14.15

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hochgeschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zu­schauer! Wir haben dem interessanten historischen Abriss unseres Kollegen Schwindsackl schon entnommen, dass seit der Urgeschichte Beamte notwendig waren und im Rah­men ihrer Tätigkeit immer schätzenswerte Arbeit geleistet haben. Ich möchte gleich zu Beginn meines Redebeitrags den heutigen Beamtinnen und Beamten für ihre loyale, pflichtbewusste, korrekte Diensterfüllung danken. (Allgemeiner Beifall.)

Wir sehen die Wertschätzung für unsere Beamten auch daran, dass für die Über­gangszeit bis zur Neuwahl hohe Beamte als Minister ins Amt berufen worden sind.

Ich danke also dem Nationalrat dafür, dass diese Dienstrechtsnovelle beschlossen werden konnte, die Gesetzesvorhaben verschiedene Initiativen beinhalten, deren Be­schlussfassung insgesamt positiv ist. Ich möchte nicht mehr die Einzelheiten wieder­holen, die schon genannt worden sind. Es ist positiv, dass es nur mehr eine zentrale Disziplinarbehörde geben wird; das ist auch dem geschuldet, dass es eben weniger Verfahren gibt und die Disziplinarkommissionen aufgrund der Verringerung der Anzahl der Beamten schwerer zu besetzen sind.

Es wird aber auch in Zukunft so sein, dass die Entscheidungen in Disziplinarsenaten getroffen werden, die mit Dienstgeber- und Dienstnehmervertretungen besetzt sind. So wird auch bei komplexen Dienstrechtsverfahren eine Professionalisierung und eine einheitliche Spruchpraxis eintreten. Auch der Rechnungshof hat schon vor einiger Zeit die Konzentrierung der Disziplinarverfahren an einer Stelle empfohlen.

Die Dienstrechtsnovelle regelt auch die Art der Anrechnung der Vordienstzeiten. Die bisherigen Lösungsversuche waren alle nicht sehr heilsam, sind fehlgeschlagen, nun scheint aber eine eindeutige, unangreifbare, positive Erledigung gefunden. Mir ist vor allem wichtig, dass die Präsenz- und Zivildienstzeiten zukünftig wieder zur Gänze berücksichtigt werden können.

Ich möchte auch meinem Vorredner recht geben: Der Zugang zur Schwerarbeits­pension für Justizwachebeamtinnen und -beamte mit besonderen Belastungen ist sehr positiv. Wir alle, glaube ich, wissen, dass es aufgrund der Überbelegung in einzelnen Anstalten, aufgrund der Personalknappheit in verschiedenen Anstalten und vor allem aufgrund der schwierigen Insassen mit höherem Gefährdungspotenzial wirklich zu schwierigen Situationen kommen kann. Wenn man jahrzehntelang in diesem Umfeld beruflich tätig ist, geht sicher vieles an die Substanz, sodass dieser Zugang ohne Frage gerechtfertigt ist.

Insgesamt ist also diese Novelle für mehrere Bereiche im Personalwesen positiv und hilfreich, weshalb von uns auch kein Einwand gegen den Beschluss des Nationalrates erhoben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile dieses.