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Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Bevor ich zu den Tagesord­nungs­punkten 8 und 9 komme, möchte ich schon noch ein bisschen etwas zu meiner Vorrednerin Frau Rosa Ecker sagen. Sie haben das Thema, glaube ich, nicht gerade richtig eingeleitet. Sie haben zu uns gesagt: Es geht hier um Freunde oder irgend­etwas. Es geht uns hier nicht um eine Beziehung mit Ihnen als Freunde, es geht uns darum, dass wir wichtige Gesetze für die Menschen umsetzen. (Bundesrätin Ecker: Das können Sie sich sparen!) Wenn Sie heute genau aufgepasst haben: Sie waren beim Glyphosatverbot dabei, die ÖVP war beim Nichtraucherschutz dabei, und die Initiatoren sitzen hier, das ist die Sozialdemokratie in Österreich. – Danke schön. Danke. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Gratuliere! Des­halb seid ihr in den Umfragen so gut! Ihr seid echte Macher!)

Ich darf, bevor ich meine Rede zum Thema beginne, Herrn Präsidenten Bader zur Präsidentschaft gratulieren, und natürlich auch dem Vizepräsidenten, dem ersten Vize­präsidenten Hubert Koller, der wiedergewählt worden ist, und natürlich auch Magnus Brunner, der zweiter Vizepräsident geworden ist. – Herzliche Gratulation dazu! (Allge­meiner Beifall.)

Herr Präsident, mir hat das sehr gut gefallen: Sie haben heute gesagt, die Dezen­trali­sierung ist Ihnen ein ganz wichtiges Anliegen im Zusammenhang mit dem ländlichen Raum. Wir werden Sie beim Wort nehmen, denn dieses Gesetz, das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz, hängt ja ursächlich auch mit den Gebietskrankenkassen zusammen. Die Selbstverwaltung der Gebietskrankenkassen liegt ja dann vor, wenn der Staat das jenen Personen überträgt, die unmittelbares Interesse daran haben. Das sind in die­sem Fall die Bundesländer, und wir werden uns ansehen, Herr Präsident, ob Sie diese Wirkung in Ihrer eigenen Fraktion haben, damit diese Selbstverwaltung in unseren Bundesländern erhalten bleibt und nicht alles verwaltungstechnisch in der Österreichi­schen Gesundheitskasse versandet.

Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu den Punkten 8 und 9. Was liegt uns hier vor? – Kollegin Grossmann hat schon sehr, sehr vieles darüber gesagt. Wichtig ist festzuhalten, es wird ein Rechtsanspruch auf einen Papamonat geschaffen. Die Väter erhalten ein verbindliches Recht – das war vorher nicht gegeben –, nach der Geburt einen Monat lang bei Kind und Partnerin zu Hause zu bleiben; das ist quasi eine Freistellung zum Zwecke der Kinderbetreuung. Die Bekanntgabe des endgültigen konkreten Datums erfolgt erst nach der Geburt, davor muss der Vater nur mitteilen, dass er beabsichtigt, den Papamonat in Anspruch zu nehmen. (Präsident Bader über­nimmt den Vorsitz.)

Ich möchte ein bisschen zurückblicken, was seit 2017 passiert ist. Seit dem 1.3.2017 haben nämlich all jene, die nach der Geburt des Kindes ihre Erwerbstätigkeit für einen Monat komplett unterbrechen, egal, ob Bundesbediensteter, unselbstständig Erwerbs­tätiger oder Selbstständiger, Anspruch auf eine Geldleistung, auf diesen Familienzeit­bonus von 700 Euro im Monat. Bundesbedienstete können schon heute einen unbe­zahlten Karenzmonat in Anspruch nehmen. Dieser Frühkarenzurlaub oder Babymonat, wie er richtig heißt, kann zwischen der Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäf­tigungsverbotes der Mutter frei gewählt werden.

Im Februar 2019 gab es eine Statistik des Familienministeriums, an der wir aber schon gesehen haben, dass das halt nicht so super angekommen ist. Insgesamt waren es nur 739 Väter, die diesen Familienzeitbonus in Anspruch genommen haben, nur 6 Pro­zent der Väter von Neugeborenen bezogen 2017 diesen Familienzeitbonus.

Beim Beschluss des Familienzeitbonus ging das Familienministerium davon aus, dass rund 32 800 Väter jährlich ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und den Familienzeit­bonus während dieser Familienzeit erhalten. Davon sind wir klarerweise weit, weit entfernt gewesen. Ein Rechtsanspruch wird diese Situation um einiges verbessern.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich etwas auch als Vater sagen: Väter wollen sich natürlich an der Kinderbetreuung beteiligen. Daher bin ich auch sehr froh, dass es nun endlich gelungen ist, einen Rechtsanspruch auf den sogenannten Papamonat zu erlangen. Wir können alle stolz darauf sein, einen Rechtsanspruch darauf zu haben, denn auf Almosen oder Goodwill wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht angewiesen sein.

Ich möchte auch noch ein bisschen die finanzielle Situation der Väter beschreiben. Die für den Papamonat vorgesehen Abgeltung ist ja der Familienzeitbonus in der Höhe von 700 Euro monatlich, der als erster und wichtiger Schritt gesehen werden kann. Ich möchte heute aber schon auch noch sagen, dass es uns jedoch ein Anliegen sein muss, dass dieser in Zukunft ohne Anrechnung auf das Kinderbetreuungsgeld aus­bezahlt wird. Das klare Endziel kann nur voller Lohnausgleich für den Papamonat sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend darf ich auch noch zum Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, die Begründung angeben: Das Landar­beitsgesetz wurde nach den Bestimmungen über die Anrechnung der Karenzzeiten aus dem Mutterschutzgesetz ergänzt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

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