19.36

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Wir verhandeln jetzt zwei Beschlüsse, der erste ist das Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geän­dert wird, die 19. FSG-Novelle. Es handelt sich um eine sachgerechte und ausgewo­gene Weiterentwicklung der führerscheinrechtlichen Bestimmungen, die dem Aspekt der Verkehrssicherheit, der Entbürokratisierung und der Verwaltungsvereinfachung Rech­nung tragen.

Die 19. FSG-Novelle enthält folgende Schwerpunkte:

Der in jüngster Zeit im Zunehmen begriffene Betrug bei einer theoretischen Fahrprü­fung wird stärker sanktioniert, indem eine neunmonatige Sperrfrist auch für einen Wiederantritt normiert wird.

Das Befahren der Rettungsgasse wird als Vormerkdelikt festgelegt.

Vereinfachung der Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit im Erteilungsverfahren – zum Beispiel die Anfrage bei der Wohnsitzbehörde entfällt, die Nachschau im Führerschein­register reicht aus; dafür müssen aber die Wohnsitzbehörden alle Entziehungsdelikte konsequent erfassen.

Die Grundlage für die Fahrprüfungsverwaltung, zum Beispiel die Erfassung der Kan­didaten bei der theoretischen Fahrprüfung, wird geregelt.

Weiters kommt es zu einer Verlagerung der Verpflichtung zur Befolgung von Auflagen beim Lenken vom KFG ins FSG. Da gibt es keine inhaltlichen Änderungen, sondern es wird nur in ein anderes Gesetz übertragen.

Dann geht es noch um die Rücksendung des Führerscheins in den Ausstellungsstaat bei Entzug der Lenkerberechtigung: erst nach Ablauf der Entziehungsdauer.

Das sind – kurz gefasst – die Beschlüsse, die uns in der 19. FSG-Novelle vorliegen.

Der zweite Themenbereich bezieht sich auf ein Bundesgesetz, mit dem die Straßen­verkehrsordnung 1960 geändert wird, und zwar in Bezug auf die Abbiegeassistenten bei Lkws. Wir alle müssen immer wieder miterleben, medial miterleben, dass Kinder zum Beispiel durch den sogenannten toten Winkel beim Abbiegen eines Lkws zu Tode kommen. Leider kommen solche Tragödien immer wieder vor.

Es geht dabei um die Normierung einer Verordnungsermächtigung im Zusammenhang mit Rechtsabbiegevorgängen von Lkws, um eben diesen berühmten toten Winkel, den, glaube ich, jeder Autofahrer fürchtet, und gerade bei Lkws ist es noch viel drama­tischer. Damit die Behörden aber die Möglichkeit haben, auch größere Gebiete in die­ser Hinsicht zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu setzen, dafür wird das ge­regelt. Gleichzeitig soll die Bestimmung betreffend Unfallhäufungspunkte adaptiert werden.

Der Abbiegeassistent für Lkws ist bestimmt ein wichtiger Teil der Sicherheit im Straßenverkehr, wichtig ist aber auch, dass alle anderen Vorkehrungen vom Lkw-Fahrer getroffen werden, so zum Beispiel die Spiegel richtig einzurichten, wachsam zu sein, denn der tote Winkel ist für alle Kraftfahrer und in weiterer Folge für Fußgänger und Radfahrer eine große Gefahr.

Ich bin sehr froh, dass wir hier einen einstimmigen Beschluss fassen; die ÖVP ist natürlich auch mit dabei. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

19.39

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. – Bitte sehr.