Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird.

Darin geht es um die Übermittlung von Informationen an die Gesellschaft durch Inter­mediäre, die Anforderungen an Intermediäre, die Anforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter sowie erhöhte Anforderungen an Stimmrechts­be­rater.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen sowie weitere Gesetze geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke schön für die Berichte. Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. – Bitte.