13.49

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrtes Präsidium! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer auf der Galerie und werte Zuseher vor den Bildschirmen! Wir kommen jetzt in etwas ruhigere Gewäs­ser. Das betrifft aber nicht den Berufsstand, den ich hier nun ansprechen werde.

Die vom Nationalrat einstimmig beschlossene 2. Dienstrechts-Novelle 2019, welche das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – das wurde schon gesagt, ich wiederhole es aber trotzdem –, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz aus dem Jahre 1948, das Heeresdisziplinargesetz aus dem Jahre 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz betrifft, bringt eine wesentliche Verbesserung zum Vorteil aller Beteiligten. Diese Vor­teile möchte ich nun in aller Kürze paraphrasierend darstellen.

Gestatten Sie mir, zuvor die Ursprünge des Beamtentums darzulegen! Sie liegen am Beginn der Entwicklung des Staatswesens. In Ägypten, in Indien, in China und im Römischen Reich gab es bereits Beamte. Für ihre unbedingte Treue übernahm der Dienstherr im Gegenzug die Verpflichtung, sie lebenslang angemessen zu versorgen. Ein wesentliches Merkmal des modernen Beamtentums wurde damit wohl bereits im dritten Jahrtausend vor Christus entwickelt. Das Wort Beamtin/Beamter entstand aus einer verkürzten Substantivbildung zum Verb beamten, in ein Amt bestellen, und ist keltischen Ursprungs. Es hieß so viel wie Bote, Diener oder Herumgesandter; die Betonung liegt auf hieß.

Ohne die Beamten läuft im Rechtsstaat nichts. „Sie sind kein anachronistisches Relikt, sondern die fleischgewordene Garantie der verfassungsmäßig verbürgten Legalität.“ – Das ist ein Auszug aus einem vor einiger Zeit in der „Kleinen Zeitung“ erschienenen Beitrag über das Beamtentum in Österreich.

Die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 beinhaltet folgende Ziele und Inhalte: Für Bundes­bedienstete wird es ab 2020 nur noch eine Disziplinarbehörde geben. Diese unab­hängige Einrichtung wird beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport angesiedelt sein und ihre Arbeit mit 1. Juli 2020 beginnen. Ihr sollen neben dem Leiter/der Leiterin zwölf hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in akade­mi­scher Verwendung sowie ein 13-köpfiges Unterstützungsteam angehören.

Ausgenommen aus der Zuständigkeit der zentralen Bundesdisziplinarbehörde werden Beamtinnen und Beamte der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volks­anwaltschaft sein. Für sie wird eine eigene Disziplinarkommission beim Parlament eingerichtet. Das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere mit Blick auf das Prinzip der Gewaltenteilung geboten.

Es geht weiters um die Professionalisierung der Entscheidungsfindung durch den Ein­satz im Hauptberuf tätiger Vorsitzender in den Spruchkörpern, also in den Disziplinar­senaten, eine Verbesserung der Disziplinarentscheidungen und dadurch Erhöhung der Rechtssicherheit. Es geht auch um die Vereinheitlichung der Spruchpraxis in den Disziplinarverfahren, eine Erhöhung der Kostentransparenz im Disziplinarwesen und um Anpassungen im Personalvertretungsrecht des Bundes.

Weitere Ziele: Alle Bediensteten des Dienststandes, deren Vorrückungsstichtag bei der Anrechnung unter Ausschluss der vor dem 18. Geburtstag absolvierten Zeiten festge­setzt wurde, werden von Amts wegen nach einem einheitlichen Regelwerk neu einge­stuft, das nicht mehr an den 18. Geburtstag geknüpft ist. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich in der Vergangenheit die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag als altersdiskriminierend verurteilt – Altersdiskriminierung unter 18 Jah­ren. Bedienstete im Ruhestand beziehungsweise ausgeschiedene Bedienstete können eine solche Neueinstufung unter Berücksichtigung der allgemeinen Verjäh­rungs­bestim­mungen beantragen. Bei bereits anhängigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erfolgt die Neueinstufung im Rahmen dieser Verfahren. Dabei erhalten alle Bediens­teten, bei denen die Zeiten an einer höheren Schule anzurechnen sind, die Schulzeit einheitlich ab dem 1. September der 12. Schulstufe angerechnet. Damit wird die Dis­kriminierung beseitigt, die sich aus dem Umstand ergab, dass einzelnen Bediensteten ein Teil dieser Schulstufe bloß deshalb nicht angerechnet wurde, weil er vor dem 18. Geburtstag absolviert wurde, während er bei anderen Bediensteten nach dem 18. Geburtstag angerechnet wurde. Das ist eine verständliche Logik.

Zeiten als Lehrling beim Bund oder in einem Vertragsbedienstetenverhältnis werden unter Außerachtlassung der früheren Altersgrenze von 18 Jahren angerechnet. Übri­gens: Mit oder ohne Matura werden Lehrlinge nach erfolgreicher Lehrabschlussprüfung zu bis zu 95 Prozent vom Bund in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen. Eine Lehre beim Bund hat also Zukunft.

Zeiten, die nach der früher geltenden Rechtslage im öffentlichen Interesse nur bis zu einer Höchstgrenze angerechnet werden konnten, können nunmehr unbeschränkt an­ge­rechnet werden. Bedienstete, welche diese Grenzen zuvor ausgeschöpft haben, können eine neuerliche Prüfung beantragen. Die Anrechnung sonstiger Zeiten wird in Anpassung an den erweiterten Betrachtungszeitraum einheitlich neu geregelt werden. Es gibt also überall nur Vorteile. Im Rahmen der amtswegigen Neueinstufung erfolgen auch amtswegige Nachzahlungen, ohne dass es einer gesonderten individuellen Gel­tend­machung bedarf.

Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 werden schließlich Vorkehrungen für die im Spätherbst stattfindenden Personalvertretungswahlen getroffen. So will man durch die Vorverlegung zahlreicher Fristen sicherstellen, dass per Briefwahl abgegebene Stimmen rechtzeitig bei den Wahlausschüssen einlangen.

Präsenz- und Zivildienstzeiten werden künftig wieder zur Gänze und nicht nur bis zu einem Ausmaß von sechs Monaten bei der Gehaltseinstufung berücksichtigt. Justiz­wachebeamtinnen und -beamten mit besonders belastender Tätigkeit wird der Zugang zur Schwerarbeitspension ermöglicht.

Die Sammelnovelle beinhaltet also auch Wertschätzung des Arbeitgebers, des Staates gegenüber seinen engagierten und wichtigen Mitarbeitern, die sehr oft mit abfälligen Bemerkungen und sogar Witzen bedacht werden, zum Beispiel: Gott hat in sieben Tagen die Welt erschaffen, weil er keine Beamten und keine Handwerker zur Seite hatte. Ich würde darauf verweisen – und der Herrgott möge mir das verzeihen –: Er hätte es mit Beamten und Handwerkern in sechs Tagen geschafft; allerdings hätten wir dann einen Tag weniger frei. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

13.57

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile ihr dieses.