18.31
Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und via Livestream, sofern Sie noch unsere Beratungen mitverfolgen! Die in Rede stehende Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz beschäftigt sich aus meiner Sicht mit einem Grundbedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher, und zwar mit dem Dach über dem Kopf, mit dem Wohnen. Dieses Grundbedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher – das sollten wir nie vergessen, Frau Kollegin Prischl – wird in Österreich in unterschiedlichen Bundesländern auch in den Formen schon sehr unterschiedlich gelebt.
Es gibt Österreicherinnen und Österreicher, die im Eigenheim leben, es gibt Österreicherinnen und Österreicher, die in Eigentumswohnungen leben, es gibt Österreicherinnen und Österreicher, die in privaten Mietwohnungen wohnen und es gibt – damit haben Sie sich im Besonderen beschäftigt und das ist jetzt auch Gegenstand dieser Novelle – Österreicherinnen und Österreicher, die in gemeinnützigen Wohnungen leben.
Alle diese Wohnungsbestandteile sind wichtig, und ich habe es mir für mein Heimatbundesland Steiermark angeschaut. Da weichen wir durchaus von anderen Bundesländern und auch vom Österreichschnitt etwas ab. Bei uns in der Steiermark leben beispielsweise 47 Prozent der Steirerinnen und Steirer in Eigenheimen und immerhin noch 12 Prozent in Eigentumswohnungen, in gemeinnützigen oder Genossenschaftseinrichtungen, geförderten Wohnungen leben 18 Prozent und zur privaten Miete 13 Prozent. Der verbleibende Rest, was Sie schon wissen, wenn Sie mitgerechnet haben, sind dann 10 Prozent, das sind zum Beispiel Dienst- und Naturalwohnungen oder sonstige Mietverhältnisse. Das heißt, wir müssen immer den Blick auf das Ganze und nicht nur auf einen Teil haben. Heute beschäftigen wir uns aber mit einem Teil, und ich möchte sagen, dass aus meiner Sicht die gemeinnützigen Wohnbauträger, auch die Kommunen da einen sehr, sehr wesentlichen Beitrag leisten.
Ja, Wohnen ist ein Thema, das die Österreicherinnen und Österreicher fordert, weil es auch einen Teil ihres Einkommens entsprechend aufzehrt. (Bundesrätin Schumann: Einen großen Teil!) – Es wird immer zu viel sein, was da investiert wird, weil man eben auch andere Ausgaben gerne decken möchte oder auch im Bereich von langfristigen Wirtschaftsgütern investieren möchte.
Frau Kollegin Prischl hat einige Punkte angesprochen, die aus meiner Sicht von Expertinnen und Experten im zuständigen Ausschuss am Dienstag entkräftet werden konnten. Ich darf zu dieser Novelle sagen, dass im Wesentlichen vier Kernpunkte angesprochen sind: auf der einen Seite der Schutz von gemeinnütziger Vermögensbildung und auf der anderen Seite die Eigentumsbildung. Sie haben den Mietkauf sehr kritisch gewürdigt, ich würde es durchaus positiv sehen, dass es jetzt mehrere Kaufantragsoptionen für den potenziellen Erwerber gibt. Es ist durchaus ein erweitertes Recht für den potenziellen Erwerber, der das möchte, und aus meiner Sicht auch im Sinne einer Eigentumsbildung sehr positiv zu bewerten, wie überhaupt meine Gesinnungsgemeinschaft, die Österreichische Volkspartei, dem Eigentumsbegriff grundsätzlich sehr positiv gegenübersteht.
Das hat auch eine ganz klare Konsequenz: Wenn Sie dem Eigentum, auch dem Privateigentum sehr positiv gegenüberstehen, dann werden Sie selbstverständlich auch in den Erhalt dieses Privateigentums und die Sicherung dieses Privateigentums investieren. Daraus resultiert schon, dass ein gewisser Aufwand mit diesem Privateigentum verbunden ist, der auch in Mietverhältnissen entsprechend gedeckt werden will, wenn Sie Immobilien nicht abhausen wollen. In diesem Sinne erklärt sich manches von dem, was Sie sehr kritisch beleuchtet haben, dass da eben entsprechende Mietentgelte erforderlich sind, wenn man die Substanz wahren und auch zukunftsfit machen möchte. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Zukunftsfähigkeit der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft ist auch ein wesentlicher Bestandteil dieser Novelle. Ich glaube, dass sie sehr gut angedacht ist, weil diese Novelle auf der einen Seite sicherstellt, dass Spekulationen verunmöglicht werden, und auf der anderen Seite die Bezüge für Mandatsträger in den Wohnbaugenossenschaften entsprechend der Bundes-Vertragsschablonenverordnung unterworfen werden. Wir bringen darüber hinaus auch einen Gedanken in diese Novelle ein, der mir persönlich sehr sympathisch ist, dass nämlich Opfer eine Bevorrangung bei der Zuteilung dieser Wohnungen bekommen. Das ist etwas, was, glaube ich, einem Land wie Österreich gut ansteht und womit wir betroffenen Menschen, die in einer besonderen Lebenssituation stehen, auch besonders dienlich sein können.
In Summe, glaube ich, dass das eine klug durchdachte Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist und daher heute eine Beschussfassung möglich ist. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
18.37
Präsident Karl Bader: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile es ihm.