15.43

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Wenn man so wie ich heute den ganzen Tag über die Debatte verfolgt hat, möchte man meinen, dass die Türkisen mit den Blauen noch immer in einer Koalition sind. (Ruf bei der ÖVP: Na geh!) Uns wurde ja diesbezüglich etwas anderes angedichtet, aber es ist vielleicht gut so. (Bundesrat Bader: Wo warst du denn?) Ich war immer da, ja. Ich war immer da.

Um zum Wein oder zu diesem Weingesetz zu kommen: Wir wissen ja, dass der Wein österreichweit einen ausgezeichneten Ruf hat. (Bundesrätin Mühlwerth: Da hast du wohl ein Haar im Wein gefunden!) Unsere Weine werden heute von den Wein­fachleuten und Weinfreunden gleichermaßen hochgeschätzt und stellen ihre Qualität und ihr beträchtliches Potenzial immer wieder bei internationalen Veranstaltungen, bei Verkostungen, bei Blindverkostungen unter Beweis. Wir wissen alle, dass der öster­reichische Wein ein Aushängeschild unseres Landes und mittlerweile ein wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden ist.

Die Aufbauarbeit der heimischen Winzer seit dem Glykolskandal, der für den Wein mit Sicherheit ein heilsamer Vorfall war, ist unbeschreiblich. Die österreichischen Winzer arbeiten bodenständig und mit viel Können, haben eine gute Ausbildung und die Liebe zu ihrem Produkt. Diese unglaubliche und beispielhafte Erfolgsgeschichte des öster­reichischen Weins, die wir in den letzten Jahrzehnten mitverfolgen konnten, ist auch einem ausgezeichneten und strengen Weingesetz zu danken.

Ich habe selbst im Tourismusmarketing für Spezialisierung im Tourismus gearbeitet und auch mit der Weinmarketinggesellschaft In Vino Veritas zusammengearbeitet. Ich kann mich noch erinnern, dass die Qualitätskriterien sehr hoch angesetzt worden sind.

Wir reden heute hier über die Angabe von DAC, also Districtus Austriae Controllatus; dieser Terminus wird jetzt in der Debatte öfters vorkommen. Die vorliegende Novelle zum Weingesetz 2009 sieht nämlich vor, für sämtliche bestehende und zukünftige DAC-Gebiete die Möglichkeit zu schaffen, bei Qualitätsweinen aus Trauben aus einem DAC-Gebiet die Angabe einer Großlage, eines Weinbauortes oder einer Riede am Etikett durch Verordnung zu verbieten, und das bedeutet, dass für Qualitätsweine aus Trauben aus DAC-Gebieten, die nicht als diese Weine in Verkehr gebracht werden, keine kleineren geografischen Angaben als das Bundesland am Etikett angegeben werden dürfen, wenn die entsprechende Verordnung erlassen ist. Das sind die genauen Regelungen.

Das schärft zwar durchaus das Herkunftsprofil der Qualitätsweine, aber es besteht auch die Gefahr, dass es dadurch zu gravierenden Benachteiligungen kleiner eigen­ständiger Weinbaubetriebe kommt. Betriebe aus Regionen, die keine DAC-Produkte erzeugen oder vermarkten, aber trotzdem erfolgreich sind, und die gibt es mehrfach, und sich eine eigene herkunftsbetonte Absatzschiene aufgebaut haben, werden damit benachteiligt. Bisher gesetzte und oft sogar mit öffentlichen Mitteln geförderte Mar­keting­maßnahmen könnten durch diese Änderung konterkariert werden.

Es ist diese Maßnahme, an der wieder einmal deutlich wird, dass unter Bundes­minis­terin Köstinger für kleine Weinbaubetriebe und Nebenerwerbsbetriebe nichts übrig ist beziehungsweise sie dafür nichts übrig hat. Sofern sie kleiner als 1,5 Hektar sind, sind diese auch von Förderungen ausgeschlossen. Hinter dieser Gesetzesänderung ist die Absicht zu vermuten, erfolgreiche kleine Weinbaubetriebe durch Benachteiligungen zu zwingen, Teil einer DAC-Region im weitesten Sinne des Wortes zu werden oder beizutreten.

Meine Damen und Herren! Für uns ist daher eine Zustimmung zu dieser Novellierung nicht möglich. Die Änderung des bestehenden Weingesetzes ist unserer Ansicht nach ein Anschlag auf die kleinen Winzerfamilien und die Nebenerwerbsbauern, die in wei­terer Folge dann in den regionalen Weinkomitees nicht entsprechend vertreten sind. (Beifall bei der SPÖ.)

15.48

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. Ich erteile es ihm.