17.13

Bundesrätin Mag. Martina Ess (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Rauskala! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zusehe­rinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Sitzungssaal an diesem sehr intensiven Plenartag vor der Sommerpause! Mein Vorarlberger Kollege Magnus Brunner hat heute schon einmal gemeint, dass wir als Parlamentarier politische Pflichten haben. Dem kann ich nur zustimmen, denn eine Fähigkeit sollte uns einen – sie muss uns regelrecht einen –: die Fähigkeit, vorausschauend und nachhaltig zu handeln. Das ist unsere Aufgabe, das ist unsere politische Pflicht, und besonders wenn es um die Bildungspolitik geht, haben Nachhaltigkeit und vorausschauendes Denken oberste Priorität.

Heute geht es um die finanzielle Sicherstellung der Nachmittagsbetreuung, ganz konkret um die Ganztagsbetreuung für die Sechs- bis 14-Jährigen in den Volksschulen und den Neuen Mittelschulen.

Mit diesem Bildungsinvestitionsgesetz haben wir, wie erwähnt, vorausschauend und nachhaltig gehandelt – jetzt, in diesem Sommer, läuft nämlich die bestehende 15a-Vereinbarung der Länder mit dem Bund aus. Sie hat damals den Ausbau der Ganz­tagsbetreuungen finanziell sichergestellt. Es war eine Idee der Anschubfinanzierung, bei der die Schulerhalter, also die Gemeinden, dann die Kosten langfristig zu tragen haben. Diese Gelder wurden nicht abgeholt – ein sehr hohes Risiko für die Gemein­den –, und deshalb haben wir da reagiert.

Nicht unbedeutend, wenn wir uns nochmals die Wichtigkeit des Begriffs der Nach­haltigkeit vor Augen führen, ist die Tatsache, dass mit diesem Gesetz rund eine Viertel­milliarde Euro für die kommenden Jahre investiert wird. Das ist eine Investition in die Bildung. Das ist eine Investition, die Voraussetzungen dafür schafft, Tagesbetreuungen bedarfsgerecht auszubauen.

Wichtig ist zu erwähnen, dass mit diesem Gesetz aber nicht nur Ganztagsbetreuungen finanziell abgesichert sind. Mit dieser Novellierung schaffen wir es, die Ganztags­betreuungen auch langfristig flächendeckend auszubauen und – entscheidend – quali­tativ auf einen einheitlichen Standard zu heben.

Ich möchte jetzt den Begriff der Ganztagsbetreuung ein wenig genauer anschauen, denn er geistert in den Köpfen doch noch gerne als Schreckgespenst umher. Gleich­zeitig aber steigt stetig und täglich die Nachfrage nach und der Bedarf an Ganz­tagsbetreuungen. Ich kann da also beruhigend entgegenwirken, denn Tagesbetreuung ist zeitgemäß und ermöglicht, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und auch zu fördern.

Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass Tagesbetreuung – und das sage ich auch als Mutter einer Schülerin – ein sehr emotionales, weil natürlich ein sehr inner­familiäres Thema ist. Familien sollen und müssen – und das ist auch die Ansicht der ÖVP – frei entscheiden können, wie sie ihre Kinder erziehen. Das muss jederzeit gewährleistet sein, und deshalb unterstützen wir von der ÖVP verschiedenste Formen der Nachmittagsbetreuung: nicht verschränkte und verschränkte Formen.

Die für mich in diesem Zusammenhang wichtigste Frage – wenn ich an meine Tochter, an meinen Sohn denke – ist, was denn unsere heutigen Kinder morgen brauchen. Was brauchen unsere Kinder wirklich?

Ich sage es Ihnen: Meiner Meinung nach brauchen sie in allererster Linie Zeit. Sie brauchen Zeit, um kreativ arbeiten zu können, Zeit, um sich zu erleben, Zeit, um auch die Lust am freien Spiel wiederzuentdecken. Ganztagsbetreuungen sind da meines Erachtens massiv gefordert, denn Kinder dürfen im Alter von sechs bis 14 Jahren nicht wie Erwachsene behandelt werden. Kinder in diesem Alter sind nicht nur Schulkinder, sie sind auch Spielkinder. Ganztagsbetreuungen müssen dem gerecht werden. Sie müssen Raum geben, dass die Kinder sich entfalten können, und ich denke, dass sie ideale Zeitgefäße sind, um das auch zu ermöglichen.

Ich habe mich mit den SchulqualitätsmanagerInnen der Bildungsdirektion für Vorarl­berg intensiv ausgetauscht, und sie haben mir bestätigt, dass wir auf zehn Jahre Erfahrung zurückblicken können, auf zehn Jahre, in denen sehr viel Gutes passiert ist, in denen Schritt für Schritt im Bereich der Ganztagsbetreuungen etwas passiert ist, in denen sich vor allem Schulen, aber auch Schulerhalter, Gemeinden und Länder zusam­mengetan haben. Was sie geleistet haben, ist beachtlich, und ich darf im Namen der SchulqualitätsmanagerInnen sowie auch unserer Fraktion an dieser Stelle allen danken, die diese Aufgabe – und sie ist wahrlich keine leichte – wirklich bestens gemeistert haben. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Wenn wir bedenken, was das personell und räumlich gerade für Schulen im ländlichen Raum bedeutet, dann ist das schon eine Meisterleistung. Ich denke konkret an die Schule meiner Tochter, wo es keine Möglichkeit für einen Mittagstisch gibt. Ich denke, wir sind uns einig, dass der Schultisch, an dem gerechnet, geschrieben und gearbeitet wird, kein Mittagstisch sein darf. Das ist ein absolutes No-Go, und so sind wir in Vorarlberg – ich denke, auch in anderen Bundesländern wird das so sein – sehr kreativ geworden und haben wirklich schöne Kooperationen gefunden: mit dem Gasthaus nebenan oder auch mit den Sozialzentren. Mit der heute zu beschließenden Förderung können wir in den Schulen auch im Bereich der Infrastruktur investieren. Wir können Räume schaffen oder adaptieren, um so ideale Voraussetzungen zu garantieren.

Werte Zuhörerinnen und Zuhörer, Sie hören es: Wenn es um Tagesbetreuung geht, dann muss man das Ganze groß denken. Oberstes Ziel muss bleiben – und das sage ich als ehemalige Lehrerin –, dass da qualitativ noch einiges gemacht wird. Das geht nicht von heute auf morgen, da sind alle gefordert, aber dieses Gesetz unterstützt dieses Vorhaben ganz wesentlich.

Weitere Ziele sind, dass 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Tages­betreu­ung erfahren – das ist mittelfristig unser Wunsch – und dass 85 Prozent der Standorte in Österreich eine Tagesbetreuung anbieten.

Wir haben heute viel Familien- und Frauenpolitisches gehört, und selbstverständlich ist auch das ein Schritt hin zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wenn wir uns zurückerinnern an die Zeit, als wir Schülerinnen und Schüler waren, so ist uns noch im Gedächtnis, dass wir von unseren Lehrern etwas sehr oft gehört haben: Sie haben uns immer wieder daran erinnert, dass wir uns das, was wir gehört haben, nur dann merken, wenn wir wiederholen, wiederholen und nochmals wieder­holen. Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle sehr gerne und weise zum wiederholten Male darauf hin, dass dieses bildungspolitische Gesetz ganz klar unserem Bildungs­minister Faßmann und seinem Team zu verdanken ist, und ich wiederhole gerne, dass es die Handschrift unserer Bundesregierung unter Sebastian Kurz trägt und dass es gilt, diesen Weg ganz klar weiterzuverfolgen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Mühlwerth: ...! Wahlkampf ist!)

17.20

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.