13.02

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Zwazl, meine Vorrednerin, hat es gesagt, es ist eine Reparatur, die heute hier durch dieses Jungfamilienfondsgesetz erfolgt. Es ist eine von vielen Reparaturen, die notwendig wurde und durch die abge­wählte ÖVP-FPÖ-Regierung vonnöten wurde.

Und genau dieses Jungfamilienfondsgesetz hat ja auch eine Vorgeschichte hier im Bundesrat. Sie erinnern sich vielleicht, vor etwas mehr als einem halben Jahr habe ich hier einen Antrag gestellt, weil sich eine Mutter an mich gewandt hat, die eben auch, wie so viele – die Frau Kollegin hat es auch schon zitiert –, davon betroffen war. Es waren ja sehr viele Familien von fast blitzartigen Rückzahlungsaufforderungen betrof­fen – blitzartig deshalb, weil sie eben vorher nicht darüber informiert wurden, dass sie diese geforderten Eingrenzungen des Einkommens bekannt geben müssen. Deshalb waren sie völlig überrascht, als plötzlich horrende Rückzahlungsaufforderungen herein­geschneit sind.

Wie sich herausgestellt hat, war es auch so, dass seitens des Ministeriums von der damals zuständigen Ministerin Hartinger-Klein offensichtlich eine Weisung ausgegeben wurde, dass die Familien auch gar nicht informiert werden durften. Dazu hat es auch entsprechende öffentliche Stellungnahmen von Sprechern gegeben, aus denen hervorgegangen ist, dass man da bewusst junge Familien fast ins Messer hat laufen lassen. Es hat da wirklich dramatische Fälle gegeben, zum Beispiel musste eine selbstständige Grafikerin – wir wissen, die verdienen ja jetzt nicht wirklich über alle Maßen – plötzlich 9 000 Euro zurückzahlen. Das ist natürlich ein Schock für die be­troffene Frau und für die betroffene Familie.

Ich habe Sie mit diesem und anderen Fällen hier von dieser Stelle aus konfrontiert und da sind noch ganz andere Töne angeschlagen worden als heute eben von Kollegin Zwazl. Da haben KollegInnen von der ÖVP und von der FPÖ wortreich erklärt: Ja, das ist zwar bedauerlich, aber da kann man halt nichts machen, weil das rechtlich nicht anders geht! (Bundesrat Samt: Ihr wart Jahrzehnte in der Regierung und habt nichts gemacht, Frau Kollegin!) – Aber da hat es nicht diese Weisung gegeben, Herr Kollege, nämlich von Ihrer Parteikollegin Hartinger-Klein (Bundesrat Samt: Ihr habt nichts gemacht! Ihr habt nichts gemacht! Bleiben wir doch bei der Wahrheit, ihr habt nichts gemacht!), die sich jetzt über eine fürstliche Gehaltsfortzahlung freut, aber andere plötzlich mit horrenden Rückzahlungsaufforderungen konfrontiert und meint, dass man mit 150 Euro im Monat auch leben kann. Erinnern Sie sich daran?

Aus dieser Zeit stammt eben die Weisung, die Familien nicht zu informieren. (Bun­desrätin Mühlwerth: Ich frage mich wirklich, wozu wir überhaupt mit euch etwas beschließen! Das ist für die Fisch’, wirklich wahr!) Wie gesagt, es wurde dann ihrerseits erklärt: Da geht halt nichts anderes.

Jetzt wird das repariert, und ich bin froh darüber. Wir hätten es schon früher haben können, aber wenn halt etwas von der Opposition kommt, dann darf das nicht von Erfolg gekrönt werden – das war anscheinend die Strategie dahinter.

Wie auch immer, es ist wunderbar, dass das jetzt hier gelöst wird, auch durch eine sehr – würde ich einmal sagen –, sehr, sehr großzügige Lösung. Die Frist wurde jetzt auf 13 Jahre ausgedehnt – wie auch immer man zu dieser Frist kommen mag –, es gibt eine Verpflichtung, auch seitens der öffentlichen Stellen, die Informationsarbeit zu leisten. Es wird dieser Fonds eingerichtet, um die Rückzahlungsaufforderungen aus dem Zeitraum, den Sie genannt haben, Frau Kollegin, auch bedienen zu können, und – was auch erfreulich ist – die Zuverdienstgrenze wird auf 7 300 Euro angehoben.

Das ist alles sehr erfreulich, erleichtert den Betroffenen sicherlich das Leben, erzeugt aber auf der anderen Seite auch eine gewisse Schieflage zu den unselbstständig Er­werbstätigen. Daher fordere ich auch von dieser Stelle eine entsprechende Groß­zügigkeit ein. Man hat gezeigt, es geht, also sollte auch für die Unselbstständigen dieselbe Großzügigkeit an den Tag gelegt werden, wenn es um Rückzahlungs­aufforde­rungen und um konkrete Härtefälle geht.

Nächstes Thema, das heute hier zur Beschlussfassung vorgelegt wird: der Papamonat beziehungsweise Babymonat, wie es eigentlich korrekterweise heißen sollte, denn es steht ja das Kind im Zentrum. Es wird ein Rechtsanspruch geschaffen, quasi ein verbindliches Recht für Väter, einen Monat nach Geburt eines Kindes zum Zwecke der Kinderbetreuung freigestellt zu werden. Ich finde, das ist ein ganz wichtiges Signal (Beifall bei der SPÖ), schließlich geht es darum, einen partnerschaftlichen Alltag zu dritt, zu viert – oder wie viele eben in der Familie sind – zu organisieren. Die Geburt eines Kindes ist ja ein wundervolles Ereignis, ein ganz besonderes Ereignis im Leben eines Menschen, im Leben einer Familie, und ein Kind soll in einer liebevollen Um­gebung aufwachsen und Mutter und Vater sollen sich von Anfang an für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Da ist natürlich auch die Beteiligung der Väter sehr, sehr erwünscht und dringend notwendig, auch wenn es darum geht, eine Bindung, eine Vater-Kind-Bindung herzustellen, die ein ganzes Leben lang halten soll.

Die alten Rollenmuster, dass die Mutter die alleinig Versorgende und der Vater quasi der Erhalter ist, der das Geld nach Hause bringt, sollen durchbrochen und überwunden werden. Ein Beitrag dazu ist – das muss ich dazusagen –, dass wir die Rahmenbedin­gungen verbessern, denn das größte Hindernis sind sicherlich noch immer die erheb­lichen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, die es halt schwer machen, auf das höhere Einkommen zu verzichten. Das ist natürlich auch ein Faktum, deshalb müssen wir alles daran setzen, dass sich diese Einkommensschere endlich schließt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)

Was aber auch wichtig ist, das ist die Bewusstseinsbildung. Wir können viele Rahmen­bedingungen schaffen und wir verbessern stetig die Rahmenbedingungen, aber wichtig ist natürlich auch das entsprechende Bewusstsein. Ich bitte Sie alle, da auch Ihre Beiträge zu leisten. Es ist ein sehr positives Zeichen, wenn auch prominente Väter eine Familienzeit in Anspruch nehmen. Das möchte ich bei allen, die das tun, welcher Partei auch immer sie angehören, sehr, sehr lobend erwähnen; das ist eine Vorbildwirkung. Es gilt aber auch, in allen Bereichen dahin gehend bewusstseinsbildend zu wirken, dass Kinder eben ein Recht auf beide Elternteile haben und dass die Väterbeteiligung massiv gefördert und unterstützt wird. – In diesem Sinne danke für Ihre Beiträge und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Ernst-Dziedzic.)

13.11

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. Ich erteile es ihr.