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Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseher sehe ich nur einen, aber vielleicht gibt es noch welche zu Hause via Livestream. Zum Web-Zugänglichkeits-Gesetz sind die wesentlichen Dinge genannt worden. Es geht um die Festlegung der Barrierefreiheit, um Anforderungen für Websites und auch mobile Anwendungen, sogenannte Apps, des Bundes. (Vizepräsident Koller übernimmt den Vorsitz.)

Mit der Richtlinie, die meine Vorredner schon erwähnt haben, Web – WCAG 2.0, sind die ersten Maßnahmen bereits im Wesentlichen umfasst worden, und mit der 2.1-Evolution wird mit zusätzlich 17 Kriterien speziell auf Menschen mit Sehbehinderungen eingegangen. Es ist ja ganz wesentlich, dass auch diese Menschen Zugang zu den Websites haben, zum Internet im Wesentlichen, aber vor allem einmal zu den Web­sites des Governments.

Ausgerichtet nach internationalen Standards – das gilt für die Bundes- und Landes­governments; diese Standards sollten für ähnliche Bedienbarkeit auch bei unterschied­lichen Websites sorgen. Es wird naturgemäß im sogenannten unteren Bereich des Go­vernments – ich rede da jetzt von der Gemeindeebene – ein bisschen zu Umsetzungs­schwierigkeiten kommen. Deswegen gibt es auch gestaffelte Umsetzungszeiträume. Ab September 2019 ist die Umsetzung für Bund und Länder vorgesehen und in wei­terer Folge dann für Städte und Gemeinden ab 2020 bis 2021.

Bevor ich meinen Schlusssatz anbringe, nämlich dass wir aufgrund der ultimativen Abhängigkeit vom Internet, das natürlich auch in beide Richtungen pendeln kann, eigentlich nur mehr Angst haben müssen, dass man uns einmal den Strom abschaltet, denn dann werden wir natürlich keine Zugangsmöglichkeiten mehr haben, ob barriere­frei oder nicht, möchte ich noch erwähnen, dem Entschließungsantrag der Kollegin Grimling von der SPÖ werden wir nicht nähertreten, weil wir momentan noch nicht sehen, wieso wir etwas, was wir jetzt im September in Kraft treten lassen, mit Be­ginn 2020 wieder evaluieren sollen. Dieser Zeitraum wird meiner Meinung nach zu kurz sein, um festzustellen, ob das einigermaßen funktioniert.

Wie gesagt, die Internetgesellschaft lebt, ich bin Teil dieser seit den Achtzigerjahren als einer der ersten User, auch wenn ich jetzt schon ein ein bisschen älterer User bin – das war eine Untertreibung, ich weiß –, und, noch einmal, wir müssen uns eigentlich nur mehr davor fürchten, dass man uns irgendwann einmal den Strom abschaltet, denn dann wird das alles so nicht mehr funktionieren.

Auf jeden Fall werden wir auch diesem Gesetz zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

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