11.39

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause via Livestream! Im Dezember 2018 wurde vom Natio­nalrat und vom Bundesrat mit einer Verfassungsnovelle beschlossen, dass in Zukunft die alleinige Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe bei den Ländern liegen soll.

Wir hatten in der Vergangenheit in vielen Bereichen und eben auch im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ein Strukturproblem, das zu Ineffizienzen geführt hat. Es wurden Ver­antwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben, und die Leidtra­genden waren wahrscheinlich die Kinder und Jugendlichen. Mit dieser Novelle wird endlich eine Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Ländern stattfinden. – Endlich deswegen, weil die vorangegangene Bundesregierung und in diesem Fall unser dama­liger Reformminister Josef Moser mit diesen wichtigen Reformschritten nach Jahrzehn­ten für klare Zuständigkeiten gesorgt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Durch den Misstrauensantrag, mit welchem der vorhergehenden Bundesregierung das Misstrauen ausgesprochen wurde und den viele Menschen in unserem Land nicht nachvollziehen können, werden jetzt leider viele weitere Vorhaben in diese Richtung nicht mehr umgesetzt.

Meine Damen und Herren! Das Thema Kinder- und Jugendhilfe ist ein sehr sensibles Thema. Wir müssen unbedingt schauen, dass die Kinder und Jugendlichen, die aus den verschiedensten Gründen und Problematiken Unterstützung und Hilfe brauchen, diese auch in bester Qualität bekommen. Um die beste Qualität zu gewährleisten, liegt heute diese Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz zur Be­schlussfassung vor. Die Verfassungsnovelle betreffend Kinder- und Jugendhilfe wird erst wirksam, wenn die begleitende Artikel-15a-Vereinbarung in Kraft tritt.

Kollege Stögmüller, es wundert mich schon, dass Sie hier jetzt wieder behaupten, dass eine 15a-Vereinbarung nur so ein loses Instrument sei und ohne Konsequenzen wäre. (Bundesrat Stögmüller: Gibt es einen Rechtsanspruch für die Betroffenen? – Nein!) Diese Frage haben Sie auch im Ausschuss gestellt, und das wurde Ihnen vom für Ver­fassungsfragen zuständigen Sektionschef aus dem Ministerium ganz eindeutig wider­legt.

Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung wird in der Kinder- und Jugendhilfe vor allem ein hoher und – auch ganz wichtig – einheitlicher Qualitätsstandard in ganz Österreich si­chergestellt. Diese Sicherstellung des Qualitätsstandards wird durch Meldepflichten, Evaluierungen (Bundesrat Stögmüller: Es ist keine Evaluierung vorgesehen!) und durch das Einfließen wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Zudem wird mit der Vereinbarung die laufende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich festgeschrieben. Es wird das in den Ausführungsgesetzen der Länder bereits jetzt bestehende Schutzniveau in Gesetzgebung und Vollziehung aufrechterhalten, ge­meinsam standardisiert und auch immer wieder weiterentwickelt.

Diese 15a-Vereinbarung ist die regelnde Begleitmaßnahme zur äußerst wichtigen Ver­fassungsgesetznovelle. Ich empfehle seitens unserer Fraktion, dieser Vereinbarung zu­zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.42

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.