Einlauf und Zuweisungen
Präsident Karl Bader: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
der Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG,
des Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung ebenfalls angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortung: (Anlage 1) (siehe auch S. 8)
2. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union:
Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend
den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Mag. Dr. Iris Rauskala, vom 3. (abends) bis 5. Juli 2019 in Helsinki (Anlage 2)
und
den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Mag.a Elisabeth Udolf-Strobl, vom 4. bis 6. Juli 2019 in Helsinki (Anlage 3)
sowie
den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Inneres, Dr. Wolfgang Peschorn, vom 3. (abends) bis 7. Juli 2019 im EU-Raum (Anlage 4)
3. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres betreffend
Bevollmächtigung der neubestellten Mitglieder der österreichischen Delegation zur Aufnahme von Verhandlungen über Änderungen des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (EMS) und des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (Anlage 5)
und
Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zur Beendigung von Investitionsverträgen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Anlage 6)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates:
(siehe Tagesordnung)
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:
Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2017/2018 (III-688-BR/2019)
zugewiesen dem Gleichbehandlungsausschuss
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Präsident Karl Bader: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Karl Bader: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist für die gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist für die gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Vorschlag ist daher mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Karl Bader: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 sowie über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Fristsetzungsanträge
Präsident Karl Bader: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller und Kollegin einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 220/A(E)-BR/2016 betreffend „bestmögliche Umsetzung der Kinderrechte“ eine Frist bis 11. Juli 2019 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Weiters darf ich vor Eingang in die Tagesordnung bekannt geben, dass von Bundesrat David Stögmüller und Kollegin ein Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht wurde, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 249/A(E)-BR/2018 betreffend „Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“ eine Frist bis 11. Juli 2019 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller und Kollegin einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 238/A-BR/2017 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeit und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz – SanG), BGBl. I Nr. 30/2002, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 8/2016, geändert wird“, eine Frist bis 11. Juli 2019 gesetzt wird.
Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag ebenfalls nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.
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Der von den Bundesräten Stögmüller und Ernst-Dziedzic gestellte Entschließungsantrag betreffend „Reform der Kontrolle von Parteifinanzen und Wahlkampfkosten“ trägt nur zwei Unterschriften und ist somit nicht genügend unterstützt.
Ich stelle daher die Unterstützungsfrage und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, dies also nicht bereits durch ihre Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, um ein Handzeichen. – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist daher nicht genügend unterstützt.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen nun in die Tagesordnung ein.