19.25

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf wird ein Bundesgesetz geschaffen, welches unter Berücksichtigung einer Richtlinie – wie meine Vorrednerin schon gesagt hat – des Europäischen Parlaments Regelungen über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festlegt.

Grundsätzlich sollen hiedurch – mit bestimmten Ausnahmen – Websites und mobile An­wendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrich­tungen erfasst werden. Außerdem soll das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf einen barrierefreien Webzugang um­gesetzt werden.

Die Bestimmungen sollen auch für jene Einrichtungen gelten, die Aufgaben im allge­meinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert beziehungsweise von ihm beaufsichtigt werden. Das gilt nicht für Websites und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.

Ferner sind bestimmte Webinhalte wie Onlinekartenmaterial oder Intranet und Repro­duktionen von Stücken aus Kulturgutsammlungen teilweise mit zeitlicher Beschränkung ausgenommen. Dies gilt insbesondere, wenn technische Gründe die vollständige Barrierefreiheit erschweren.

Um Mängel bei der Einhaltung dieser Anforderungen anzuzeigen und ihre Beseitigung durchzusetzen, soll eine entsprechende Stelle durch Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet werden. Solange das nicht erfolgt, gilt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft als zuständig.

Das Gesetz definiert sinnvollerweise Grundsätze und Techniken, die bei der Ge­stal­tung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Websites und mobilen Anwendungen zu beachten sind, um sie für die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich zu machen.

Abschließend möchte ich daher sagen: Meine Fraktion unterstützt dieses Vorhaben und fordert eine rasche Umsetzung. Damit sind wir noch nicht am Ende, weshalb ich folgenden Entschließungsantrag einbringe:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dem Be­schluss über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugänglich­keits-Gesetzes – WZG“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort wird ersucht, bis 31. Dezember 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem die Auswirkungen der in § 2 Abs. 3 Web-Zugänglichkeits-Gesetz genannten Aus­nahmen auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung evaluiert werden und Vorschläge für das Auslaufen dieser Ausnahmen zeitlich zu terminisieren sind.“

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Ich ersuche Sie, im Sinne einer tatsächlichen Barrierefreiheit diesem Entschließungs­antrag Ihre Unterstützung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29

Präsident Karl Bader: Der von den Bundesräten Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „dem Beschluss über Auswir­kun­gen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes – WZG“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Samt. Ich erteile es ihm.