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Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren, auch die Zuseher zu Hause und hier im Haus! Zu den zwei Punkten: Die Verminderung der Gerichtsgebühren ist eine Sache, die wir unterstützen werden, weil die Gerichtsgebühren, wie schon zuvor gesagt wurde, in Österreich sehr hoch sind. Bei 111 Prozent Deckung sollte man diesbezüglich etwas tun.

Wir haben im Ausschuss zudem erfahren, dass das circa 500 000 Euro kosten wird. Das sind Mindereinnahmen, die sich zusätzlich verringern, weil infolge der Vergleiche weniger Gerichtsverhandlungen sein werden.

Jetzt sage ich einmal, 500 000 Euro sind ein schönes Geld, damit kann man fast ÖVP-Familienfeste machen, aber wir haben im Ausschuss auch gehört, dass das nicht der große Brocken ist, und wir hoffen ja doch, dass es nach dieser Verringerung der Gebühren im ersten Schritt zu einer Gesamtreform kommt. Einer solchen Gesamt­reform steht ja eigentlich nichts im Wege.

Im Ausschuss haben wir – weil Sie, Herr Vizekanzler, glaube ich, vom stillen Tod der Justiz gesprochen haben – einen Entschließungsantrag eingebracht, nämlich betref­fend „Ausfinanzierung der Justiz jetzt!“. Dieser ist nicht angenommen, sondern vertagt worden. Wir haben von der FPÖ das Signal bekommen: Hätte man vielleicht die Justizwache hineingenommen, wäre das eine Möglichkeit gewesen. Im Vorfeld dieser Sitzung haben wir uns bemüht, diese mitzuberücksichtigen. Wir hätten einen neuen Antrag gemacht. Es ist nur wirklich schade, dass wir den Entschließungsantrag, der dann eine Mehrheit gehabt hätte, jetzt nicht hier stellen können. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass die Arbeitsbedingungen in der Justizwache nicht wirklich Ihr (in Richtung Justizminister Jabloner) Thema sind.

Geldwäsche: Bei der 4. Geldwäscherichtlinie geht es darum, die Geldwäsche im Bereich der Terrorfinanzierung, der Wirtschaftskriminalität und im organisierten Ver­brechen in Österreich zu verhindern. Jedoch wurde ebenso ziemlich klar festgestellt, dass es höchst fraglich ist, ob die EU-Kommission eine gerechtfertigte Kritik übt. Geän­dert werden sollen die Anwaltsordnung, die Notariatsordnung und das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter.

Die alte Regierung hat noch, um sich ja keiner Kritik auszusetzen und keine mangel­hafte Umsetzung zu machen, einen gewissen Schnellschuss getätigt und dieses Gesetz ins Rollen gebracht. Wir sagen, das ist vorauseilender Gehorsam. Man hätte bei guten Beziehungen diese Unklarheiten durchaus mit Argumenten und in Ge­sprächen klarstellen können. Bei dieser Fleißaufgabe sind wir also nicht dabei. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

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