Berichterstatter MMag. Dr. Michael Schilchegger: Zu Tagesordnungspunkt 14 darf ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird, erstatten. Inhalt ist die Ermäßigung der zivilgerichtlichen Pauschalgebühr auf die Hälfte, wenn bereits in der vorbereitenden Tagsatzung ein Vergleich geschlossen werden kann.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 15 erstatte ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsan­wälte und Rechtsanwaltsanwärter und die Jurisdiktionsnorm geändert werden. Wesent­licher Inhalt sind Klarstellungen in Bezug auf die bereits erfolgte Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union.

Auch dazu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Dr. Magnus Brunner. Ich erteile ihm dieses.