit. Wir haben explizit ins Bildungsinvestitionsgesetz hineingeschrieben, dass es eine Förde­rung hinsichtlich Betreuung auch in Ferienzeiten – es steht drinnen: Herbstferien, Sommerferien – geben soll. Sie haben auch eine Erhöhung der Mittel angesprochen. Das Bildungsinvestitionsgesetz sieht 250 Millionen Euro oder anders gesagt eine Viertelmilliarde Euro zum Ausbau der GTS, der Ganztagsschulen, und Betreu­ungs­möglichkeiten für die kommenden drei Jahre vor. Aufgrund einer Verkettung von unglücklichen Umständen, wenn ich es einmal so formulieren darf, können wir dieses Bildungsinvestitionsgesetz, welches fertig begutachtet ist, leider nicht wie vorgesehen umsetzen. Wir werden schauen, was wir damit machen können. Ich halte es für eine sinnvolle Angelegenheit, weil eben genau dieser Punkt auch enthalten ist.

Insgesamt möchte ich dafür Danke sagen, dass es auch konsenshafte Gesetz­wer­dungsprozesse gibt. Das gibt Hoffnung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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