Einlauf und Zuweisungen

Präsident Karl Bader: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten An­fra­gebeantwortungen,

der Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG,

des Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Euro­päischen Union

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Steno­gra­phischen Protokoll dieser Sitzung ebenfalls angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortung: (Anlage 1) (siehe auch S. 8)

2. Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitglieds­staat der Europäischen Union:

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend

den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Mag. Dr. Iris Rauskala, vom 3. (abends) bis 5. Juli 2019 in Helsinki (Anlage 2)

und

den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Mag.a Elisabeth Udolf-Strobl, vom 4. bis 6. Juli 2019 in Helsinki (Anlage 3)

sowie

den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Inneres, Dr. Wolfgang Peschorn, vom 3.  (abends) bis 7. Juli 2019 im EU-Raum (Anlage 4)

3. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres betreffend

Bevollmächtigung der neubestellten Mitglieder der österreichischen Delegation zur Aufnahme von Verhandlungen über Änderungen des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (EMS) und des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (Anlage 5)

und

Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zur Beendigung von Investitions­verträgen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Anlage 6)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates:

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2017/2018 (III-688-BR/2019)

zugewiesen dem Gleichbehandlungsausschuss

*****

*****

*****

*****

*****

*****

*****

Präsident Karl Bader: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewie­sen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tages­ordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Karl Bader: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist für die gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist für die gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Vorschlag ist daher mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforder­lichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Karl Bader: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 sowie über die Tagesordnungspunkte 3 und 4 je­weils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Fristsetzungsanträge

Präsident Karl Bader: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller und Kollegin einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung eingebracht haben, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 220/A(E)-BR/2016 betreffend „best­mögliche Umsetzung der Kinderrechte“ eine Frist bis 11. Juli 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristset­zungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Weiters darf ich vor Eingang in die Tagesordnung bekannt geben, dass von Bundesrat David Stögmüller und Kollegin ein Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung eingebracht wurde, wonach dem Kinderrechteausschuss zur Bericht­erstattung über den Entschließungsantrag 249/A(E)-BR/2018 betreffend „Weiterfüh­rung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“ eine Frist bis 11. Juli 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich weiters bekannt, dass Bundesrat David Stögmüller und Kollegin einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung eingebracht haben, wonach dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 238/A-BR/2017 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über Ausbildung, Tätigkeit und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz – SanG), BGBl. I Nr. 30/2002, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 8/2016, geändert wird“, eine Frist bis 11. Juli 2019 gesetzt wird.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungs­antrag ebenfalls nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

*****

Der von den Bundesräten Stögmüller und Ernst-Dziedzic gestellte Entschließungs­antrag betreffend „Reform der Kontrolle von Parteifinanzen und Wahlkampfkosten“ trägt nur zwei Unterschriften und ist somit nicht genügend unterstützt.

Ich stelle daher die Unterstützungsfrage und bitte jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, dies also nicht bereits durch ihre Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, um ein Handzeichen. – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist daher nicht genügend unterstützt.

*****

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen nun in die Tagesordnung ein.