16.51

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zu­hörer auf der Galerie und zu Hause vor dem Bildschirm! Ja, seit rund einem Jahr­zehnt – wir haben es gehört – wird die Offenlegung der öffentlichen Förderungen in den unterschiedlichsten Bereichen im Rahmen der Transparenzdatenbank sehr kontro­versiell diskutiert.

Während alle beteuern, dass Transparenz und Klarheit im Förderdschungel unabding­bar und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Effizienzsteigerung notwen­dig sind, scheiden sich bei der Frage des Wie die Geister. Fakt ist, dass sich die Interessenlagen teilweise sehr unterschiedlich präsentieren. Was soll wie von wem und wann in die Datenbank eingepflegt werden? Soll es verpflichtend oder freiwillig sein?

Leider werden diese Fragen durch die zur Debatte stehende Vorlage wieder nicht ausreichend oder zumindest nicht zufriedenstellend beantwortet. Aus diesem Grund wird die SPÖ den Antrag auch ablehnen und logischerweise nicht mittragen. Warum wir das tun, sei kurz in fünf Punkten erklärt.

Erstens: Statt des Gesetzgebers soll künftig der Herr Finanzminister per Verordnung festlegen, was eine Steuerförderung ist und was nicht. Das lehnen wir entschieden ab, weil eine ehrliche, umfassende Transparenz durch eigenmächtige Entscheidungen des Ministers klar gefährdet wäre.

Zweitens: Es fehlen nach wie vor verbindliche Zusagen der Gebietskörperschaften und es gibt kein gebietskörperschaftsübergreifendes Gesamtkonzept, was heißt: Ohne Einbindung aller und ohne konsensuale Entscheidungen wird es kein zufrieden­stellen­des Ergebnis geben, das von allen Beteiligten getragen wird. Der ehemalige Finanz­minister Löger – da gehe ich kurz auf meine Vorrednerin ein – hat sich zwar medien­wirksam mit drei ÖVP-Landeshauptleuten – dabei waren Salzburg, Tirol und Vorarl­berg – inszeniert; dass es auch SPÖ-geführte Länder gibt, dürfte er dabei aber verges­sen haben. (Heiterkeit der Bundesrätinnen Hahn und Schumann.) Ohne dieses Ge­samt­konzept lassen sich, wie schon erwähnt, Doppelfinanzierungen schwer bis gar nicht identifizieren.

Dritter Punkt: Die Ausgestaltung der Datenbank wirft bürokratische Hürden auf und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand. Auch der Gemeindebund äußerte sich in diese Richtung kritisch, und es wird wohl niemand behaupten, dass dieser von der SPÖ angeführt wird.

Viertens: Es gibt datenschutzrechtliche Bedenken, die nicht nur die SPÖ, sondern auch der Datenschutzrat und die Datenschutzbehörde mehrmals äußerten. Leider wurde auch da ein von uns eingebrachter Abänderungsantrag von den ehemaligen Regie­rungsparteien abgeschmettert.

Fünftens – und damit bin ich mit meiner Argumentation schon am Ende – kritisieren auch ÖGB und AK berechtigterweise diese Gesetzesänderungen.

Positiv erwähnen möchte ich wenigstens, dass ein gemeinsamer Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ Verbesserungen bei der Weitergabe von Daten in anonymi­sierter Form für wissenschaftliche Zwecke ermöglicht hat.

Alles in allem können wir aber aus den genannten Gründen dieser Gesetzesvorlage nichts abgewinnen und werden sie auch nicht mittragen.

Am Ende meiner Rede erlauben Sie mir noch, dass ich auf einen Entschließungs­antrag eingehe, der etwas später von Kollegen Sperl eingebracht werden wird. Es geht darin um das Bundesheer und vor allem darum, das Heer mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten, damit es nämlich überleben kann. Das klingt dramatisch, und ich sage und behaupte auch: Es ist dramatisch. (Bundesrat Samt: Ist es auch!) Derzeit kann das Bundesheer leider seine Aufgaben nicht mehr verfassungskonform erfüllen. Eine Aufstockung der Mittel ist dringend notwendig, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Um auf die Transparenzdatenbank zurückzukommen: Diese hängt natürlich auch direkt damit zusammen. Eine echte und ehrliche Transparenz bei der Verteilung von öffent­lichen Mitteln dient einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik und schafft demnach auch in weiterer Folge Spielräume für Schwerpunktsetzungen, die jetzt beim Bundes­heer überfällig sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Samt.)

16.56

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. Ich erteile es ihm.