14.20

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte eigentlich nur mehr auf die Disziplinarbehörden Bezug nehmen, weil es da doch einige Änderungen gegeben hat – das andere wurde ja schon mehr als aus­reichend erläutert –, und auch die Gründe dafür, dass eine Veränderung notwendig wurde, darlegen.

Es gibt im Disziplinarwesen eine Professionalisierung, die aufgrund der Tätigkeiten in den Ministerien notwendig ist, weil von den Beamtinnen und Beamten ganz einfach immer mehr verlangt wird und man sich spezialisieren muss. Es gibt auch zu wenige Beamtinnen und Beamte in den Ressorts – man hat nicht mehr nachbesetzt, hat die Beamtenschaft ausgedünnt, hat ganz einfach nicht mehr pragmatisiert und Personal eingespart. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber nicht erst gestern! – Bundesrätin Ecker: Ja, genau!) – Es ist ein langer Zeitraum. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass es gestern war. (Bundesrätin Mühlwerth: Ich sage ja: Nicht erst gestern!) – Ja. Es waren viele daran beteiligt, und man sieht die Auswirkungen dieser Überlastung und Über­forderung, die es nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im Beamtenwesen gibt, auch an den Krankenständen der Beamtinnen und Beamten.

Zu den Disziplinarbehörden, beziehungsweise eigentlich muss man -behörde sagen: Sie ist im Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport angesiedelt. Es wird zwölf Senatsvorsitzende geben. Die Disziplinarsenate bestehen aus drei Mitgliedern. Vorsitzender oder Vorsitzende ist ganz einfach ein Rechtskundiger oder eine Rechts­kundige, und das ist eine Tätigkeit, die hauptberuflich und unbefristet wahr­genommen wird. Es gibt je ein Mitglied von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite, was auch sehr zu begrüßen ist, weil die Verfahren sich dadurch ganz einfach anders ge­stalten können.

Eine Einschränkung gibt es noch betreffend Senatsvorsitz: Im  Bundesministerium für Inneres, im Bundesministerium für Landesverteidigung und im Bundesministerium für Finanzen muss der Senatsvorsitzende ressortspezifisch gebildet sein.

Eine weitere Änderung ist, dass Mitglieder der Senate jetzt auch Vertragsbedienstete sein können; früher war das den Beamten vorbehalten. Zum Bundesministerium für Landesverteidigung ist noch anzumerken, dass Heeresdisziplinarverfahren bestehen bleiben. Änderungen betreffen lediglich die Verfahren der Kommission, und das Kommandantenverfahren wird beibehalten. Das haben wir auch im Ausschuss gehört.

Es wurden aber auch die Disziplinarbußen und -strafen erhöht. Künftig kann eine Geldbuße bis zu einer Höhe von einem Monatsbezug verhängt und eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von fünf Monatsbezügen ausgesprochen werden. Der Nachteil für die Bediensteten ist, dass das höhere Strafausmaß auch im abgekürzten Verfahren fest­gesetzt werden kann, der Vorteil ist, dass man nicht alles sofort in eine Disziplinar­anzeige umwandeln muss.

Von diesen Änderungen nicht betroffen sind die BeamtInnen des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft und der Parlamentsdirektion. Für diese wird eine eigene Diszi­plinarkommission, die bei der Parlamentsdirektion angesiedelt sein wird, entstehen, weil es um ganz spezifische Dinge geht.

Ich glaube, da waren einige interessante Dinge dabei, und das zeigt, dass auch ein Gesetz immer wieder an die Gegebenheiten und die Herausforderungen der neuen Zeit angepasst werden muss. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25